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29.04.16
12:43 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 37: Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit konsequent ahnden!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 29. April 2016


TOP 37, Lohndumping in Schlachthöfen verhindern (Drs. 18/4105, 18/4130)



Kirsten Eickhoff-Weber:
Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit konsequent ahnden!


Wir sprechen hier über ein Thema, von dem viele von uns bislang nicht ahnten, in welchem Ausmaß es auch in Schleswig-Holstein eine Rolle spielt. Wir sprechen über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Werkverträgen, in Leiharbeit und deren teilweise schockierenden Arbeitsbedingungen in unseren großen Schlachthöfen.
Alle großen Schlachtereien bei uns – sei es Vion in Bad Bramstedt, sei es Tönnies in Kellinghusen, sei es Danish Crown in Husum – sie alle arbeiten mit Werkverträgen, die kaum noch zu kontrollieren sind. Dabei machen die Stammbelegschaften in einigen Fällen noch nicht einmal mehr 20 Prozent der Beschäftigten aus.
Werkvertragsarbeitsnehmerinnen und -arbeitnehmer arbeiten häufig zu gesetzeswidrig langen Arbeitszeiten, bekommen keinen zusammenhängenden Urlaub, oft werden ihnen sozialversicherungsrechtliche Selbstverständlichkeiten – wie eine korrekte Krankenversorgung – vorenthalten, sie wohnen unter teilweise unzumutbaren Bedingungen. Ohne Sprachkenntnisse 2



und finanzielle Reserven sind die Arbeitsmigranten erpressbar und gezwungen, die unwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.
Es gilt der Mindestlohn von 8,60 € im Schlachtgewerbe und diesen Mindestlohn müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch erhalten! Wenn davon für Unterkunft, Verpflegung, Krankenversorgung was abgezogen wird, ist das unzulässig und öffnet den betrügerischen Entsendungsfirmen Tür und Tor.
Als im vergangenen Jahr die Übernahme des Schlachtbetriebs Thomsen durch Tönnies vollzogen wurde, habe ich die Sorge geäußert, dass Schleswig-Holstein immer tiefer in den Konzentrationsprozess der fleischverarbeitenden Industrie zu geraten droht. Von vielen Seiten war zu hören, dass die Entscheidung ohne Alternative sei. Ein Unternehmensmodell, das auf unwürdigen Arbeitsbedingungen, mit Ausbeutung von Werkverträgen und Leiharbeitern setzt, hohen Druck auf amtliche Tierärzte und Lebensmittelhygienikern ausübt und die Landwirtschaft in einen ruinösen Preiskampf treibt, kann nicht alternativlos sein. Wir dürfen das nicht hinnehmen!
Auch der Fleischer-Verband Schleswig-Holstein formuliert ganz eindeutig: Das Fleischerhandwerk leidet seit Jahren unter den Werkverträgen! Denn es geht nicht nur um die Arbeitsbedingungen auf den Schlachthöfen, es geht auch um die Verarbeitung. In fast allen Fleisch- und Wurstfabriken haben mittlerweile die Konzerne das Sagen und damit herrschen auch hier unhaltbare Zustände.
Das Handwerk bietet faire Arbeitsbedingungen, bildet aus, ist in die Region eingebunden, das sind die regionalen Strukturen, die wir brauchen und fördern wollen.
Gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit müssen wir gesetzlich vorgehen! So ist es im Koalitionsvertrag vereinbart, der gilt. Der Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch und der muss jetzt zügig beschlossen werden. Wir brauchen endlich klare Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßem und missbräuchlichem Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit. Wir brauchen Rechtssicherheit, wir dürfen keine Grauzonen und schwarzen Arbeitsmärkte dulden.
Und wir brauchen eine Stärkung der Betriebsräte, denn sie sind vor Ort bei ihren Kolleginnen und Kollegen. Ja, es gibt die Selbstverpflichtungserklärungen der Branche. Mittlerweile gibt es 3



zwei davon. Einen Verhaltenskodex aus dem Jahr 2014 und eine im Bundeswirtschaftsministerium im September 2015 von den Großen der Fleischbranche unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung. Es ist aber zu befürchten, dass die Selbstverpflichtung eine bloße Sprechblase ist. Und auch der DGB hat konkrete Hinweise, dass der Verhaltenskodex nicht eingehalten wird und auch aus der Selbstverpflichtungserklärung – wenn überhaupt – nur die Teile umgesetzt werden, die kosmetisch sind und ohnehin ins Konzept passen.
Die Einhaltung der Selbstverpflichtung muss kontrolliert und protokolliert werden. Dabei sind die Sozialpartner, die Kirchen, die Kontrollbehörden zu beteiligen. Und wenn sich herausstellt, dass sich die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nachweisbar und nachhaltig verändert, dann muss Schluss sein! Dann brauchen wir gesetzliche Regelungen und schärfere Sanktionen.
Den 1. Mai 2016 hat der DGB überschrieben mit „Zeit für mehr Solidarität“. Ja, es ist höchste Zeit, bei dem Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit genau hinzusehen und zu handeln!
Daher beantrage ich Abstimmung in der Sache und bitte um Zustimmung für unseren Antrag. Den Änderungsantrag der CDU lehnen wir ab und darüber hinaus uns steht der Weg offen, das Thema in den Ausschüssen vertiefend zu beraten.