Flemming Meyer: Ein pauschales Angelverbot in diesen Gebieten sehen wir nicht als geboten
Presseinformation Kiel, den 27.04.2016Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 21 Keine Fischereiverbote in den Schutzgebieten der AWZ Drs. 18/4070„Ein pauschales Angelverbot in diesen Gebieten sehen wir nicht als geboten“Der Bund hat seinerzeit - in den Jahren 2005 und 2007 – für den Bereich der AWZ insgesamtzwei Vogelschutzgebiete und acht FFH-Gebiete an die EU-Kommission gemeldet. Die beidenVogelschutzgebiete wurden im Jahr 2005 durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt. Fürdiese beiden Gebiete gibt es somit Regelungen, die festlegen, was erlaubt ist und was verbotenist.Was nun die acht FFH-Gebiete angeht: dort gibt es bisher keine speziellen Schutzverord-nungen. Dies hat die EU-Kommission gerügt und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.Damit wird deutlich, dass insbesondere für diese Gebiete Handlungsbedarf besteht.Nun hat der Bund insgesamt sechs Verordnungsentwürfe für Naturschutzgebiete in Nord- undOstsee vorgelegt. Diese Entwürfe beziehen sich auf alle NATURA 2000-Gebiete. Das bedeutet,die bestehenden Schutzgebietsverordnungen würden in dem Moment wegfallen, sobald diesechs Verordnungsentwürfe rechtskräftig sind. Das ist die Ausgangslage. 2Es ist durchaus nachvollziehbar, dass dies für Unruhe an Nord- und Ostsee führt. BetroffeneFischer und Angler, aber auch die Wirtschaft – hier insbesondere die Tourismuswirtschaft –fürchten massive Einschränkungen und laufen Sturm gegen die Pläne des Bundes.Aber wie bereits gesagt, die EU-Kommission fordert entsprechende Schutzverordnungen undManagementpläne. Der Bund kommt also nicht drum herum, der Kommission etwasvorzulegen. Soviel Verständnis ich für den FDP Antrag auch habe, er ist leider zu undifferenziertund blendet wichtige Aspekte in der Sache aus. Wir wollen uns diesem Prozess nichtverschließen und uns stattdessen konstruktiv beteiligen. Nur so können wir die Schleswig-Holsteinischen Interessen vertreten und wirklich etwas in unserem Sinne erreichen. So ist auchunser Änderungsantrag zu verstehen.Für den SSW möchte ich ganz klar sagen, ein Totalverbot jeglicher Nutzung darf es in denGebieten nicht geben. Der Bund muss bei seinen Erwägungen auch den gesellschaftlichen,kulturellen und wirtschaftlichen Anforderungen Rechnung tragen sowie die regionalen undörtlichen Besonderheiten berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die traditionellegewerbliche Fischerei. Daher erwarten wir, dass es analog zu den NATUR 2000-Gebieten anLand, wo das sogenannte Verschlechterungsverbot gilt, dass dies auch für die NATURA 2000Gebiete in der AWZ gilt. Soll heißen, die Fischerei muss dort weiter möglich sein, inAbstimmung mit den naturschutzfachlichen Interessen. Gleiches gilt für dieNutzungsinteressen des Tourismus, Sprich der Freizeit- und Angelfischerei. Ein pauschalesAngelverbot in diesen Gebieten sehen wir nicht als geboten. Eine solche Maßnahme ist ausunserer Sicht unverhältnismäßig und hätte massive negative Auswirkungen auf dieTourismusbranche.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html