Jette Waldinger-Thiering: Unbegleitete Minderjährige brauchen unseren Schutz und bestmögliche Hilfen
Presseinformation Kiel, den 08.06.2016Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-Thiering TOP 16 Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes Drs. 18/4254 „Unbegleitete Minderjährige brauchen unseren Schutz und bestmögliche Hilfen“Egal ob Bildung, Wirtschaft oder Innen und Recht: In fast allen Bereichen beschäftigt uns dasThema Flüchtlinge zunehmend. Die Zahl der Menschen, die ihre Herkunftsländer verlassen undzu uns nach Deutschland kommen, steigt seit Jahren. Vorläufiger Höhepunkt war bekanntlichdas vergangene Jahr. Die derzeit rückläufigen Zahlen sehe ich da eher als Momentaufnahme.Niemand kann heute eine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung machen. Und ichdenke, wir müssen uns als Land einfach noch besser aufstellen. Denn so gut wir alsGesellschaft den sprunghaften Anstieg der Menschen, die zu uns kommen, auch bewältigthaben: Das vergangene Jahr hat uns natürlich auch Schwachstellen und Grenzen aufgezeigt.Und an diesen Defiziten müssen wir im Sinne einer bestmöglichen Betreuung der Geflüchtetenarbeiten. 2Eine besonders traurige Begleiterscheinung bei der Zunahme der Flüchtlingszahlen ist, dasssich auch immer mehr Kinder und Jugendliche alleine auf ihren gefährlichen Weg machen. IhreZahl ist bis März 2016 auf über 2500 gestiegen. Auch sie haben häufig Schreckliches erlebt,leiden mitunter unter ernsten Krankheiten und sind nicht selten schwer traumatisiert. AusSicht des SSW tragen wir ihnen gegenüber eine ganz besondere Verantwortung. Denn siehaben ganz eigene Schutzbedürfnisse und ganz eigene pädagogische Bedarfe, auf die wirselbstverständlich eingehen müssen. Ohne Abstriche oder Kompromisse.Wir alle wissen, dass unsere Jugendämter grundsätzlich zuständig sind, wenn es um dieInobhutnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen geht. Bis zum Herbst 2015 war genau dasJugendamt für die Inobhutnahme zuständig, in dessen Bezirk sich das geflüchtete Kind oderder Jugendliche tatsächlich aufhielt. In der Folge ist man natürlich dort, wo besonders vieleunbegleitete Minderjährige angekommen sind, an Kapazitätsgrenzen gestoßen. Durch dieÄnderung der bundesgesetzlichen Grundlage werden diese Kinder und Jugendlichenmittlerweile auf die Bundesländer verteilt. Unsere Aufgabe ist wiederum, diese unbegleitetenMinderjährigen Ausländer so weiter zu verteilen, dass eine dem Kindeswohl entsprechendeUnterbringung sichergestellt ist. Mit diesem Weg ist in meinen Augen zumindest dieGrundvoraussetzung für eine gute Betreuung erfüllt.Im vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Verteilungsverfahren auf die notwendigegesetzliche Grundlage gestellt. Das ist schlicht unsere Aufgabe im Rahmen einesAusführungsgesetzes. Und hierzu gehört auch, dass eine zentrale Stelle benannt werden muss,die die Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen koordiniert und in dieser Frage eng mitdem Bund zusammenarbeitet. Ich denke die Entscheidung, dass hierfür das Landesjugendamtvorgesehen ist und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet wird, ist folgerichtig. Dennhier hat man den nötigen Überblick und die notwendige Fachkenntnis, um eine angemessene 3Unterbringung zu gewährleisten. Und „angemessen“ hießt hier aus Sicht des SSW vor allem,dass das Schutzbedürfnis dieser Kinder und Jugendlichen voll berücksichtigt wird, und dass dieentsprechende Fachlichkeit vor Ort sichergestellt ist.Wir alle haben erlebt, wie die Jugendämter vor allem dort, wo wichtige Verkehrswege imZuständigkeitsbereich lagen, an Grenzen gestoßen sind. Und dass, obwohl die Kinder undJugendlichen im Grunde nur vorläufig in Obhut genommen wurden. Im Extremfall ist damit diekindgerechte und dem Kindeswohl entsprechende Versorgung gefährdet. Ich denke, solcheZustände will niemand von uns sehen und schon gar nicht hinnehmen. Deshalb ist es aus Sichtdes SSW gut und richtig, dass auch hier Abhilfe geschaffen wird. Denn in Zukunft wird dasLandesjugendamt schon in dieser frühen Phase der Inobhutnahme eine Umverteilungvornehmen können. Wir hoffen, dass wir so die Überforderung einzelner Jugendämter undKommunen verhindern können. Und wir hoffen auch, dass wir den unbegleiteten Kindern undJugendlichen damit die Versorgung geben können, die ihnen zusteht.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html