Flemming Meyer: In Anbetracht des Urteils sollte die CDU jetzt mal kleinere Brötchen backen
Presseinformation Kiel, den 29.04.2016Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 27 + 32 + 43 Planung der A20 fortführen – Situation des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Drs. 18/4076, 18/4100 und 18/4093„In Anbetracht des Urteils sollte die CDU jetzt mal kleinere Brötchen backen“Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbquerung ist ein gutes Signal für die A20 unddamit auch für Schleswig-Holstein und den gesamten Norden. Die meisten Klagen wurdenabgewiesen. Damit wurde ein großer juristischer Brocken aus dem Weg geräumt und der Wegfür die A20 ist damit frei. Zwar wurde auch geurteilt, dass es Nachbesserungsbedarfhinsichtlich der Frage zum Gewässerschutz gibt, aber dieser Fehler ist heilbar. Durch einergänzendes Verfahren mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung kann dieser Fehlerbehoben werden. Und glauben sie mir, dieser Fehler wird behoben.Unterm Strich ist es als Erfolg zu verzeichnen, dass wir Klarheit in Sachen Weiterbau der A20haben. Die Linienführung wurde in Gänze bestätigt und damit können wir mit der A20weiterplanen wie bisher. 2Dieses Urteil bestätigt uns aber auch in unserer Auffassung, dass wir gute undhochqualifizierte Planer beim Landesbetrieb haben. Dies möchte ich gerne lobend erwähnen,denn die Schelte, der die Planer gerade in den letzten Monaten ausgesetzt waren, ist mit demUrteil wie ein Kartenhaus zusammengefallen. Nach Auffassung des SSW entbehrt dieForderung der CDU die Planungsstruktur zu ändern, dem Landesbetrieb die Planungsaufgabenzu entziehen und die Planungen für Bundes- und Landesstraßen in eine Gesellschaft zuübertragen jeglicher Grundlage. Angesichts der Komplexität bei den Planungsverfahren, hatdas Urteil, aus unserer Sicht, die hohe Qualität der Planungen bestätigt und damit auch diesehr gute Arbeit der Planer. Der Minister lag mit seinem Anspruch „Gründlichkeit vorSchnelligkeit“ absolut richtig. In Anbetracht des Urteils, sollte die CDU jetzt mal kleinereBrötchen backen. Zumal wir unsere Erfahrungen gemacht haben und wissen wozu es führenkann, wenn die planerische Verantwortung in die politische Verantwortung der CDU fällt.Ein weiteres Störfeuer in Bezug auf die A20, das diese Woche aufgeflammt ist, kommt aus demBundesumweltamt. Die Forderung auf den Weiterbau der A20 nahezu kompletten zuverzichten und entsprechend aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen, ist so nichtnachvollziehbar.Natürlich stellt der Bau von Autobahnen einen Eingriff dar und es ist aus naturschutzfachlicherSicht kritisch zu sehen. Das ist klar. Aber die A20 mit der westlichen Elbquerung ist kein Projekt,das gestern vom Himmel und dann in den Bundesverkehrswegeplan gefallen. SolcheForderungen jetzt aufzustellen sind nach Auffassung des SSW haltlos. Zudem möchte ich auchhier deutlich sagen, das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die naturschutzfachlichenBelange bei den Planungen entsprechend berücksichtigt wurden. Das Urteil ist keine politischeEntscheidung, sondern eine höchstrichterliche Abwägung und Rechtsprechung. Daher dürftedas vom Tisch sein. Aber ärgerlich war es trotzdem. 3Unterm Strich bleibt jetzt festzustellen: Das größte Ost-West-Verkehrsprojekt der DeutschenEinheit kann jetzt fortgesetzt werden. Dies ist nicht nur für den Norddeutschen Raum vonBedeutung, es hat auch eine europäische Dimension. Die westliche Elbquerung wird für denSkandinavien-Verkehr – ob von der Jütlandrute oder über den Fehmarn Belt – die UmgehungHamburgs ermöglichen und den Verkehr ins Ruhrgebiet und in das süd-westliche Europaerheblich erleichtern. Daher kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man diese Woche auch inDänemark gespannt nach Leipzig geblickt hat und sich über das Urteil freut.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html