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10.03.16
15:41 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 4, 13, 16: Bezahlbaren Wohnraum für alle schnell und unkompliziert bauen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 10. März 2016


TOP 4 + 13 + 16: Gesetzentwurf zur Absenkung von Standards im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden / Bericht zur aktuellen Wohnraumsituation / Berichtsantrag Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ (Drs. 18/3907, 18/3847 und 18/3923)



Thomas Hölck:
Bezahlbaren Wohnraum für alle schnell und unkompliziert bauen


Der sozialen Wohnraumförderung ist der Bau tausender bezahlbarer Wohnungen in Schleswig- Holstein zu verdanken. Besonders hervorzuheben ist das Engagement der Baugenossenschaften für den sozialen Wohnungsbau.
Das Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ knüpft an der dieser Tradition an. Es ist ein innovatives Förderprogramm für sozialen Wohnungsbau. Damit unterstreicht die Landesregierung ihren Willen und ihre Verantwortung für die kurzfristige Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Uns geht es darum, dass wir Wohnungen für alle schaffen. Wir werden Flüchtlinge nicht gegen Bürgerinnen und Bürger, die schon lange auf den Wartelisten der Wohnungsämter stehen, ausspielen.
Das Sonderprogramm richtet sich an Investoren, die in Partnerschaft mit den örtlichen Kommunen Wohnraum schaffen wollen, aber auch die Kommunen. Jede Kommune kann wieder sozialen Wohnungsbau selbst betreiben. Damit wird der Startschuss für die ersten 4.000 2



Wohnungen gegeben. Dabei wird es nicht bleiben können. Schleswig-Holstein benötigt in den nächsten Jahren mindestens 20.000 neue Wohnungen für untere und mittlere Einkommen.
Das Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ fördert den Neubau von Mietwohnungen für Bürgerinnen und Bürger, die eine Berechtigung auf die Belegung einer Sozialwohnung haben. Das gilt auch für Flüchtlinge. Zusätzlich kann gemeinschaftliches Wohnen für Flüchtlinge oder auch studentisches Wohnen gefördert werden. Die 4.000 Wohnungen, die errichtet werden, sind langlebig und von hohem Baustandard, vergleichbar mit der üblichen Bauweise im sozialen Wohnungsbau. Schlichtwohnungsbau wäre hier eindeutig der falsche Weg.
In den angespannten Wohnungsmärkten des Landes, insbesondere im Hamburger Umland, in Kiel und Lübeck ist jede Gemeinde und jede Stadt aufgerufen, Bauland zur Verfügung zu stellen. Ohne Bauland geht es nun mal nicht.
Eine Standortentscheidung wird für die nächsten 80, 100 oder 120 Jahre getroffen. Da stellt sich die Frage an die langfristige Vermietbarkeit dieser Wohnungen, vor allem von Wohnprojekten für Flüchtlinge. Hier bietet das sogenannte 2-Phasen-Modell Sicherheit für die Investoren. Bei einer ersten Nutzung durch Flüchtlinge kann sich eine Nachnutzung z. B. für Studenten oder Senioren anschließen. Dadurch wird die Gefahr von Leerständen vermieden.
In Schleswig-Holstein muss es schnell einen Impuls für mehr bezahlbaren Wohnraum geben. Der Gesetzentwurf zur Absenkung von Standards im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden richtet sich an Sonderbauten, die der Unterbringung der Flüchtlinge dienen, und an Wohngebäude, in denen mindestens 20 % Flüchtlinge in den Wohnungen untergebracht werden. Diese Kopplung ist zielführend, da sie Anreize schafft, in den sozialen Wohnraum und den Wohnraum für Flüchtlinge zu investieren.
Deshalb ist es richtig, die Möglichkeit zu gewähren, zeitweilig einige Standards, z.B. bei der Deckenhöhe und der Anzahl der PKW-Stellplätze, zurück zu fahren. Ich betone aber ausdrücklich: Es gibt keinen Zwang, auf diese Standards zu verzichten.
Ich halte es für vertretbar, auf Aufzüge und Balkone zunächst zu verzichten. Entscheidend ist dabei, dass die Nachrüstung bereits geplant und die baulichen Voraussetzungen bei der Errichtung berücksichtigt werden. Immer wieder wird im Zusammenhang mit der Reduzierung von Baukosten die Aussetzung der neuesten Energieeinsparverordnung gefordert. Ich lehne das 3



ab. Wir können nicht auf der einen Seite Wohnungen für Flüchtlinge bauen und auf der anderen Seite mit abgesenkten Ansprüchen an den CO2-Ausstoß verstärkt zum Klimawandel beitragen.
Auch bei der Barrierefreiheit in Wohngebäuden werden keine Abstriche vorgenommen. Das ist richtig so, denn gerade im sozial gebundenen Wohnraum auf Barrierefreiheit zu verzichten, wäre alles andere als nachhaltig. Denn er kommt in erhöhtem Maße den Bevölkerungsgruppen zugute, die auf Barrierefreiheit besonders angewiesen sind. Die Frage allerdings, ob es für Sonderbauten, die der Unterbringung von Flüchtlingen dienen, einen Kompromiss geben kann, sollten wir im Anhörungsverfahren bewerten und abschließend beraten.
Machen wir uns also auf den Weg, bezahlbaren Wohnraum für alle schnell und unkompliziert zu bauen.