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27.04.16
12:34 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 30: SPD, Grüne und SSW wollen ein neues Strafvollzugsgesetz beschließen, ohne den Personalbedarf zu kennen

Justizpolitik
Nr. 183/2016 vom 27. April 2016
Barbara Ostmeier zu TOP 30: SPD, Grüne und SSW wollen ein neues Strafvollzugsgesetz beschließen, ohne den Personalbedarf zu kennen
Sperrfrist Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Seit Anfang 2015 haben wir sowohl im Innen- und Rechtsausschuss als auch hier im Plenum bereits mehrfach über die Belastungssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug gesprochen. Bereits im Zuge der Aufarbeitung der Geiselnahme in der JVA Lübeck wurde deutlich, dass in den Bereichen Belastungssituation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz einiges im Argen lag.
Und auch die Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Ihrer Arbeitssituation 2014/ 2015 hat dies bestärkt und hat zu teilweise schockierenden Ergebnissen geführt.
Bei 46 Prozent der Bediensteten waren die Arbeitsanforderungen einerseits und die persönliche Arbeits/- und Leistungsfähigkeit andererseits dauerhaft nicht mehr in der notwendigen Balance, die Arbeitsbewältigungsfähigkeit ernsthaft gefährdet.
Damit einhergehend steigt das Risiko einer Burnouterkrankung signifikant. In
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 vielen Anstalten des Landes liegt der Krankenstand des Personals mit teils über 10 Prozent erheblich über dem Durchschnitt. Und noch heute haben wir beispielsweise in Lübeck einen Krankenstand von rund 12 Prozent, wie Sie Frau Ministerin im Ausschuss vergangene Woche bestätigten.
Die hohe Beteiligung mit fast 80 Prozent belegt, wie wichtig es den Befragten war, Ihre Bedarfe zu schildern. Es geht um Arbeitsbewältigungsfähigkeit, Burnoutgefährdung, um Arbeitsmotivation.
Zusammenfassend steht im Gutachten zu lesen: Die Bediensteten erwarten, dass daraus praxisnahe Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Das war der Stand August 2015.
Wo stehen wir heute? Was hat sich seitdem verändert?
Es hat sich gezeigt, dass es gut und wichtig war, die Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen externen Experten erfragen und auswerten zu lassen. Allererste Maßnahmen sind in unseren Justizvollzugsanstalten auch schon umgesetzt worden.
Und mit hoher Motivation - beteiligen sich insbesondere auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des besonders belasteten AVD und der Schichtdienste an Lenkungsgruppen und Fokusgruppen, Gesprächsrunden... - sind froh und nutzen die Chance, in die Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, ja wahrgenommen und wertgeschätzt zu werden:
Und ich bedanke mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen Beteiligten im Ministerium und in den JVA*en von AVD bis hin zu den Anstaltsleitungen, dass sie bereit sind, diesen Prozess aktiv zu begleiten!!!
Aber Frau Ministerin, Sie haben es in der vergangenen Woche im Innen- und Rechtsausschuss zum wiederholten Male völlig richtig betont:
Das ist ein langwieriger Prozess und spürbare Erfolge werden sich erst in den kommenden Jahren zeigen!
Da überrascht es uns alle, die wir uns mit dem Thema beschäftigen doch gar nicht, wenn die Presse weiter über hohe Krankenstände, personelle Engpässe, nicht eingehaltene Aufschlusszeiten berichtet. Wenn die Personalvertretungen nicht nachlassen darauf hinzuweisen, dass wir noch längst nicht am Ziel sind!
Ich habe in den letzten Monaten die Justizvollzugsanstalten im Land selbst

Seite 2/3 bereist und mir einen Eindruck verschaffen können. Ich habe auch wahrgenommen, dass es ein hohes Maß an Frustration gibt.
Viele Beschäftigte haben hierbei berichtet, dass personelle Engpässe schon heute die Erfüllung der erforderlichen Aufgaben erschweren. Ende 2015 bestanden für das Personal rund 26.000 Überstunden. Und dennoch nehmen sie die zusätzliche zeitliche Belastung an, sich gemeinsam mit den Anstaltsleitungen an Lösungswegen zu beteiligen.
Obwohl diese Probleme bereits jetzt bestehen, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf für ein Strafvollzugsgesetz vorgelegt, der weitere hohe Anforderungen, vor allem an die allgemeinen Vollzugsdienste stellen wird.
Mehr Aufschlusszeiten, ein Ausbau des familienfreundlichen Vollzugs und zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch Berichte bedeuten ein erhebliches Mehr an Arbeit für das Personal. Dreh und Angelpunkt eines erfolgreichen und wirksamen Strafvollzuges ist neben der räumlichen Aussstattung unserer Justizvollzugsanstalten, das diesen arbeitende Personal.
Welche Auswirkungen der Gesetzentwurf auf den Personalbedarf hätte, weiß die Regierung nicht. Die Justizministerin arbeitet im Entwurf selbst mit Schätzungen, für die es keine Grundlage gibt.
Ich habe bereits im Innen- und Rechtsausschuss deutlich gemacht, dass auf der Grundlage dieser Schätzungen eine ernsthafte Debatte nicht zu führen ist. Wir sollten alle gemeinsam den Anspruch haben, dass die Veränderungen im Strafvollzug die Wirklichkeit nicht aus dem Blick verlieren.
Der Antrag der FDP gibt genau den richtigen Anstoß! Wenn wir in Schleswig-Holstein einen modernen Strafvollzug für die Zukunft gewährleisten wollen, müssen wir wissen wo wir heute stehen. Frau Ministerin, Sie haben schon einmal externen Sachverstand zugelassen haben Sie den Mut nun auch den zweiten Schritt zu gehen. Setzen Sie erste kleine Erfolge nicht aufs Spiel.
Meine Fraktion unterstützt den Antrag der FDP. Und ich würde mich freuen, wenn auch SPD, Grüne und SSW bereit wären, mit einem solchen Gutachten eine Grundlage für eine fundierte Diskussion über den Strafvollzug in Schleswig-Holstein zu schaffen.



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