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17.05.16
12:15 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: Homophobie, Transphobie und Biphobie stoppen!

Nr. 82 / 17. Mai 2016



Antidiskriminierungsstelle: Homophobie, Transphobie und Biphobie stoppen!
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie am 17. Mai fordert die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni: „Anfeindungen aufgrund der sexuellen Identität oder des Geschlechts sind noch immer gegenwärtig. Das muss aufhören!“
Leider gebe es immer wieder Fälle, berichtet El Samadoni, „in denen Bürger uns schildern, dass sie im Arbeitsleben und Alltag aus diesen Gründen benachteiligt werden.“ Die Antidiskriminie- rungsstelle des Landes Schleswig-Holstein fordere darüber hinaus, „dass auch Transsexualität nicht mehr als psychische Störung eingestuft und aus dem Diagnoseschlüssel gestrichen werden muss“, sagte El Samadoni am Dienstag in Kiel. Dies ist nach aktuellem Stand für 2018 geplant.
Seit 2005 ist der 17. Mai der Internationale Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (International Day Against Homophobia, Transphobia and Biphobia, kurz IDAHO oder IDAHOT). Ziel ist es, das mediale und gesellschaftliche Bewusstsein durch verschiedene Aktionen darauf zu lenken, dass weltweit Menschen diskriminiert und bestraft werden, die in ihrer sexuellen Orientie- rung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen. Hintergrund dieses Datums ist der 17. Mai 1990. An diesem Tag beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homose- xualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.
Ein positives Zeichen, vergangenes Unrecht aufzuarbeiten, kam letzte Woche aus Berlin. Bundes- justizminister Heiko Maas hat signalisiert, tausende Urteile der Nachkriegszeit aufgrund des alten § 175 StGB aufzuheben. Der 1994 abgeschaffte Paragraph stellte sexuelle Handlungen zwischen männlichen Personen unter Strafe. Die Verurteilten können auch auf Entschädigung hoffen. Laut Bundesjustizministerium betrifft dies rund 50.000 aufzuhebende Urteile. Bisher hat der Deutsche Bundestag nur Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben, nicht jedoch aus der Nachkriegszeit. 2

„Die wegen des § 175 StGB Verfolgten verdienen es, endlich rehabilitiert und für die strafrechtliche Verfolgung aufgrund dieses menschenverachtenden Paragraphen entschädigt zu werden“, so El Samadoni.