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28.04.16
10:09 Uhr
CDU

Klaus Jensen: Keine Rechtfertigung für Fischereiverbote in den Schutzgebieten der AWZ

Fischereipolitik
Nr. 188/2016 vom 29. April 2016
Klaus Jensen: Keine Rechtfertigung für Fischereiverbote in den Schutzgebieten der AWZ
Ich begrüße ausdrücklich, dass die FDP durch diesen Antrag ein fischereipolitisches Thema, ja einen Konflikt, an das Licht der Öffentlichkeit bringt, das bisher jedenfalls nur in Fachkreisen und Verbänden diskutiert wird. Allerdings greift er meines Erachtens ein Stück zu kurz, ich komme später darauf zurück.
Worum geht’s?
Die Bundesumweltministerin plant auf Grundlage von EU-Rahmenrichtlinien bestehende Natura-2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee als Naturschutzgebiete rechtlich zu sichern. Das hat zur Folge, dass erhebliche Bereiche der fischereilichen Nutzung entzogen werden sollen. Betroffen ist nicht nur die gewerbliche Krabbenfischerei in der Nordsee, sondern unter anderem auch die Freizeitfischerei in der Ostsee. Dies wird damit begründet, dass die negativen Auswirkungen auf die Arten und Lebensräume der Meere minimiert werden sollen.
Nun reden wir ja heute nicht zum ersten Mal davon, dass die Fischerei in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden soll. Die Tatsache, dass nicht nur der Fischereiverband, sondern auch die Freizeitfischer, die Angler, die Sportfischer, der Nautische Verein und die Schutzgemeinschaft Deutsche
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Nordseeküste (SDN), sich große Sorgen machen um die familienbetriebene Krabbenfischerei oder das auch für den Tourismus wichtige Hochseeangeln. Das sollte uns zu denken geben. Hier darf nicht eine ganze Branche unter Generalverdacht genommen werden, der Natur, dem Meer, Schaden zuzufügen. Viele fühlen sich ja - im Gegenteil - dem Schutz von Nord- und Ostsee verpflichtet.
Als Begründung wird der – ich sage jetzt bewusst – vermeintlich ungünstige oder sogar schlechte Erhaltungszustand relevanter Arten und Lebensräume ins Feld geführt. Es ist für mich schwer vorstellbar, dass die eben angeführten verschiedenen Nutzungen für ein solch negatives Ergebnis – so es denn belastbar ist – verantwortlich sein sollen. Hier ist in meinen Augen noch erheblicher Informationsbedarf.
Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen ebenfalls ausgeführt, dass sie die pauschalen Verbote von Freizeitfischerei sowie Aquakultur – von mir bisher noch nicht genannt – ebenfalls ablehnt, weil damit das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt wird, dass sie „weder erforderlich, geeignet noch angemessen sind“.
Da offensichtlich auch der Landesregierung in Teilen (z. B. bei der Freizeitfischerei) keine Daten zu Störungen vorliegen, gibt es für „vorsorgliche Verbote keinerlei Rechtfertigung und Notwendigkeit“.
Die kommunal getragene Schutzgemeinschaft Deutsche Nordessküste (SDN) geht in ihrem Schreiben an das Bundesumweltministerium vom 21. März diesen Jahres noch auf zwei Punkte ein, die ich hier ansprechen möchte.
- Erstens wird auf die vorgesehen Sperrung großer Bereiche des „Sylter Außenriffs“ und des „Borkumer Riffgrund“ für grundberührende Fanggeräte (Krabbenfischerei) hingewiesen, obwohl die ausgewiesene Fläche als Riff deutlicher kleiner ist.
- Zweitens weist sie zu Recht auf die weiteren konkurrierenden Nutzungen in der AWZ hin, beispielsweise die Offshorewindparks, Sandentnahme oder militärische Sperrgebiete, die zusätzlich die fischereiliche Nutzung einschränken.
Ein uns vorliegendes Schreiben des Bundesumweltministeriums an meinen Fraktionschef versucht die angesprochenen Probleme zwar zu relativieren. Dies überzeugt mich aber bisher nicht wirklich.
Ich denke, es ist höchste Zeit, dass wir in der politischen Diskussion die Bewertungen von Bundes- und Landesebene, aber auch die Hinweise

Seite 2/3 beispielsweise von SDN und Nautischem Verein zu diesem Thema „aufgreifen“.
Keiner wird sich gegen einen sinnvollen und von wissenschaftlichen Erkenntnisse getragenen Meeresschutz aussprechen. Aber das muss auch der Anspruch sein, bevor man in die Nutzungsmöglichkeiten, besonders für unsere Fischerei, derart eingreift. Vielleicht sollen wir auch den externen Sachverstand in den Agrar- und Umweltausschuss einladen, um uns ein eigenes Bild machen zu können. Damit möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich für meine Fraktion die Ausschussüberweisung beantrage.



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