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10.03.16
17:34 Uhr
SSW

Lars Harms: Betriebe die ihre Steuern ehrlich bezahlen, dürfen nicht die Dummen sein

Presseinformation Kiel, den 10. März 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 15 Sicherheitskonzept für Kassensoftware voranbringen Drs. 18/3922

,,Betriebe die ihre Steuern ehrlich bezahlen, dürfen nicht die Dummen sein.“
Wie ich ja bereits heute Vormittag zur Debatte zur Bargeldobergrenze gesagt habe, bedeutet
Bargeld eben echte Freiheit. Das Bezahlen geht bar oft eben wesentlich einfacher, als per
Kartenzahlung. Egal ob beim Frisör, im Café oder am Kiosk, das sind alles traditionelle so-
genannte Bargeld-Branchen. Scheine und Münzen wechseln hier täglich ihren Besitzer. Die
Kassensysteme sollen dies ordnungsgemäß dokumentieren. Doch das System hat eben auch so
seine Tücken. Da gibt es in den Betrieben oftmals vielfältige Angebote, die nicht immer den
gleichen Steuersätzen unterliegen. Und dann gibt es zudem Fälle, in denen bewusst
manipuliert wird, um so Einnahmen am Staat vorbei zu manövrieren. Die passende
„Schummelsoftware“ dazu gibt’s im Internet. Das geht natürlich auch ohne eine solche
„Schummelsoftware“. Nichtdestotrotz stehen steuerehrliche Betriebe nicht selten als die
Dummen da. Und genau das geht gar nicht. Diese offensichtliche Schieflage sollten wir als
Land nicht länger hinnehmen. Jedoch sei auch gesagt, dass länderunterschiedliche Regelungen 2
am Ziel vorbei gehen. Denn schließlich ist die Thematik in der gesamten Bundesrepublik
bekannt und allgegenwärtig. Von daher ist es richtig, dass wir als Land darauf pochen, auf
Bundesebene dieses Problem endlich anzugehen und Lösungen aufzuzeigen. Was gebraucht
wird sind Kassen, die in Zukunft besser vor Manipulationen geschützt sind. Dabei geht es
keineswegs um einen Generalverdacht. Jedoch sollte es im Interesse jener hart Arbeitenden in
Gastronomie und Handel sein, dass insgesamt faire Wettbewerbsbedingungen herrschen.
Andere EU-Länder sind in diesem Zusammenhang schon viel weiter. Beispiel Österreich. Dort
will man schrittweise bis 2017 das Ladenkassensystem neu aufstellen und somit
Steuerehrlichkeit fördern. Wichtigster Punkt ist dabei die individuelle Signatur, welche die
nachträgliche Unveränderbarkeit des Beleges sicherstellen soll. Bisweilen werden sogar die
Kunden in die Pflicht genommen mit der so-genannten Belegpflicht. Das heißt, sie müssen ihre
Kassenzettel entgegennehmen und aufbewahren. Ob dies nun besonders zielführend ist, sei
dahingestellt. Nichtdestotrotz hat man in Wien eine umfassende Steuerreform auf den Weg
gebracht, mit der man vor allem auch das Ladenkassensystem insgesamt undurchlässiger
gemacht hat. Ähnliche Regelungen gelten übrigens auch in Italien. Von daher lohnt sich der
Blick über den Tellerrand durchaus. Wichtig ist nur, dass neben dem Gesetz die Praxis nicht aus
dem Blickfeld gerät. Es muss für die Unternehmer genau nachvollziehbar sein, was sich mit der
neuen Regelung ändert, welche Registrierungskassensysteme zulässig sind und welche nicht.
Dies müsste im Idealfall, neben öffentlichen Ansprechpartnern oder detaillierten Auflistungen
im Netz, möglichst konkret auf Erlassebene durch das Bundesfinanzministerium
nachvollziehbar sein. Eine mögliche Novellierung ist nur so gut, wie es in der Praxis dann
tatsächlich auch umsetzbar ist. Dies sollte im Sinne von allen Beteiligten sein. Denn schließlich
geht es doch darum, einen Gewinn für Unternehmen, Behörden und letztendlich auch den
Kunden herauszuholen. Sie alle könnten von einem fairen Wettbewerb profitieren. Und
Betriebe, die ihre Steuern ehrlich bezahlen, dürfen nicht die Dummen sein. 3
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem Folgetag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html