Dr. Ekkehard Klug zu TOP 17 (Änderung der Landesverfassung): Auch der neue Vorschlag für die Präambel der Landesverfassung ist für die meisten FDP-Abgeordneten nicht zustimmungsfähig
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 169/2016 Kiel, Freitag, 29. April 2016 Landesverfassung/Gottesbezug www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Auch der neue Vorschlag für die Präambel der Landesverfassung ist für die meisten FDP- Abgeordneten nicht zustimmungsfähig In seiner Rede zu TOP 17 (Änderung der Landesverfassung) erklärt der Ab- geordnete der FDP-Fraktion, Dr. Ekkehard Klug: Klug:„Der Landtag hat in der Plenartagung vom 8. Oktober 2014 über die Reform der Landesverfassung in zweiter Lesung beraten. Die Frage, ob dabei in die Präambel ein Gottesbezug aufgenommen werden soll, ist bereits damals der wichtigste Punkt gewesen, in dem die Meinungen auseinander gingen. Die- se Debatte ist in großem Respekt geführt worden, und alle Abgeordneten haben ihre Entscheidung in einer freien Gewissensentscheidung getroffen. Nachdem die seinerzeit hierzu vorgeschlagenen Formulierungen abgelehnt wurden, hat dann eine Volksinitiative das Thema erneut aufgegriffen. So be- fasst sich der Landtag heute abermals mit dieser Frage, und es gibt – im vorliegenden Gesetzentwurf – einen neuen Formulierungsvorschlag.Auch dieser Entwurf hat in der FDP-Fraktion keine andere Aufnahme gefun- den, als dies vor anderthalb Jahren der Fall gewesen ist. Einer unserer Kol- legen, Oliver Kumbartzky, hat den neuen Vorschlag mit unterzeichnet. Die anderen fünf FDP-Abgeordneten sehen keinen Grund, heute anders zu ent- scheiden als im Oktober 2014.Einen Konsens können wir uns vorstellen, wenn man von Text ausginge, der in der Präambel des Entwurfs für einen Verfassungsvertrag der Europäi- schen Union steht. Diese Verfassung für Europa ist bekanntlich seinerzeit nicht zustande gekommen, weil sie bei Volksabstimmungen in zwei Mit- gliedsstaaten der EU keine Mehrheit gefunden hat.Die Präambel dieses Entwurfs bezog sich auf das ‚kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas‘, ‚aus dem sich die unverletzlichen und unver- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de äußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben‘.Die Befürworter der Volksinitiative haben dies jedoch als für sie nicht aus- reichend erachtet – vor allem deshalb, weil hier der von ihnen gewünschte Gottesbezug nicht explizit genannt wird.Wenn dies so gesehen wird, so ist dies selbstverständlich zu respektieren, aber ich möchte für meine Fraktion auch feststellen: Die Formulierung aus dem europäischen Verfassungsvertragsentwurf umschließt sehr wohl auch den Respekt gegenüber allen Menschen, die sich in ihrem Leben von einem religiösen Glauben an Gott leiten lassen, sei er nun christlich geprägt oder durch eine andere Weltreligion.Jede Volksinitiative kann und soll selbstverständlich selbst festlegen, was sie zum Gegenstand ihrer Unterschriftensammlung erklärt. In diesem Falle hat die Initiative es dem Landesparlament aber nicht gerade leicht gemacht, sondern uns eher eine schwierige Situation beschert. Nach dem Wortlaut des Unterschriftsbogens wird der Landtag ohne konkrete Angabe eines Textvorschlages aufgefordert, in die Präambel der Landesverfassung einen Gottesbezug aufzunehmen.Faktisch ist das ein politischer Appell ohne Angabe einer konkreten Formu- lierung, oder anders gesagt: Es ist ein Appell an Abgeordnete, etwas, das sie bereits einmal in freier Gewissensentscheidung verworfen haben, in einer wie auch immer gearteten Formulierung nun doch zu beschließen, und sich dazu den genauen Wortlaut auch noch selbst auszudenken.Erschwerend kommt – jedenfalls aus meiner persönlichen Sicht – noch hin- zu, dass bereits die bestehende, im Oktober 2014 beschlossene Präambel nicht unbedingt zu den Meisterwerken politischer Formulierungskunst bei Verfassungstexten gerechnet werden kann.Und der Ergänzungsvorschlag, der uns nun heute zur Beratung vorliegt, macht dies leider auch nicht unbedingt besser – wiederum nach meinem persönlichen Empfinden, und bei allem gebührenden Respekt gegenüber den Antragstellern.Abschließend möchte ich außerdem noch folgendes zu bedenken geben: Ein Verfassungstext sollte möglichst so formuliert sein, dass er den Volkssouve- rän, die Bürgerinnen und Bürger, eint.Dies kann nach meiner Überzeugung der vorhin wiedergegebene Text aus dem europäischen Verfassungsvertrag bewirken, nicht aber eine Formulie- rung, die erkennbar – nach vielen öffentlich dargelegten Bekundungen aus den letzten Wochen und Monaten – strittig ist und aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiter strittig bleiben wird.Nicht zuletzt deshalb kann ich den neuen Vorschlag zu einem ‚Gottesbezug‘ in der Präambel unserer Landesverfassung auch nach erneuter Prüfung und Überlegung nicht befürworten.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de