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10.03.16
16:55 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 11: Keine Diskriminierung bei der Blutspende!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 10. März 2016


TOP 11, Generellen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende aufheben (Drs.18/3845)



Simone Lange:
Keine Diskriminierung bei der Blutspende!


„Die Ausländer sind krimineller als Deutsche.“ – „An Flüchtlinge vermieten wir nicht, weil die immer die Wohnungen verwüsten.“ – „Die Schwulen haben ein größeres HIV-Risiko, weil sie ständig ihre Sexualpartner wechseln.“ Das sind nur drei von unzähligen Grundannahmen, die nicht nur aktuellen Bezug haben, sondern die, wenn wir dies unwidersprochen stehen lassen, zu sozialen und in der Folge strukturellen Diskriminierungen heranwachsen und zu einer ausgrenzenden Haltung unserer Gesellschaft führen.
Solche Aussagen werden dazu genutzt, zu rechtfertigen, warum manche Menschen besser oder schlechter behandelt werden dürfen als andere. Das ist aber falsch. Denn jeder Mensch ist einzigartig und darf nicht aufgrund irgendeiner persönlichen Eigenschaft in eine Gruppe gesteckt und diskriminiert werden.
Wer schon einmal selbst Diskriminierungserfahrungen gemacht hat, der weiß, dass dies nicht nur zu einem Gefühl führen kann, Mensch zweiter Klasse zu sein, sondern dass es 2



Unsicherheiten und Angst mit sich bringt und sich deutlich auf die Psyche der Betroffenen auswirken kann. Man fühlt sich nicht nur herabgewürdigt, man ist herabgewürdigt.
Das Verbot jedweder Art von Diskriminierung finden wir in der UN-Menschenrechts-Charta wieder. In der deutschen Gesetzgebung ist dies nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ebenso verboten. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Mit diesem Anspruch müssen wir fortwährend unsere in der Praxis bestehenden Regelungen und Abläufe überprüfen und entsprechend unserer Zielsetzung einer diskriminierungsfreien Gesellschaft ausrichten. Auch in Deutschland gilt ein Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer, für alle homosexuellen Männer.
Richtig ist, bei Blutprodukten und Bluttransfusionen keine Kompromisse in Sachen Sicherheit zu machen. Deshalb ist es richtig, mit geeigneten Verfahren alle Risiken rational zu ermitteln – allerdings ohne Vorsichtsmaßnahmen, die sich an Vorurteilen festmachen.
Wer in Schleswig-Holstein Blut spenden geht, wird auf seinem Selbstauskunftsbogen die Frage wiederfinden, ob er homosexuellen Kontakt zu einem Mann hat, also ob er schwul ist. Wird dies bejaht, führt dies automatisch zum Ausschluss von der Blutspende, ohne dass das Blut weitergehend untersucht würde.
Dabei sind es ja nicht die Schwulen, die ein höheres HIV-Risiko in sich haben. Vielmehr betrifft das alle Menschen, die ungeschützten Sexualverkehr mit häufig wechselnden Geschlechtspartner*innen haben.
Hinzu kommt, dass sich die Testmöglichkeiten seit den gehäuften Übertragungen von HIV durch Blutprodukte in den späten 1980er-Jahren deutlich verbessert haben.
Auch in der Diskussion um die Aufhebung des generellen Blutspendeverbotes habe ich hin und wieder gehört, dass eine solche Abfrage, also ob man schwul sei, doch nun wirklich nicht schlimm sei, denn es sei doch nun mal so, dass die Schwulen viel öfter HIV infiziert seien als andere. 3



Und genau in solchen Aussagen steckt leider gelebte Ausgrenzung: Die Größe einer Gruppe ist unerheblich. Stelle ich eine Gruppe anhand ihrer Größe unter Generalverdacht und schreibe allen Menschen dieser Gruppe pauschal ein Merkmal zu, dann ist dies ganz klar eine Diskriminierung, wie wir sie auch durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht wollen!
Die Intensität, mit der die Diskriminierung wirkt, ist für mich, ehrlich gesagt, unbedeutend. Diskriminierung bleibt Diskriminierung, nur ein bisschen Diskriminierung gibt es nicht und deshalb ist es richtig, auch über das generelle Blutspendeverbot zu diskutieren, um eine diskriminierungsfreie Formulierung bei der Anamnese im Rahmen der Blutspende zu finden.
Ich freue mich auf die Überweisung in den Fachausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!