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27.04.16
10:36 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 3: Ein langer und anstrengender Weg zu einem guten Gesetz

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 27. April 2016


TOP 3, Änderung des Landesnaturschutzgesetzes (Drs. 18/4002 + 18/4128)



Sandra Redmann:
Ein langer und anstrengender Weg zu einem guten Gesetz


Als wir im September letzten Jahres den Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetztes, des Landesjagd- und Landeswaldgesetzes im Landtag debattiert haben, haben wir angekündigt, dass wir im parlamentarischen Verfahren eine umfangreiche Anhörung durchführen und die Bedenken und Anregungen daraus ernsthaft und ausführlich diskutieren werden. Wir haben der Opposition zugesagt, dass es kein Hauruckverfahren geben wird, wie wir es erleben mussten, als CDU und FDP ihre Änderung des Landesnaturschutzgesetztes vorgenommen haben.
Nun mag Ihnen das Ergebnis nicht gefallen, aber das, was wir angekündigt haben, haben wir auch eingehalten. Dass es heute noch einen Änderungsantrag gibt, werde ich Ihnen im Laufe meiner Rede noch erläutern.
Zuerst allerdings möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion herzlich bei allen bedanken, die uns in diesem Verfahren begleitet und/oder unterstützt haben. Dies sind unter anderem natürlich 2



unsere Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und dem SSW, namentlich Marlies Fritzen und Flemming Meyer, sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Koalitionsfraktionen und natürlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltministeriums.
Es war ein langer und teils anstrengender Weg, aber dies gehört bei einem so umfangreichen Verfahren nun mal auch dazu. Lassen Sie mich ausdrücklich betonen, dass die Diskussionen sehr konstruktiv und sachlich verliefen, sowohl innerhalb der Koalition, als auch in den Gesprächen mit den Verbänden. Ich kann mich nicht erinnern, wann es das bei einer Änderung des Landesnaturschutzgesetztes so je gegeben hat.
Unsere Natur wird stark beansprucht. Klimawandel, die zunehmende Nutzung von Flächen und die Zersiedelung der Landschaft sorgen für einen immensen Verlust von vielen Tier-und Pflanzenarten. Unsere biologische Vielfalt ist in Gefahr. Das massive Artensterben, Probleme mit Trink- und Grundwasser, immer stärkerer Verlust von natürlichen Lebensräumen zwingen zum Handeln. Die Bewahrung der Biodiversität muss also stärker als bisher Grundlage der Naturschutzpolitik sein. Ein „weiter so“ darf und kann es nicht geben.
Die Landesregierung hat uns vor einigen Monaten einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Dem vorausgegangen war ebenfalls eine Anhörung. Punkte, die der Landtag zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes beschlossen hatte, fanden sich dort wieder.
Ein ganz Wesentlicher war, dass das arten- und strukturgleiche Dauergrünland in den Kreis geschützter Biotope aufgenommen wird und wir damit seinen Schutz erhöhen können. Wie wenig es davon noch gibt, hat uns nicht zuletzt die Biotopkartierung gezeigt. Nur ein geringer Anteil des Dauergrünlandes erfüllt die Kriterien für das arten- und strukturreiche Dauergrünland. Gerade diese Flächen sind besonders wertvoll und haben hohe Bedeutung für den Artenschutz. Der Anteil an privaten Flächen macht in diesem Bereich nur einen kleinen Anteil aus. Die Aufregung, Herr Rickers, die gerade Sie hier immer darstellen, dürfte sich in Grenzen halten.
Ein weiterer Punkt ist das Vorkaufsrecht für naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen – heiß umstritten und mit vielen Unwahrheiten in der öffentlichen Diskussion dargestellt. Es geht hier um kleinere Flächen, die in einer bestimmten Kulisse liegen und besonders wertvoll sind. Das wird nicht die Riesenmenge sein, hat aber für bestimmte naturschutzfachliche Maßnahmen 3



einen großen Wert. Die Notare werden zügig abrufen können, ob das Grundstück in der entsprechenden Kulisse liegt. Dies ist sichergestellt. Das In-Kraft-Treten für diesen Bereich haben wir auf den September verlängert, damit haben wir also auch den Punkt geklärt. Dies finden Sie im Änderungsantrag vor.
Lassen Sie mich noch einige wenige Punkte erläutern, die wir zusätzlich geändert haben. Bei den unteren Naturschutzbehörden sind eine Kreisbeauftragte oder ein Kreisbeauftragter für Naturschutz zu bestellen und ein Beirat für den Naturschutz zu bilden. Dieser Punkt war eine Forderung aus dem Ehrenamtsbereich und von den Kreisbeauftragten, dem wir gerne nachgekommen sind. Das Ehrenamt leistet einen großen naturschutzfachlichen Beitrag und verdient es, nicht davon abhängig zu sein, ob es gerade gewollt ist oder nicht. In der Regel klappt dies allerdings auch sehr gut.
Zukünftig soll es die Erstellung eines Biodiversitätsberichtes geben, damit wollen wir deutlich machen, dass uns der Bereich Biodiversität besonders wichtig ist. Der Jagd- und Artenschutzbericht wird darin enthalten sein.
In den Behörden soll die Aus- und Fortbildung im Bereich des Naturschutzes besondere Berücksichtigung finden.
Landschaftsrahmenpläne werden wieder Berücksichtigung finden.
Das Aufsteigen und Landen von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen wird untersagt, das ist besonders wichtig für den Vogelschutz.
Beim Vorkaufsrecht für Vorranggewässer wird ein Gewässerschutzstreifen mit berücksichtigt; sonst würde das auch wenig Sinn machen.
Viele weitere Punkte finden Sie in unserem Änderungsantrag. Diese weiteren Punkte stechen vielleicht nicht sofort ins Auge, haben aber für den Naturschutz einen hohen Wert.
Lassen Sie mich nun zum Betretungsrecht kommen. Wir sind mit dem Minister da gar nicht auseinander. Dieser Punkt hat für große Aufregung gesorgt und wurde landauf, landab diskutiert. In jedem anderen Bundesland gibt es darüber auch gar keine große Diskussion mehr. Klar ist, dass dieser Punkt keine naturschutzfachliche Relevanz besitzt. Man kann ihn reinnehmen oder eben auch nicht. Die Grundstückseigentümer haben in der Anhörung ihre Bedenken vorgetragen 4



und wir haben schon zu Beginn des Verfahrens erklärt, dass unserer Auffassung nach der Punkt nicht im Landesnaturschutzgesetz stehen muss. Also haben wir ihn rausgenommen.
Im Waldgesetz haben wir keine zusätzlichen Änderungen vorgenommen. Dort wird es allerdings in der Umsetzung noch Vorschläge der SPD- Fraktion geben.
Im Landesjagdgesetz wollten wir einen besonderen Schutz für Mauswiesel und Hermelin erreichen und haben diese daher aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen. Der Landesjagdverband hat uns allerdings plausibel dargelegt, dass wir mit unserer Änderung genau das Gegenteil erreicht hätten. Dies war vorher keinem aufgefallen, daher finden Sie in unserem Änderungsantrag, der Ihnen heute vorliegt, die Streichung dieses Paragraphen.
Die Jagdgatter belassen wir im Gesetz, daran ändert auch das Schreiben der Anwälte von Herrn von Bismarck nichts. Wir haben, auch nach rechtlicher Beratung, eine andere Auffassung. Und übrigens: Gleiches Recht für alle. Punkt, aus.
Nun wird es unsere Aufgabe sein, dieses Gesetz in seiner Umsetzung zu begleiten. Dieses wollen und werden wir nicht der Verwaltung allein überlassen. Ich bitte Sie, dies ausdrücklich nicht als Misstrauen zu verstehen. Es wird sich zeigen, ob dieses Gesetz seinen Ansprüchen in der Praxis gerecht werden kann. Ich bin da zuversichtlich.