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28.04.16
12:39 Uhr
SSW

Lars Harms: Dass die Lasten auf insgesamt fünf Länder verteilt werden, ist ausgesprochen günstig

Presseinformation Kiel, den 28. April 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 15 Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung Drs. 18/4064

„Dass die Lasten auf insgesamt fünf Länder verteilt werden, ist ausgesprochen günstig.“

Nach Artikel 10 unseres Grundgesetzes sind neben dem Briefgeheimnis auch das Post- und
Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Dementsprechend streng sind die Vorgaben:
Überwachungen erfolgen nur unter richterlicher Anordnung. Nur bei schwerwiegenden Delikten
kommt die Überwachung von Telefon, Handy oder Skype überhaupt infrage. Erkenntnisse aus
dem Kernbereich privater Lebensgestaltung dürfen weder gespeichert noch verwendet werden.
Damit die technischen Voraussetzungen diesen strengen Regeln der Telekommunikations-
überwachung entsprechen, musste das Zentrum entsprechend geplant werden und
entsprechende Nachbesserungen vorgenommen werden.
Die Berechtigung zum Zugriff auf die Daten wurde entgegen dem ersten Entwurf präzisiert,
genauso wie Vorschriften zur Protokollierung. Nachzulesen ist das unter anderem in der Antwort 2
auf eine Große Anfrage an den Bremischen Senat. Die Datenschützer der beteiligten Länder
haben in diesem Punkt nämlich eng kooperiert. Das Unabhängige Landeszentrum für
Datenschutz Schleswig-Holstein hat die Verhandlungen zur Schaffung eines Rechen- und
Dienstleistungszentrums von Anfang an kritisch konstruktiv begleitet. Ich bedanke mich in
diesem Zusammenhang ausdrücklich für die konstruktive Kritik, die in die Planungen
eingeflossen ist. Das Dienstleistungs- und Rechenzentrum wurde damit im wahrsten Sinne des
Wortes zukunftssicher. Der Realisierung, also dem tatsächlichen Bau, steht nichts mehr im Wege.
Geradezu neidisch blicken inzwischen andere Bundesländer auf unseren Staatsvertrag. Die fünf
Küstenländer haben frühzeitig mit den Planungen begonnen, und zwar im Jahr 2011; der
Staatsvertrag ist unterschrieben, so dass einer Inbetriebnahme in 2020 nichts mehr im Wege
steht. Die ostdeutschen Bundesländer und Berlin, sowie die Arbeitsgruppe Süden sind noch lange
nicht so weit. Ein Lob an alle Beteiligten, die das Vorhaben zügig durchsetzen. Die große Lösung,
die eben alle Küstenländer miteinbezieht, erweist sich damit als richtig.



Die Telekommunikationsüberwachung spielt in der Kriminalitätsbekämpfung - entgegen der
Darstellung in diversen Fernsehkrimis - keine zentrale Rolle. Sie ist lediglich eine unter mehreren
Komponenten. Im letzten vorliegenden Berichtsjahr wurden in Schleswig-Holstein 130 neue
Überwachungen und 17-mal eine Verlängerung bestehender Überwachungen angeordnet. Diese
Zahlen belegen, welche geringe Größenordnung die Telekommunikationsüberwachung
einnimmt. Bei einem derartigen komplexen Gebiet, in dem sich dauernd neue technische
Innovationen ergeben, bedeutet die vergleichsweise geringe Fallzahl einen erheblichen Aufwand
für ein einzelnes Bundesland. Die Überwachungstechnik ist aufwendig und dementsprechend in
der Anschaffung teuer. Außerdem muss die Anwendung oftmals erst erlernt werden. Die
Bündelung der Kompetenzen ergibt sich bei der Telekommunikationsüberwachung also fast
zwangsläufig. 3
Neben den durch die fünf Länder geteilten Investitionskosten lassen sich Fortbildung, Urlaub und
Krankheitsvertretungen der Beschäftigten im gemeinsamen Zentrum viel besser managen als in
einer kleinen Einrichtung für nur ein Land. Dass die Lasten auf insgesamt fünf Länder verteilt
werden, ist also ausgesprochen günstig.



Wir haben es hier mit einer Entscheidung über die Zusammenarbeit von Bundesländern zu tun,
nicht mit der Frage, wie man im Einzelnen politisch zur Telekommunikationsüberwachung steht.
Der gesetzliche Rahmen besteht und in diesem muss sich auch das neue Zentrum bewegen. Die
Überwachung der Überwacher ist dann eine parlamentarische Aufgabe. Durch die
Zentralisierung ist das einfacher geworden. Und auch das ist ein gewichtiger Grund für das neue
Dienstleistungs- und Rechenzentrum. Aber hauptsächlich wird das Zentrum dazu beitragen, dass
die Kriminalitätsbekämpfung in diesen sehr wenigen Fällen des Eingriffs in die
Persönlichkeitsrechte, im Rahmen der derzeitigen Rechtslage besser und effektiver erfolgen
kann. Und deshalb macht auch diese länderübergreifende Zusammenarbeit Sinn.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html