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08.06.16
17:34 Uhr
SSW

Lars Harms: Polizeibeauftragter heißt professionelles, unabhängiges Coaching für Bürger und Polizisten

Presseinformation Kiel, den 08. Juni 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 3 Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Antrag zum Polizeibeauftragten Drs. 18/3655, 18/3642, 18/4164


„Wir vom SSW sind jedenfalls weiterhin davon überzeugt, dass Schleswig- Holstein einen Polizeibeauftragten braucht!“

Die letzten Beratungen rund um das Thema Polizeibeauftragter haben bestätigt, dass unser
Anliegen, die Qualität polizeilicher Arbeit durch eine unabhängige Begleitung zu weiter zu
stärken, richtig war. Dabei geht es nicht nur um eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die
Polizeibeamten, sondern auch um den Austausch der Bürgerinnen und Bürger mit der Polizei.
Auch hier wollen wir das Verhältnis durch diese neu geschaffene Stelle nachhaltig verbessern.
Dass von dieser Arbeit letztlich beide Seiten profitieren, steht außer Frage. Die Koalition hat
jedenfalls nun den gesetzlichen Rahmen geschaffen, um eine solche Arbeit für die Polizei sowie
auch für die Bürger möglich zu machen. Es braucht natürlich etwas Zeit, ehe diese Arbeit
letztendlich dann auch Früchte tragen kann. Vor diesem Hintergrund ist die im Gesetz 2
verankerte Berichtspflicht durchaus sinnvoll. Dieser soll in einen regelmäßigen Abstand von
zwölf Monaten dem Parlament vorgelegt werden, jedoch erst ab dem zweiten Jahr nach
Aufnahme der Tätigkeit. Denn schließlich braucht eine solche Stelle eine gewisse Vorlaufzeit.
Eine Routine muss sich erst langsam einspielen. Soviel Ehrlichkeit und Realismus gehört auch
dazu, um einer solchen Institution die Möglichkeit zu geben, sich zu festigen. Erst nach einer
solchen Analyse der Tätigkeit, wird sich zeigen, ob die an die Polizeibeauftragte gestellten
Erwartungen auch erfüllt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt mag jedenfalls einiges dafür
sprechen. Im Innen- und Rechtsausschuss hat der Polizeibeauftragte aus Mainz zu mindestens
versichert, derzeit eine ganz ansehnliche Arbeitsauslastung zu haben. Es wird also wohl so sein,
dass hier genug zu tun sein wird, über das dann auch berichtet werden soll.



Auch mit Blick auf die jüngsten Ereignisse in der Ausbildungsstätte in Eutin, darf an dieser
Stelle ruhig einmal gesagt werden, dass ein Polizeibeauftragter hier sicherlich eine gute
Hilfestellung hätte leisten können. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft, welche nach
strengen rechtlichen Vorgaben ablaufen müssen, haben in diesem Fall jedenfalls nicht dazu
geführt, den Betroffenen den Rahmen bieten zu können, den sie sich wahrscheinlich
gewünscht hätten. Das Ziel ist und bleibt, Gesprächsmöglichkeiten zu bieten, ohne dass
unmittelbar gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Es geht nicht darum, bei der
Polizei oder den Bürgern Detektiv zu spielen. Sondern es geht um ein professionelles und
unabhängiges Coaching – am liebsten bevor es zu gerichtlichen oder disziplinarischen
Auseinandersetzungen kommt.



Ein solches Unterfangen kann nur funktionieren, wenn die Beauftragte letztendlich auch eine
gewisse Unabhängigkeit bewahren kann. Ähnliches gilt etwa bei Beratungs- und
Betreuungsangeboten für Frauen, Kindern- und Jugendliche oder bei der Bundeswehr. All diese 3
Ansprechpartner kommen von außen und sind auch außerhalb des eigentlichen Apparates
angesiedelt. Dieses Modell konnte sich in den letzten Jahrzehnten bewähren.
Die vereinzelte Kritik in Bezug auf den Polizeibeauftragten haben wir als SSW wahrgenommen.
Jedoch muss man einfach erkennen, dass es von der Politik auch einen gewissen Mut
abverlangt, ein solches niedrigschwelliges Angebot zu schaffen. Denn schließlich ist die
Aufgabenstellung keine ganz einfache. Emotionalität, persönliche Betroffenheit sowie arbeits-
und soziale Sicherheiten werden wahrscheinlich keine unbedeutende Rolle spielen in Bezug auf
den Arbeitsalltag der Beauftragten. Dabei geht es uns auch nicht um Bequemlichkeiten.
Sondern dort wo der Schuh drückt, soll unkompliziert Abhilfe geschaffen werden können.



Die Qualität polizeilicher Arbeit durch eine unabhängige Begleitung zu stärken, steht für uns
an erster Stelle, das kann ich hier nur noch einmal betonen. Wir werden die Arbeit dieser neuen
Stelle nicht nur aufmerksam parlamentarisch begleiten und evaluieren, sondern
gegebenenfalls auch weiter optimieren, falls dies von Nöten sein sollte. Wir vom SSW sind
jedenfalls weiterhin davon überzeugt, dass Schleswig-Holstein einen Polizeibeauftragten
braucht!



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html