Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
27.04.16
10:37 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Wir werden ein fortschrittliches Landesnaturschutzgesetz bekommen, das auf Nachhaltigkeit und Biodiversität ausgerichtet ist

Presseinformation Kiel, den 27.04.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 03 Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Drs. 18/4002

„Wir werden ein fortschrittliches Landesnaturschutzgesetz bekommen, das
auf Nachhaltigkeit und Biodiversität ausgerichtet ist“


Vor rund zwei Jahren haben wir als Koalition in einem Antrag deutlich gemacht, welche
Aspekte bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen sind. Für uns
ist es wichtig, dass wir ein Gesetz bekommen, das seinen Focus stärker auf Biodiversität richtet,
mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt.
Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen und Ökosystemen nehmen immer weiter
zu. Die Intensivierung der Landwirtschaft oder der Flächenverbrauch durch Siedlungs- und
Straßenbau, durch die Schaffung neuer Gewerbegebiete oder den Ausbau der Windenergie
haben Auswirkungen auf Natur und Landschaft und wirken sich negativ auf die biologische
Vielfalt aus. Daher brauchen wir ein modernes Naturschutzgesetz, dass Nachhaltigkeit und die
Bewahrung der Biodiversität stärker als bisher in den Mittelpunkt rückt. 2



Nachdem wir im September letzten Jahres die Erste Lesung zum Landesnaturschutzgesetz
sowie anderer Vorschriften hatten, hat es dazu ein ordentliches parlamentarisches Verfahren
mit einer schriftlichen und mündlichen Anhörung gegeben. Die umfangreiche Anhörung fiel –
wie kann es anders sein – sehr unterschiedlich aus. Die Diskussion dort, um den
Gesetzentwurf, wurde kontrovers und zum Teil auch emotional geführt. Das macht deutlich,
welchen Stellenwert Natur und Landschaft hat und welche Bedeutung das
Landesnaturschutzgesetz hierbei hat.



Die Anregungen der Anhörung haben wir dann auch zum Anlass genommen, Teile des
Gesetzentwurfs zu ändern. Auch bei uns hat es darüber intensive Beratungen gegeben, ohne
jedoch das Ziel dabei aus den Augen zu verlieren, die biologische Vielfalt zu stärken. Für die
konstruktiven Diskussionen möchte ich mich daher auch bei den beteiligten Kolleginnen und
Kollegen bedanken.



Ein wichtiger Aspekt zum Schutz der Vielfältigkeit ist die Sicherung der Lebensräume. Der
Biotopverbund ist hierfür ein geeignetes Instrument. Durch die Vernetzung sichern wir
Lebensräumen und Arten. Wir wollen landesweit eine Erhöhung der miteinander zu
verbindenden Vorrangflächen für Natur auf 15% hinwirken. Davon sollen mindestens 2% der
Flächen weitgehend unbeeinflusst von menschlichen Nutzungen bleiben. Zur Unterstützung
dieser Ziele wird das Vorkaufsrecht wieder eingeführt, um somit naturschutzfachlich
besonders wertvolle Flächen besser schützen zu können.
Auch mit der schrittweisen Ausweitung von Naturwäldern – im öffentlichen Wald – auf 10%
werden wir künftig einen Beitrag leisten zur Erfüllung der Biodiversitätsziele der
Bunderegierung. Dadurch erreichen wir, dass auf diesen Waldflächen nach einer Übergangszeit 3
Bäume jeder Altersstufe stehen, die für unterschiedliche Tierarten Nahrung und Lebensraum
bieten.



Die Bedeutung des Dauergrünlandes ist aus naturschutzfachlicher Sicht unbestritten. Doch
viele der Grünlandflächen sind Opfer intensiver Landwirtschaft geworden. Gerade die sehr
blühreichen Grünlandflächen sind Lebensraum zahlreicher Tierarten. Diesem Aspekt wird in
dem Landesnaturschutzgesetz künftig Rechnung getragen. Aus diesem Grund wird arten- und
strukturreiches Dauergrünland künftig als geschütztes Biotop aufgenommen.
Soll heißen, sie dürfen auch weiterhin bewirtschaftet werden wie bisher, jedoch darf es aus
naturschutzfachlicher Sicht nicht zu einer Verschlechterung der ausgewiesenen Fläche
kommen. Es gilt sozusagen ein Verschlechterungsverbot. Im Umkehrschluss bedeutet das aber
auch, der Landwirt darf seine bisherige Nutzungsweise und Bewirtschaftung fortführen wie
bisher.



Der SSW hat 2007 bei der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes die Abschaffung der
Positivliste, in der Eingriffstatbestände definiert wurden, kritisiert. Diese Liste, hatte nach
unserer Auffassung zu einer gesteigerten Rechtssicherheit geführt. Zumindest bei den dort
aufgeführten Eingriffen konnte man sich sicher sein, dass diese nicht erlaubt sein würden. Das
Weglassen der Positivliste lässt Definitionsspielraum, der zu Unsicherheiten und möglicher
Ungleichbehandlung führt. Aus diesem Grund wird die Positivliste von Eingriffen wieder
eingeführt. Damit wird eine, auch nach Auffassung der Naturschutzbehörden, bewährte
Regelung wieder in das Gesetz aufgenommen. Damit dient die Liste den zuständigen Behörden
als Orientierungshilfe, wann ein von ihnen zuzulassendes oder durchzuführendes Vorhaben
voraussichtlich einen naturschutzrechtlichen Eingriff darstellen wird. Die Positivliste sorgt für
Klarheit und Rechtssicherheit. 4
Wo wir nun bei den Kreisen sind – als Koalition ist uns der Kreisbeauftragte für Naturschutz
sehr wichtig. Daher soll dessen Einsetzung künftig verpflichtend sein. Ebenso soll bei den
unteren Naturschutzbehörden künftig ein Beirat für den Naturschutz gebildet werden. Beides
sind wesentliche Instrumente des ehrenamtlichen Naturschutzes. Sie sind vor Ort und nehmen
Handlungsbedarf und Auswirkung von Maßnahmen sehr zeitnah wahr. Das dient letztendlich
auch den Behörden. Sie sind ein wichtiges Bindeglied im Wirkungsgefüge von Politik –
Verwaltung – Bürger –Naturschutzverbände. Damit können sie bereits im Vorfeld dazu
beitragen Konflikte anzusprechen und gegebenenfalls zu lösen. Wir wollen, dass diese Stärken
auch künftig genutzt werden können.



Ein weiterer Punkt, den ich hier ansprechen möchte, der wir auch aus der Anhörung
mitgenommen haben, ist das Betretungsrecht. Der Ansatz der allgemeinen Zugänglichkeit und
Nutzbarkeit der Natur, findet prinzipiell die Zustimmung des SSW. Jedoch müssen wir
erkennen – und das war auch ein Ergebnis der Anhörung – dass das Betretungsrecht auf
breiten Widerstand gestoßen ist. Wir haben die Äußerungen dort ernst genommen und sind
daher übereingekommen, das allgemeine Betretungsrecht herauszunehmen.



Wie bereits gesagt, es hat zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes eine umfangreiche
Anhörung gegeben. Wir haben uns mit den Beteiligten getroffen, zugehört und mit ihnen
diskutiert. Das Ergebnis liegt heute in Form der Anträge vor. Daraus geht deutlich hervor, dass
wir uns den Vorschlägen nicht verwehrt haben. Im Gegenteil. Einiges davon wurde
aufgenommen und umgesetzt. Bei allem war uns aber wichtig, dass der unser Ziel – die
Stärkung der biologischen Vielfalt und Biodiversität – sich wie ein roter Faden durch das
Landesnaturschutzgesetz zieht. Und ich denke dies ist uns gelungen.
Wir werden ein fortschrittliches Landesnaturschutzgesetz bekommen, das auf Nachhaltigkeit
und Biodiversität ausgerichtet ist. Es steht nicht im Widerspruch zu den Nutzern. Denn der 5
Schutz und der Erhalt von Natur und Landschaft dienen letztendlich auch dem wirtschaftlichen
Nutzen.