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26.05.16
10:51 Uhr
Landtag

Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten: Bezahlbares Wohnen, Schulbegleitung und Krankenversicherungsschutz im Fokus

Nr. 94 / 26. Mai 2016



Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten: Bezahlbares Wohnen, Schulbegleitung und Krankenversicherungsschutz im Fokus
Die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni, hat heute (Donnerstag) in Kiel den Tätigkeitsbericht 2015 vorgestellt. 3.327 Bürgerinnen und Bürger trugen im Jahr 2015 ihre Sorgen, Nöte und Ängste vor, weil sie Probleme mit den Sozialbehörden hatten. Den Schwerpunkt der Arbeit bildeten die Eingaben (890) zum Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV.

„Immer stärker rückt auch das Thema Wohnen in den Vordergrund. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, erklärte El Samadoni. Besonders die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung war wie in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Streitigkeiten zwischen Hilfesuchenden und Sozialbehörden. Die Situation am Wohnungsmarkt wird dadurch verschärft, dass preiswerter Wohnraum in vielen Regionen des Landes sehr knapp geworden ist. Nach Ansicht der Bürgerbeauftragten muss daher der Wohnungsbau stärker gefördert werden. Außerdem muss der Umgang mit den kommunalen Mietrichtwerten flexibilisiert und maßvoller werden, um auf die Engpässe reagieren zu können. „Am schlimmsten leiden die Schwächsten der Gesellschaft unter der Wohnungsnot. Oft haben Obdachlose, Flüchtlinge, aber auch Bezieher von Sozialleistungen keine Chance auf günstigen Wohnraum“, sagte die Bürgerbeauftragte.

Eine Problematik, die mit voller Härte auch immer mehr ältere Menschen trifft. Sie finden kaum alters- oder behindertengerechten Wohnraum. Viele Rentnerinnen und Rentner wandten sich zudem an die Bürgerbeauftragte, weil sie sich zu den niedrigen Renten und Sozialleistungen etwas hinzuverdienen wollten. Sie ließen sich insbesondere über die Hinzuverdienstgrenzen beraten, die nach Meinung der Bürgerbeauftragten für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung viel zu niedrig sind. 2

Ein weiteres Problem für diesen Personenkreis besteht darin, dass die Vermögensfrei- grenzen zu gering bemessen sind. Dies führt zum Beispiel dazu, dass in der Regel selbst ein kostengünstiger Kleinwagen veräußert werden muss, bevor Sozialleistungen gezahlt werden. Hier wird zu wenig auf die grundlegendsten Bedürfnisse der Betroffenen Rücksicht genommen. So sollte beispielsweise ein Ehemann seinen Wagen verkaufen, hätte dann aber seine im ländlichen Raum in einem Pflegeheim untergebrachte Frau nicht mehr besuchen können. Die Bürgerbeauftragte appelliert daher an den Gesetzgeber, zumindest die Regelungen des SGB II/Hartz IV (z. B. Auto bis 7.500 € muss nicht verkauft werden) auf das SGB XII (Sozialhilfe) zu übertragen.

Großes Streitthema im vergangenen Jahr war auch wieder die Schulbegleitung. Die kommunalen Träger gehen aus Sicht der Bürgerbeauftragten sehr unterschiedlich mit der Thematik um. „Teilweise wird sehr sachgerecht darauf geachtet, dass keine Versorgungslücken für die inklusiv beschulten Kinder entstehen, teilweise scheint die Behörden die Situation der betroffen Kinder und Eltern auch kalt zu lassen“, so die El Samadoni.

In einigen Kreisen wurden die Leistungen unter Hinweis auf den sogenannten „pädagogischen Kernbereich“ reduziert. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichtes im Jahr 2014 sind tragen für Leistungen in diesem Bereich nicht die Sozialbehörden, sondern die Schulen und damit das Land die Kosten. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis insbesondere die Bestimmung des pädagogischen Kernbereichs. In Einzelfällen führen die Abgrenzungsschwierigkeiten zu Versorgungslücken und in der Folge zu Widerspruchs- und Gerichtsverfahren. Wünschenswert wäre eine Lösung, bei der die Leistung aus einer Hand erfolgt und sich die beteiligten Träger im Hintergrund abstimmen, wer welchen Kostenanteil zu tragen hat.

Sinnvoll könnte es zudem sein, den pädagogischen Kernbereich gesetzlich zu definieren oder eine Grundsatzentscheidung durch das Bundessozialgericht herbeizuführen und damit die Abgrenzungsstreitigkeiten zu beenden. Fraglich ist jedoch, wann mit einer solchen Entscheidung gerechnet werden kann.

Aufgrund der vorliegenden Eingaben zu den KiTa-Gebühren vermutet die Bürgerbeauftragte, dass viele Familien zu hohe Elternbeitrage für die Nutzung von Kindertagesstätten zahlen. Oft wird neben der Sozialstaffelermäßigung nicht die Alternative eines gesetzlichen Beitragserlasses wegen unzumutbarer Belastung geprüft. Eine solche Belastung kann zum Beispiel vorliegen, wenn noch Immobilienkredite zurückgezahlt werden müssen oder besondere Aufwendungen für die Pflege von Familienangehörigen bestehen. „Hier müssen die Kommunen ihrer Beratungspflicht in viel stärkeren Maße nachkommen“, fordert die Bürgerbeauftragte. „Viele Betroffene wissen gar nicht, dass besondere finanzielle Belastungen nur nach Stellung eines entsprechenden Antrags berücksichtigt werden.“ 3

Zudem hat sich gezeigt, dass in sechs Kreisen bzw. kreisfreien Städten Empfänger von SGB II- oder SGB XII-Leistungen KiTa-Gebühren zahlen müssen. Da bei der Berechnung der Regelleistung (aktuell: 404,00 € für Stufe 1) solche Gebühren überhaupt keine Berücksichtigung fanden, sollte für alle SGB II- bzw. SGB XII-Leistungsbezieher eine grundsätzliche Freistellung erfolgen.

Problematisch bleibt weiterhin die Frage nach einem Zugang zu einem uneingeschränkten und bezahlbaren Krankenversicherungsschutz. Viele Bürgerinnen und Bürger befinden sich wegen Beitragsrückständen nur noch in der Notversorgung. „Es fehlt ein gesetzlicher Anspruch auf Abschluss einer tragfähigen Ratenzahlungsvereinbarung, die die wirtschaftliche Leistungskraft des Mitglieds individuell berücksichtigt“, erläuterte die Bürgerbeauftragte. Nur wenn die Raten vereinbarungsgemäß gezahlt werden, lebt der vollumfängliche Versicherungsschutz wieder auf.

Nach wie vor kommen Menschen zur Bürgerbeauftragten, weil sie aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nicht mehr Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist wegen der zu hohen, nicht einkommensbezogenen Beiträge in der Regel nicht umsetzbar. Der Gesetzgeber müsste den Krankenversicherungen einen flexibleren Umgang mit der konkreten Problemsituation des Einzelnen ermöglichen. „Wie soll man seiner Versicherungspflicht Folge leisten, wenn der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt werden kann und der Weg in die Privatinsolvenz vorgezeichnet ist?“, fragte die Bürgerbeauftragte.