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27.04.16
12:33 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 30: Bedarfsanalysen werden schon jetzt erstellt!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 27. April 2016


TOP 30, Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug (Drs. 18/4098)



Thomas Rother:
Bedarfsanalysen werden schon jetzt erstellt!


In der Tat ist es so: Die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten ist eine schwere Arbeit. Das liegt an der besonderen Einrichtung, in der man tätig ist, der besonderen Klientel mit dem man Umgang hat, und es liegt auch an den besonderen Arbeitsbedingungen. Hinzu kommt, dass die Gefangenen immer schwieriger werden, immer häufiger auffällige Verhaltensweisen an den Tag legen oder sogar offenkundig psychische Probleme haben. Dennoch sinkt die Zahl der Strafgefangenen in Schleswig-Holstein und es steigt die Zahl der Bediensteten in Vollzug.
Für jede Veränderung des Vollzugs wird natürlich eine Personalbedarfsberechnung durchgeführt. Sie kennen das beispielsweise aus dem Vorspann zu den entsprechenden Gesetzentwürfen für die verschiedenen Vollzugsbereiche, in denen aufgeführt ist, welcher Personalbedarf sich aus den jeweiligen Maßnahmen ergibt und wie er gedeckt wird.
Wenn das nicht intern zu regeln ist, liegen uns zu den Haushaltsberatungen entsprechende Stellenanträge vor. Das kam dann eben aus den Ministerien und war – egal wer nun regiert hat – 2



immer das gleiche Verfahren und gilt für alle Ressorts. Und auch für den aktuellen Gesetzentwurf, der zugegebenermaßen an dieser Stelle nicht besonders lesefreundlich ist, ist das auf den Seiten 3 und 4 nachvollziehbar dargestellt.
In ein Personalbemessungsverfahren fließen natürlich auch immer mögliche Krankheitszeiten ein. Der hohe Krankenstand in den Vollzugsanstalten ist allerdings kein Naturgesetz, sondern wird zielgerichtet durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement aufgegriffen und es werden Maßnahmen zum Abbau des Krankenstandes eingeleitet – das hat also nur mittelbar etwas mit einer Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug zu tun.
Die FDP fordert nun eine externe Analyse und sogar eine externe Kommission – was immer das sein mag –, die dies durchführen soll. Natürlich kann eine Unternehmensberatung beauftragt werden, hier den Personalbedarf zu ermitteln. Ungewöhnlich ist allerdings, eine nebulöse externe Kommission einzusetzen, die dies ermitteln soll. Der Antragssteller scheint vergessen zu haben, dass er sich hier in einem besonders geschützten Bereich bewegt, in den zu Recht nicht jede und jeder gucken darf.
Hinzu kommt, dass zwangsläufig unterstellt wird, dass das Justizministerium an dieser Stelle fehlerhaft arbeitet. Denn die Bedarfsanalysen werden eben schon jetzt hausintern erstellt. Und eine Unternehmensberatung macht letzten Endes nicht anderes, kostet nur mehr.
Unabhängig davon ist beispielweise in der JVA Lübeck bereits ein Organisationsentwicklungsprozess initiiert worden. Das heißt, dass ein laufender Reorganisationsprozess auf den Weg gebracht ist, der nicht nur den Ressourceneinsatz optimiert, sondern ebenso den Sicherheitsanforderungen als auch den Anforderungen an einen resozialisierenden Strafvollzug besser gerecht werden soll. Das führt zeitweilig zu zusätzlichen Belastungen für die beteiligten Personen, letzten Endes aber zu besseren Abläufen in der JVA, größerer Arbeitszufriedenheit und auch zu einem erfolgreicheren Strafvollzug.
Und ohne die Vorfälle am 24. Dezember des vorletzten Jahres wären wir in der JVA Lübeck schon einige Schritte weiter. Aber darüber ist in den Sitzungen des Innen- und Rechtsausschuss bereits berichtet worden, vielleicht ist Ihnen das entgangen. 3



Des Weiteren scheinen Ihnen Inhalte und Ablauf betriebswirtschaftlicher Organisationsuntersuchungen fremd zu sein, denn sonst würden Sie wohl nicht so realitätsferne Dinge zusammenschreiben und fordern.
Wenn es darum geht, angesichts des hohen Krankenstandes für mehr personelle Luft im Vollzug zu sorgen, beantragen Sie schlicht einen Personalbestand, der 100 % übersteigt, um so genannte Springerkräfte zu haben. Aber das steht hier nicht und daher können wir guten Gewissens diesen Antrag ablehnen.