Untersuchungsausschuss hört ehemalige Bewohnerinnen der Friesenhof-Einrichtungen an und ändert Zeitplan
Nr. 57 / 18. April 2016Untersuchungsausschuss hört ehemalige Bewohnerinnen der „Friesenhof“-Einrichtungen an und ändert ZeitplanDer Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat heute in öffentlicher Sitzung die Beweisaufnahme mit der Anhörung ehemaliger Bewohnerinnen der sogenannten „Friesen- hof“-Einrichtungen fortgesetzt. Außerdem wurden erneut in größerem Umfang Schriftstücke in das Verfahren eingeführt. Zudem wurde der Zeitplan der Ausschusssitzungen angepasst.In der sich direkt an die Beweisaufnahmesitzung anschließenden nicht-öffentlichen Beratungssit- zung war der Ausschuss gezwungen, seine bislang beabsichtigte weitere Vorgehensweise zu än- dern. Danach sollte am 2. Mai eigentlich die ehemalige Betreiberin der Einrichtungen, Barbara Janssen, als Zeugin vernommen werden. Diese hatte jedoch den Ausschuss im Laufe der vergan- genen Woche durch einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt wissen lassen, dass sie sich ange- sichts der gegenwärtig gegen sie anhängigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufe.Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Untersuchungsausschuss-Gesetz können Zeugen die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Die Vorschrift ist Ausfluss des rechtsstaatlichen Grundsatzes, dass niemand gezwungen werden kann, sich durch eine Aussage selbst zu belasten. Diesen hat selbst- verständlich auch der Untersuchungsausschuss zu beachten. Er hat daher nach sorgfältiger Prü- fung und eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dass von einer Vernehmung Janssens Abstand genommen werden muss.Der Ausschuss wird nun ab Ende Mai die internen Abläufe im Sozialausschuss näher untersuchen. Die Anhörung von Mitarbeitern aus dem Bereich der Heimaufsicht soll in der Beweisaufnahmesit- zung am 23. Mai beginnen und bis in den Juni hinein fortgesetzt werden.