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09.03.16
13:07 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 6 (Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung): Kein Windenergieausbau gegen den Willen der Bevölkerung

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 099/2016 Kiel, Mittwoch, 9. März 2016
Energie/Windenergie



Oliver Kumbartzky: Kein Windenergieausbau gegen den



www.fdp-fraktion-sh.de Willen der Bevölkerung In seiner Rede zu TOP 6 (Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung) er- klärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kum- Kum- bartzky: bartzky :
„Um eines vorweg zu sagen: Ich glaube, es besteht hier im Hause weit überwiegend Einigkeit in dem Ziel, dass wir die Bürgerinnen und Bürger un- seres Landes beim Windenergieausbau so gut wie eben rechtlich möglich beteiligen.
Denn eines ist sicher: Die Energiewende stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gerade Bürgerbeteiligung wird mit dazu beitragen, diese Herausforderung anzunehmen und positiv zu gestalten.
Wir haben es an dieser Stelle deshalb schon mehrfach gefordert: Wir brau- chen ein inklusives und kooperatives Planungsverfahren, damit die Men- schen nicht gegen ihren Willen zum Windenergieausbau gezwungen werden Und – das hat auch der Ministerpräsident vor etwa einem Jahr hier in die- sem Hohen Hause völlig zu Recht gesagt: Es ist unsere Aufgabe nach dem Urteil des OVG Schleswig, Antworten zu finden. Antworten darauf, wie wir Bürgerbeteiligung nicht nur fakultativ, sondern wieder möglichst verbindlich hinbekommen.
Daran, dass haben Sie, Herr Ministerpräsident, am 20. Mai 2015 im Landtag gesagt, ‚werden wir uns gemeinsam messen lassen müssen‘. Und wenn wir heute eine Zwischenbilanz ziehen, dann müssen wir feststellen: Die Landes- regierung hat die sich selbst gestellte Aufgabe bisher nicht erfüllt. Aber – und das begrüße ich ausdrücklich – sie hat zumindest die Bereitschaft sig- nalisiert, das hier angestoßene Gesetzgebungsverfahren konstruktiv zu be- gleiten. Damit, Herr Ministerpräsident, haben Sie zumindest schon die Uni- on übertrumpft, die Ihren Gestaltungsanspruch hier offensichtlich vollstän- dig aufgeben hat. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Wenn Sie nun auch noch den geschätzten Kollegen Matthiessen, der ja der Ansicht ist – ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 16. Dezember 2015 – ‚dass das Anhimmeln von Bürgerentscheidungen die Qualität der Windpla- nung im Land nicht hebt‘, davon überzeugen, dass die öffentliche Akzeptanz sehr wohl eine notwendige Voraussetzung bei der Umsetzung der Energie- wende ist, dann bin ich guter Dinge, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Im Übrigen, lieber Kollege Matthiessen, der von Ihnen hier zuletzt angeführ- te Umstand, dass sich der Wille der Bürgerinnen und Bürger ja ändern könn- te, darf der Berücksichtigung des Bürgerwillens selbstverständlich nicht entgegenstehen. Dass ist doch ein Wesenselement der Demokratie, dass sich der Wille ändert. Auf dieses Phänomen hat der Gesetzgeber sogar eine Antwort gefunden: Wahlen! Wir hören hier ja auch nicht aus Rücksicht auf den sich möglicherweise ändernden Willen der Bevölkerung auf, Gesetze zu beschließen.
Insofern begrüßen wir den Vorstoß der Piraten mit diesem Gesetzentwurf auch. Und zwar deshalb, weil es erstens richtig ist, dass die Regelung vor- sieht, dass sich die Bürger auch ausdrücklich für die Errichtung von Wind- kraftanlagen aussprechen und damit sogar ein ablehnendes Votum der Ge- meindevertretung revidieren können. Und zweitens, weil der Bürgerwille als Abwägungsdirektive unter dem Vorbehalt der Erreichung der Ziele der Ener- giewende ausgestaltet ist.
Und ja, liebe CDU, das OVG hat dem Gesetzgeber deutliche Vorgaben ge- macht und es ist richtig, dass sich alle Initiativen zuerst am Kriterium der Rechtssicherheit messen lassen müssen. Aber: Das OVG hat sein Urteil auf Grundlage der damaligen Gesetzeslage gefällt und der Landesgesetzgeber hat im Bereich der Raumordnung ein ausdrückliches Abweichungsrecht, von dem wir hier Gebrauch machen können.
Und deshalb sollten wir uns im Ausschuss eingehend mit den entscheiden- den Fragen beschäftigen: Gibt es einen abweichungsfesten Kern? Welchen Einfluss haben die im Genehmigungsverfahren ja auch zu beachtenden Vor- schriften des BauGB auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes? Können wir gegebenenfalls durch Landesrecht den materiellen Gehalt der Auslegungsmaxime des Raumordnungsgesetzes des Bundes ändern?
Ich bin der Meinung, die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes von Herrn Professor Pautsch sind hierfür eine gute Grundlage und freue mich auf die Ausschussberatungen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de