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10.03.16
16:24 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner zu TOP 10: Keine Klage ohne Zusatznutzen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 10. März 2016



TOP 10, Schleswig-Holstein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht (Drs. 18/3774)



Dr. Kai Dolgner:
Keine Klage ohne Zusatznutzen!


Was haben der 23. August 2013, 21. November 2013, 12. Dezember 2013, 9. April 2014, 19. März 2015, Freitag, 19. Juni 2015 und der 16.Juli 2015 gemeinsam? An diesen Tagen hat der schleswig-holsteinische Landtag über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert, immerhin siebenmal in zwei Jahren. Und immer hat die Koalition ihre Ablehnung deutlich gemacht. Offenbar möchte der Kollege Breyer aber die 10 voll kriegen.
Nachdem Ihre Kleine Anfrage ergeben hat, dass Schleswig-Holstein nicht auf Vorratsdaten zugreift, vermutlich zu Ihrer Enttäuschung, denn eine lobende Pressemitteilung von Ihnen habe ich nicht wahrgenommen, haben Sie nun einen neuen Grund gefunden, mal wieder über Vorratsdaten reden zu können.
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung soll Verfassungsklage gegen ein Bundesgesetz einlegen. Zunächst einmal können wir den Mehrwert nicht erkennen, es sind bereits diverse Verfassungsklagen eingereicht worden auch von mindestens einem Mitglied dieses Hauses. 2



Politisch ist es aber unklug, wenn ein Landesgesetzgeber eine Landesregierung auffordert, gegen ein ihm nicht genehmes Gesetz Verfassungsklage einzureichen. Natürlich steht es jedem zu, gegen die Anwendung einer gesetzlichen Regelung Verfassungsbeschwerde zu erheben und es scheint ja auch ein persönliches Hobby von Herrn Breyer zu sein. Im Gegensatz dazu wird aber die Verfassungsklage einer Landesregierung durchaus als unfreundlicher Akt gegenüber Bundestag und Bundesregierung verstanden. Deshalb sollte man sich so ein Mittel gut überlegen und nur als ultima ratio einsetzen, um schweren Schaden vom eigenen Bundesland abzuwenden.
Das sehen wir nicht! Ja wir sehen noch nicht mal einen Mehrnutzen, denn es sind schon mindestens vier Verfassungsklagen anhängig. Hier ist nicht Bayern und Ministerpräsident Albig ist nicht Horst Seehofer.
Zum Schluss wage ich einmal eine Prognose. Die Vorratsdatenspeicherung wird vermutlich nicht direkt vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, sondern erst nach Vorlage beim EuGH, alleine schon weil der Schutz von Berufsgeheimnisträgern ein schlechter Witz ist. Im Übrigen verweise ich auf meine Beiträge in den sieben vorhergehenden Plenardebatten.