Lars Harms: Dass die Lasten auf insgesamt fünf Länder verteilt werden, ist ausgesprochen günstig
Presseinformation Kiel, den 28. April 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 15 Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung Drs. 18/4064 „Dass die Lasten auf insgesamt fünf Länder verteilt werden, ist ausgesprochen günstig.“Nach Artikel 10 unseres Grundgesetzes sind neben dem Briefgeheimnis auch das Post- undFernmeldegeheimnis unverletzlich. Dementsprechend streng sind die Vorgaben:Überwachungen erfolgen nur unter richterlicher Anordnung. Nur bei schwerwiegenden Deliktenkommt die Überwachung von Telefon, Handy oder Skype überhaupt infrage. Erkenntnisse ausdem Kernbereich privater Lebensgestaltung dürfen weder gespeichert noch verwendet werden.Damit die technischen Voraussetzungen diesen strengen Regeln der Telekommunikations-überwachung entsprechen, musste das Zentrum entsprechend geplant werden undentsprechende Nachbesserungen vorgenommen werden.Die Berechtigung zum Zugriff auf die Daten wurde entgegen dem ersten Entwurf präzisiert,genauso wie Vorschriften zur Protokollierung. Nachzulesen ist das unter anderem in der Antwort 2auf eine Große Anfrage an den Bremischen Senat. Die Datenschützer der beteiligten Länderhaben in diesem Punkt nämlich eng kooperiert. Das Unabhängige Landeszentrum fürDatenschutz Schleswig-Holstein hat die Verhandlungen zur Schaffung eines Rechen- undDienstleistungszentrums von Anfang an kritisch konstruktiv begleitet. Ich bedanke mich indiesem Zusammenhang ausdrücklich für die konstruktive Kritik, die in die Planungeneingeflossen ist. Das Dienstleistungs- und Rechenzentrum wurde damit im wahrsten Sinne desWortes zukunftssicher. Der Realisierung, also dem tatsächlichen Bau, steht nichts mehr im Wege.Geradezu neidisch blicken inzwischen andere Bundesländer auf unseren Staatsvertrag. Die fünfKüstenländer haben frühzeitig mit den Planungen begonnen, und zwar im Jahr 2011; derStaatsvertrag ist unterschrieben, so dass einer Inbetriebnahme in 2020 nichts mehr im Wegesteht. Die ostdeutschen Bundesländer und Berlin, sowie die Arbeitsgruppe Süden sind noch langenicht so weit. Ein Lob an alle Beteiligten, die das Vorhaben zügig durchsetzen. Die große Lösung,die eben alle Küstenländer miteinbezieht, erweist sich damit als richtig.Die Telekommunikationsüberwachung spielt in der Kriminalitätsbekämpfung - entgegen derDarstellung in diversen Fernsehkrimis - keine zentrale Rolle. Sie ist lediglich eine unter mehrerenKomponenten. Im letzten vorliegenden Berichtsjahr wurden in Schleswig-Holstein 130 neueÜberwachungen und 17-mal eine Verlängerung bestehender Überwachungen angeordnet. DieseZahlen belegen, welche geringe Größenordnung die Telekommunikationsüberwachungeinnimmt. Bei einem derartigen komplexen Gebiet, in dem sich dauernd neue technischeInnovationen ergeben, bedeutet die vergleichsweise geringe Fallzahl einen erheblichen Aufwandfür ein einzelnes Bundesland. Die Überwachungstechnik ist aufwendig und dementsprechend inder Anschaffung teuer. Außerdem muss die Anwendung oftmals erst erlernt werden. DieBündelung der Kompetenzen ergibt sich bei der Telekommunikationsüberwachung also fastzwangsläufig. 3Neben den durch die fünf Länder geteilten Investitionskosten lassen sich Fortbildung, Urlaub undKrankheitsvertretungen der Beschäftigten im gemeinsamen Zentrum viel besser managen als ineiner kleinen Einrichtung für nur ein Land. Dass die Lasten auf insgesamt fünf Länder verteiltwerden, ist also ausgesprochen günstig.Wir haben es hier mit einer Entscheidung über die Zusammenarbeit von Bundesländern zu tun,nicht mit der Frage, wie man im Einzelnen politisch zur Telekommunikationsüberwachung steht.Der gesetzliche Rahmen besteht und in diesem muss sich auch das neue Zentrum bewegen. DieÜberwachung der Überwacher ist dann eine parlamentarische Aufgabe. Durch dieZentralisierung ist das einfacher geworden. Und auch das ist ein gewichtiger Grund für das neueDienstleistungs- und Rechenzentrum. Aber hauptsächlich wird das Zentrum dazu beitragen, dassdie Kriminalitätsbekämpfung in diesen sehr wenigen Fällen des Eingriffs in diePersönlichkeitsrechte, im Rahmen der derzeitigen Rechtslage besser und effektiver erfolgenkann. Und deshalb macht auch diese länderübergreifende Zusammenarbeit Sinn.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html