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08.06.16
17:07 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 16 (Änderung des Jugendförderungsgesetzes): Ziel des Gesetzes soll eine gute Versorgung und nachhaltige Integration sein

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 217/2016 Kiel, Mittwoch, 8. Juni 2016
Soziales/Jugendförderung



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Ziel des Gesetzes soll eine gute Versorgung und nachhaltige Integration sein In ihrer Rede zu TOP 16 (Änderung des Jugendförderungsgesetzes) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Folge des seit 1. November 2015 gültigen länderübergreifenden Verteilverfahrens nach § 42 SGB VIII zur Un- terbringung und Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern. Bis dahin war allein die Kommune für die Unterbringung und Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern zuständig, in deren Einzugs- bereich die Jugendlichen aufgegriffen wurden.
Dieses führte zu einer erheblichen Belastung einzelner Regionen, denn bun- desweit konzentrierten sich die Inobhutnahmen von unbegleiteten minder- jährigen Ausländern auf die zehn größten Städte in Deutschland, wie zum Beispiel Hamburg, Berlin, Frankfurt und München.
Dass diese bei bundesweit mehr als 67.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in 2015 auf eine Entlastung und gleichmäßige Verteilung über das gesamte Bundesgebiet drängten, ist nachvollziehbar und auch im Sinne einer besseren Integration dieser Jugendlichen.
Aber auch in Schleswig-Holstein wurden und werden überdurchschnittlich viele unbegleitete minderjährige Ausländer aufgegriffen. Da sind einige Krei- se wie Ostholstein oder Schleswig-Flensburg, die auf der Transitstrecke nach Skandinavien liegen, aber auch die kreisfreien Städte stärker betroffen als andere Kommunen, wie das Ministerium das Problem richtig darstellt. Von daher wird der grundsätzliche Regelungsinhalt des Gesetzentwurfes von uns auch anerkannt. Aber wie so oft, geht es um das Detail.


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2.507 unbegleitete minderjährige Ausländer leben mit Stand vom 18. März 2016 laut Landesregierung in Schleswig-Holstein. Eine beachtliche Anzahl.
Die Länder sind ermächtigt, und dazu dient ja auch der vorliegende Gesetz- entwurf, die Verteilung auf die örtlichen Träger, also auf die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte, zu regeln. Hier ist für uns Liberale die zentrale Frage, wie die konkrete Ausgestaltung aus sieht.
Durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt die Zuweisung der aufzunehmen- den minderjährigen unbegleiteten Ausländer nach dem Königsteiner Schlüs- sel (3,4 Prozent). Und an dieser Stelle haben wir bereits darüber diskutiert, dass Schleswig-Holstein eher ein abgebendes Land ist, während Nieder- sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zur Aufnahme verpflichtet sind. Zu dieser Erkenntnis ist die Ministerin zwar erst spät gekommen, aber diese Zahlen liegen ja jetzt vor.
Der Gesetzentwurf sieht grundsätzliche Aufnahmequoten der Kreise und kreisfreien Städte vor, die sich an dem Einwohnerschlüssel orientieren. Aber reicht dieses Kriterium allein aus?
Sind nicht andere Kriterien wichtiger, wie zum Beispiel der Anteil von Ju- gendlichen unter 18 Jahren in den aufnehmenden Jugendamtsregionen? Oder ist zu berücksichtigen, ob bestimmte Jugendämter schon jetzt erheb- lich mit auffälligen Jugendlichen belastet sind.
Weitere Kriterien einer Verteilung könnten auch sein, ob es ausreichende Schulangebote oder Ausbildungsplatzangebote sowie Freizeitangebote für Jugendliche vor Ort gibt, um eine gute und schnelle Integration zu erreichen. Diese Details fehlen uns Liberalen im vorliegenden Gesetzentwurf und ich finde es den Kommunen gegenüber wenig fair, wenn diese erst später per Verordnung geregelt werden.
Also, ich bin der Auffassung, dass diese wesentlichen Eckpunkte im Gesetz direkt geregelt werden sollten. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel NRW, tun dieses.
Auch ist die Frage hinsichtlich der Clearingstellen zu beantworten. In der letzten Legislaturperiode wurde seitens der kommunalen Verbände diese noch nicht als notwendig angesehen. Inzwischen ist aber aufgrund der gro- ßen Fallzahlen hier ein anderer Bedarf entstanden.
Vordringliches Ziel des Gesetzes soll eine gute Versorgung und nachhaltige sprachliche, soziale Integration von minderjährigen unbegleiteten Auslän- dern sein.
Die große Mehrheit dieser Kinder und Jugendlichen zeigen ein großes Inte- resse an einer Schul- und Berufsausbildung. Bei einer Verteilung müssen deshalb auch die Infrastruktur und die Leistungsfähigkeit einer Kommunen diesen Zielen entsprechen.
Nutzen wir jetzt die Chance, die Rahmenbedingungen im Jugendförderge- setz zielführend und nachvollziehbar verträglich zu regeln.“
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de