Lars Harms: Wir wollen kein Comeback der Rasselisten durch die Hintertür
Presseinformation Kiel, den 09. März 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 7 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Drs. 18/3945 „Wir wollen kein Comeback der Rasselisten durch die Hintertür.“Die Rechtslage ist, wen wundert es, mal wieder völlig unklar: Wir haben ein Bundesgesetz, dasexplizit die Einfuhr von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderenHunden verbietet. Und wir haben ein Hundegesetz in Schleswig-Holstein, das wir im letzten Jahrnach hervorragender Zusammenarbeit aller Fraktionen verabschiedet haben, das ganz und garvon dem Rasseprinzip absieht. Das schleswig-holsteinische Hundegesetz stellt fest, dass allegefährlichen Hunde, unabhängig von ihrer Rasse, nur dann gehalten werden dürfen, wenn diezuständige Behörde das genehmigt. Gefährlichkeit versus Rasse; das ist der derzeitige Stand, deräußerst unbefriedigend ist, denn wir sind im Landtag nach eingehender fachlicher Debatte zurÜberzeugung gelangt, dass Rasselisten überholt sind.Die Rasselisten haben sich nämlich überhaupt nicht bewährt. Ich möchte das hier noch einmal inaller Klarheit sagen. Das Problem ist nicht der Hund, sondern das Problem steht am anderenEnde der Leine. Ungeeignete Haltung, aggressives Training und unerfahrene Hundeführung 2machen aus fast jedem Hund einen gefährlichen Hund. Die Statistik belegt, dass von 140Beißangriffen auf Menschen in 2014 und 2015 in Schleswig-Holstein zwanzig Angriffe auf dasKonto von Schäferhunden und Schäferhundmischlingen ging. Nur einmal biss ein so genannterGefahrhund zu: ein American Staffordshire-Mischling, von dem es - zugegeben - nur noch einpaar Exemplare gibt. Schäferhunde gelten nicht als gefährlich; können es aber durchaus sein.Der Mensch trainiert den Hund und bestimmt sein Wesen. Das kann böse Folgen haben, wie dieso genannten Kofferraumhunde aus den Labrador-Hundefabriken zeigen. Dort werden dieWelpen so frühzeitig von den Müttern getrennt, dass sie lebenslang wesensgestört sind.Das Ergebnis, ob nun nach gezieltem Training, aufgrund des Versagens des Hundehalters oderdurch die Störung der Sozialisierung der Welpen, ist immer gleich: der Hund beißt und istgefährlich. Wer schon einmal gehört hat, wie ein Hund einen Rinderknochen knackt, bekommteine ungefähre Ahnung, was ein Hund mit Menschen anrichten kann. Gefährliche Hunde willniemand in der Nachbarschaft haben. Das ist völlig verständlich.Das Mittel, das die Kommunen zur Vertreibung gefährlicher Hunde gehen, ist die Hundesteuer:Das Verwaltungsgericht in Schleswig sprach von erdrosselnder Wirkung der erhöhtenHundesteuer für gefährliche Hunde. Hennstedt-Ulzburg ist eine dieser Gemeinden, die 60 EuroHundesteuer für wesenssichere, aber 600 Euro Hundesteuer für gefährliche Hunde verlangt. Dasist eine Verzehnfachung des Steuersatzes. Das macht die Stadt, um das Halten gefährlicherHunde in Hennstedt-Ulzburg ziemlich unmöglich zu machen. Diese Struktur der Hundesteuer istdurch das Hundegesetz des Landes Schleswig-Holsteins gedeckt; denn in Hennstadt-Ulzburggeht es nicht um bestimmte Rassen, sondern ausdrücklich um gefährliche Hunde, die bereits ihreGefährlichkeit unter Beweis gestellt haben, entweder gegen Artgenossen, andere Tiere odereben durch eine Bissattacke auf einen Menschen. Hier gibt es somit rechtlich kein Problem. 3Problematisch wird es aber, wenn eine Kommune eben nicht die tatsächliche Gefährlichkeit,sondern eine mögliche Gefährlichkeit, die in der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmtenRasse begründet wird, zugrunde legt. Das entspricht nicht dem, was wir mit unserem neuenHundegesetz beschlossen haben. Eigentlich sollte die Anwendung von Rasselisten schonaufgrund unseres Hundegesetzes ausgeschlossen sein. Ob es daher ein Regelungsdefizit gibt,sollten wir anhand des Gesetzentwurfes der Piraten noch einmal im Ausschuss beraten.Aber eines ist für den SSW klar: wir wollen kein Comeback der Rasselisten durch die Hintertür.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem Folgetag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html