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27.04.16
17:56 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Ein pauschales Angelverbot in diesen Gebieten sehen wir nicht als geboten

Presseinformation Kiel, den 27.04.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 21 Keine Fischereiverbote in den Schutzgebieten der AWZ Drs. 18/4070

„Ein pauschales Angelverbot in diesen Gebieten sehen wir nicht als geboten“

Der Bund hat seinerzeit - in den Jahren 2005 und 2007 – für den Bereich der AWZ insgesamt
zwei Vogelschutzgebiete und acht FFH-Gebiete an die EU-Kommission gemeldet. Die beiden
Vogelschutzgebiete wurden im Jahr 2005 durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt. Für
diese beiden Gebiete gibt es somit Regelungen, die festlegen, was erlaubt ist und was verboten
ist.
Was nun die acht FFH-Gebiete angeht: dort gibt es bisher keine speziellen Schutzverord-
nungen. Dies hat die EU-Kommission gerügt und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Damit wird deutlich, dass insbesondere für diese Gebiete Handlungsbedarf besteht.
Nun hat der Bund insgesamt sechs Verordnungsentwürfe für Naturschutzgebiete in Nord- und
Ostsee vorgelegt. Diese Entwürfe beziehen sich auf alle NATURA 2000-Gebiete. Das bedeutet,
die bestehenden Schutzgebietsverordnungen würden in dem Moment wegfallen, sobald die
sechs Verordnungsentwürfe rechtskräftig sind. Das ist die Ausgangslage. 2
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass dies für Unruhe an Nord- und Ostsee führt. Betroffene
Fischer und Angler, aber auch die Wirtschaft – hier insbesondere die Tourismuswirtschaft –
fürchten massive Einschränkungen und laufen Sturm gegen die Pläne des Bundes.



Aber wie bereits gesagt, die EU-Kommission fordert entsprechende Schutzverordnungen und
Managementpläne. Der Bund kommt also nicht drum herum, der Kommission etwas
vorzulegen. Soviel Verständnis ich für den FDP Antrag auch habe, er ist leider zu undifferenziert
und blendet wichtige Aspekte in der Sache aus. Wir wollen uns diesem Prozess nicht
verschließen und uns stattdessen konstruktiv beteiligen. Nur so können wir die Schleswig-
Holsteinischen Interessen vertreten und wirklich etwas in unserem Sinne erreichen. So ist auch
unser Änderungsantrag zu verstehen.



Für den SSW möchte ich ganz klar sagen, ein Totalverbot jeglicher Nutzung darf es in den
Gebieten nicht geben. Der Bund muss bei seinen Erwägungen auch den gesellschaftlichen,
kulturellen und wirtschaftlichen Anforderungen Rechnung tragen sowie die regionalen und
örtlichen Besonderheiten berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die traditionelle
gewerbliche Fischerei. Daher erwarten wir, dass es analog zu den NATUR 2000-Gebieten an
Land, wo das sogenannte Verschlechterungsverbot gilt, dass dies auch für die NATURA 2000
Gebiete in der AWZ gilt. Soll heißen, die Fischerei muss dort weiter möglich sein, in
Abstimmung mit den naturschutzfachlichen Interessen. Gleiches gilt für die
Nutzungsinteressen des Tourismus, Sprich der Freizeit- und Angelfischerei. Ein pauschales
Angelverbot in diesen Gebieten sehen wir nicht als geboten. Eine solche Maßnahme ist aus
unserer Sicht unverhältnismäßig und hätte massive negative Auswirkungen auf die
Tourismusbranche.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html