Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
10.03.16
13:33 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier: Schnelle Reaktionen stärken das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit von Justiz und Sicherheitsheitsbehörden

Justizpolitik
Nr. 136/16 vom 10. März 2016
Barbara Ostmeier: Schnelle Reaktionen stärken das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit von Justiz und Sicherheitsheitsbehörden
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Barbara Ostmeier, hat den von Polizei und Staatsanwaltschaften vereinbarten Maßnahmenkatalog zur schnelleren Kriminalitätsbekämpfung begrüßt:
„Es ist der absolut richtige Schritt, dass die Staatsanwaltschaften im Land unverzüglich auf die aktuellen Kriminalitätsentwicklungen reagieren und die nötigen Maßnahmen gemeinsam mit der Landespolizei ergriffen haben. Das wird das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit von Justiz und Sicherheitsheitsbehörden im Land stärken und zugleich Straftäter abschrecken“, sagte Ostmeier in Kiel.
Der im Rahmen der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik öffentlich gewordene deutliche Kurswechsel stelle die Fähigkeit der Justiz unter Beweis, sich aktuellen Erfordernissen anzupassen. Hierzu gehöre ausdrücklich die Entscheidung, dass Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr als fester Wohnsitz gelten und damit nicht länger den Haftgrund der Fluchtgefahr ausschlössen.
„Damit kann das Mittel der Untersuchungshaft effektiver angewendet werden“, so Ostmeier.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Unter Präventionsgesichtspunkten sei auch die angekündigte Beschleunigung von Verfahren zu begrüßen.
„Die Strafe muss auf dem Fuß folgen. Nur dann zeigt sie auch beim Täter Wirkung“, sagte die Justizexpertin.
Umgekehrt nütze eine Bestrafung präventiv nichts, wenn der Täter schon kaum noch wisse, weswegen er bestraft werde. Die aufgezeigten Wege seien deshalb notwendig.
„Dies gilt im Übrigen auch für die stärkere Berücksichtigung von Tatfolgen im Strafverfahren. Für einen Täter ist ein Wohnungseinbruch schnell erledigt. Die Opfer leiden aber oft noch Jahre später an den Folgen, denn sie fühlen sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Dass muss der Täter im Verfahren auch zu spüren bekommen“, so Ostmeier.



Seite 2/2