Flemming Meyer: Wir werden ein fortschrittliches Landesnaturschutzgesetz bekommen, das auf Nachhaltigkeit und Biodiversität ausgerichtet ist
Presseinformation Kiel, den 27.04.2016Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 03 Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Drs. 18/4002 „Wir werden ein fortschrittliches Landesnaturschutzgesetz bekommen, das auf Nachhaltigkeit und Biodiversität ausgerichtet ist“Vor rund zwei Jahren haben wir als Koalition in einem Antrag deutlich gemacht, welcheAspekte bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen sind. Für unsist es wichtig, dass wir ein Gesetz bekommen, das seinen Focus stärker auf Biodiversität richtet,mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt.Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen und Ökosystemen nehmen immer weiterzu. Die Intensivierung der Landwirtschaft oder der Flächenverbrauch durch Siedlungs- undStraßenbau, durch die Schaffung neuer Gewerbegebiete oder den Ausbau der Windenergiehaben Auswirkungen auf Natur und Landschaft und wirken sich negativ auf die biologischeVielfalt aus. Daher brauchen wir ein modernes Naturschutzgesetz, dass Nachhaltigkeit und dieBewahrung der Biodiversität stärker als bisher in den Mittelpunkt rückt. 2Nachdem wir im September letzten Jahres die Erste Lesung zum Landesnaturschutzgesetzsowie anderer Vorschriften hatten, hat es dazu ein ordentliches parlamentarisches Verfahrenmit einer schriftlichen und mündlichen Anhörung gegeben. Die umfangreiche Anhörung fiel –wie kann es anders sein – sehr unterschiedlich aus. Die Diskussion dort, um denGesetzentwurf, wurde kontrovers und zum Teil auch emotional geführt. Das macht deutlich,welchen Stellenwert Natur und Landschaft hat und welche Bedeutung dasLandesnaturschutzgesetz hierbei hat.Die Anregungen der Anhörung haben wir dann auch zum Anlass genommen, Teile desGesetzentwurfs zu ändern. Auch bei uns hat es darüber intensive Beratungen gegeben, ohnejedoch das Ziel dabei aus den Augen zu verlieren, die biologische Vielfalt zu stärken. Für diekonstruktiven Diskussionen möchte ich mich daher auch bei den beteiligten Kolleginnen undKollegen bedanken.Ein wichtiger Aspekt zum Schutz der Vielfältigkeit ist die Sicherung der Lebensräume. DerBiotopverbund ist hierfür ein geeignetes Instrument. Durch die Vernetzung sichern wirLebensräumen und Arten. Wir wollen landesweit eine Erhöhung der miteinander zuverbindenden Vorrangflächen für Natur auf 15% hinwirken. Davon sollen mindestens 2% derFlächen weitgehend unbeeinflusst von menschlichen Nutzungen bleiben. Zur Unterstützungdieser Ziele wird das Vorkaufsrecht wieder eingeführt, um somit naturschutzfachlichbesonders wertvolle Flächen besser schützen zu können.Auch mit der schrittweisen Ausweitung von Naturwäldern – im öffentlichen Wald – auf 10%werden wir künftig einen Beitrag leisten zur Erfüllung der Biodiversitätsziele derBunderegierung. Dadurch erreichen wir, dass auf diesen Waldflächen nach einer Übergangszeit 3Bäume jeder Altersstufe stehen, die für unterschiedliche Tierarten Nahrung und Lebensraumbieten.Die Bedeutung des Dauergrünlandes ist aus naturschutzfachlicher Sicht unbestritten. Dochviele der Grünlandflächen sind Opfer intensiver Landwirtschaft geworden. Gerade die sehrblühreichen Grünlandflächen sind Lebensraum zahlreicher Tierarten. Diesem Aspekt wird indem Landesnaturschutzgesetz künftig Rechnung getragen. Aus diesem Grund wird arten- undstrukturreiches Dauergrünland künftig als geschütztes Biotop aufgenommen.Soll heißen, sie dürfen auch weiterhin bewirtschaftet werden wie bisher, jedoch darf es ausnaturschutzfachlicher Sicht nicht zu einer Verschlechterung der ausgewiesenen Flächekommen. Es gilt sozusagen ein Verschlechterungsverbot. Im Umkehrschluss bedeutet das aberauch, der Landwirt darf seine bisherige Nutzungsweise und Bewirtschaftung fortführen wiebisher.Der SSW hat 2007 bei der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes die Abschaffung derPositivliste, in der Eingriffstatbestände definiert wurden, kritisiert. Diese Liste, hatte nachunserer Auffassung zu einer gesteigerten Rechtssicherheit geführt. Zumindest bei den dortaufgeführten Eingriffen konnte man sich sicher sein, dass diese nicht erlaubt sein würden. DasWeglassen der Positivliste lässt Definitionsspielraum, der zu Unsicherheiten und möglicherUngleichbehandlung führt. Aus diesem Grund wird die Positivliste von Eingriffen wiedereingeführt. Damit wird eine, auch nach Auffassung der Naturschutzbehörden, bewährteRegelung wieder in das Gesetz aufgenommen. Damit dient die Liste den zuständigen Behördenals Orientierungshilfe, wann ein von ihnen zuzulassendes oder durchzuführendes Vorhabenvoraussichtlich einen naturschutzrechtlichen Eingriff darstellen wird. Die Positivliste sorgt fürKlarheit und Rechtssicherheit. 4Wo wir nun bei den Kreisen sind – als Koalition ist uns der Kreisbeauftragte für Naturschutzsehr wichtig. Daher soll dessen Einsetzung künftig verpflichtend sein. Ebenso soll bei denunteren Naturschutzbehörden künftig ein Beirat für den Naturschutz gebildet werden. Beidessind wesentliche Instrumente des ehrenamtlichen Naturschutzes. Sie sind vor Ort und nehmenHandlungsbedarf und Auswirkung von Maßnahmen sehr zeitnah wahr. Das dient letztendlichauch den Behörden. Sie sind ein wichtiges Bindeglied im Wirkungsgefüge von Politik –Verwaltung – Bürger –Naturschutzverbände. Damit können sie bereits im Vorfeld dazubeitragen Konflikte anzusprechen und gegebenenfalls zu lösen. Wir wollen, dass diese Stärkenauch künftig genutzt werden können.Ein weiterer Punkt, den ich hier ansprechen möchte, der wir auch aus der Anhörungmitgenommen haben, ist das Betretungsrecht. Der Ansatz der allgemeinen Zugänglichkeit undNutzbarkeit der Natur, findet prinzipiell die Zustimmung des SSW. Jedoch müssen wirerkennen – und das war auch ein Ergebnis der Anhörung – dass das Betretungsrecht aufbreiten Widerstand gestoßen ist. Wir haben die Äußerungen dort ernst genommen und sinddaher übereingekommen, das allgemeine Betretungsrecht herauszunehmen.Wie bereits gesagt, es hat zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes eine umfangreicheAnhörung gegeben. Wir haben uns mit den Beteiligten getroffen, zugehört und mit ihnendiskutiert. Das Ergebnis liegt heute in Form der Anträge vor. Daraus geht deutlich hervor, dasswir uns den Vorschlägen nicht verwehrt haben. Im Gegenteil. Einiges davon wurdeaufgenommen und umgesetzt. Bei allem war uns aber wichtig, dass der unser Ziel – dieStärkung der biologischen Vielfalt und Biodiversität – sich wie ein roter Faden durch dasLandesnaturschutzgesetz zieht. Und ich denke dies ist uns gelungen.Wir werden ein fortschrittliches Landesnaturschutzgesetz bekommen, das auf Nachhaltigkeitund Biodiversität ausgerichtet ist. Es steht nicht im Widerspruch zu den Nutzern. Denn der 5Schutz und der Erhalt von Natur und Landschaft dienen letztendlich auch dem wirtschaftlichenNutzen.