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27.04.16
16:33 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 24 (Liberalisierung des Glücksspielmarktes): Wir brauchen eine völlige Neuordnung der Glücksspielpolitik

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 154/2016 Kiel, Mittwoch , 27. April 2016
Innen/Glücksspiel



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Wir brauchen eine völlige Neuordnung der Glücksspielpolitik In seiner Rede zu TOP 24 (Liberalisierung des Glücksspielmarktes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Kubicki:
„Das Glücksspielrecht in Deutschland befindet sich in einer Sackgasse. Be- reits im letzten Jahr hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel unmissverständ- lich klargestellt, dass das im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag geregelte Vergabeverfahren durch das Glücksspielkollegium ‚mit dem Bundesstaats- prinzip und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar‘ ist.
Vor zwei Wochen hat nunmehr das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass auch die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen uni- onsrechtswidrig ist, da es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundfreiheiten handelt und das Verfahren ein Mindestmaß an Transparenz vermissen lasse.
Damit wird offensichtlich, was eigentlich von vornherein bekannt war: Das Regelwerk ist nicht nur untauglich zur Suchtprävention, weil es in sich wi- dersprüchlich ist, sondern verstößt auch gegen Europa- und Verfassungs- recht.
Selbst diejenigen, die von der Idee der eigenen moralischen Überlegenheit dermaßen durchdrungen sind, dass sie auch Gerichtsurteile nur für freund- lich gemeinte Handlungsempfehlungen halten, sollten jetzt einsehen, dass der Glücksspielstaatsvertrag gescheitert ist.
Sicher ist: Ausweichen, Schweigen und Verzögern kann es angesichts der chaotischen Zustände im deutschen Glücksspielwesen nicht mehr geben.


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ganz im Gegenteil ist jetzt die Aufgabe der Politik, vernünftige Lösungsvor- schläge zu entwickeln, um das Glücksspielrecht wieder in das Maß des Grundgesetzes zu führen.
Dafür brauchen wir eine völlige Neuordnung der Glücksspielpolitik. Wesent- licher Inhalt dieser dringend notwendigen Neujustierung muss die Auflocke- rung der staatlichen Monopolstellung und die Schaffung von Kohärenz sein:
Es ist nämlich inkonsequent, wenn die bestehenden (staatlichen) Glücks- spielanbieter aggressiv werben dürfen und gleichzeitig Privaten der Markt- zutritt versperrt wird. Sie können es auch niemandem erklären, dass in pri- vaten Spielhallen maximal zwölf Spielautoamten aufgestellt werden dürfen, während es bei staatlichen Spielbanken keine gesetzlichen Vorgaben gibt und sich in deren Automatensälen dann im Durchschnitt 100 Automaten be- finden. Sie können sich im Übrigen nur in Spielbanken um ‚Haus und Hof‘ bringen, weil es im Gegensatz zu Spielhallen weder Vorgaben für die Höhe der Spieleinsätze, noch für die Höhe möglicher Verluste gibt. Mit der Be- kämpfung der Spielsucht lässt sich dies jedenfalls nicht rechtfertigen. Es ist doch ein logischer Widerspruch, wenn sie im gleichen Rechtsraum etwas sowohl verbieten als auch erlauben wollen.
Wer Spielsucht verhindern will, darf nicht selbst Spiele anbieten und daran verdienen.
Wer Spielsucht lenken will, muss den Markt regulieren - und zwar denknot- wendig für alle Anbieter.
In allen anderen Bereichen wird dies auch genau so gemacht – schließlich gibt es auch keine staatlichen Landeszigarettenfabriken.
Der aktuelle Glücksspielvertrag ist deshalb auch allein Ausdruck des obses- siven, rein fiskalisch motivierten Kampfes der Länder gegen private Spiel- anbieter. Diese werden unter dem Vorwand, Spielsucht zu bekämpfen oder wenigstens zu kanalisieren, diskriminiert oder jedenfalls behindert, um der öffentlichen Hand Einnahmequellen zu bewahren.
Was wiederum paradox ist, weil der Boykott von privaten Anbietern dazu führt, dass diese unreguliert in riesigen Graumärkten agieren und dem Staat Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren gehen.
Wir brauchen daher einen Glücksspielmarkt, in dem – wie vom EuGH mehr- fach angemahnt – die Grundfreiheiten und der Grundsatz der Gleichbehand- lung durch ein kohärentes Vorgehen beachtet werden. Nur so schaffen wir Rechtssicherheit.
Dazu gehören insbesondere auch, die Abschaffung des verfassungswidrigen Glücksspielkollegiums und die Neuordnung des Vergabeverfahrens von Sportwetten.
Es ist doch absurd, ausgerechnet diejenigen über die Konzessionsvergabe entscheiden zu lassen, die am faktischen Staatsmonopol das größte Inte- resse haben. Insofern überrascht es auch nicht, dass die in seit August 2012 (!) laufende Vergabe von 20 Konzessionen für Sportwetten, bisher zu Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de keiner Vergabe einer Konzession, aber zu über 100 Gerichtsverfahren ge- führt hat. Das undemokratische Glücksspielkollegium gehört deshalb ent- machtet. Ob es, wie vom hessischen Innenminister vorgeschlagen, durch eine neue zentrale Regulierungsbehörde ersetzt werden soll, sollte gründlich geprüft werden. Entscheidend ist, dass die Begrenzung der Sportwettenkonzessionen auf 20 Anbieter ganz abgeschafft und durch rein qualitative Anforderungen ersetzt wird.
Zuletzt muss auch das weitgehende Verbot des Internet-Glücksspiels fallen, weil es schlicht nicht durchsetzbar und kontraproduktiv ist. Spieler wandern so nur in einen illegalen Online-Markt ab, der sowohl einer rechtlichen Kon- trolle als auch einer suchtpräventiven Steuerung gänzlich entzogen ist
Allen Grabenkämpfen der Vergangenheit zum Trotz sollten wir uns auf den Weg machen, um wieder zu einem grundrechtskonformen Glücksspielrecht zu gelangen.
Wer sich den Urteilen der vergangenen Monate nicht völlig verschließen will, sollte deshalb unserem Antrag zustimmen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de