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09.03.16
12:31 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 6: Dialog ist der Schlüssel zur Energiewende

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 9. März 2016


TOP 6, Gesetzentwurf zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung



Kirsten Eickhoff-Weber
Dialog ist der Schlüssel zur Energiewende


Schleswig-Holstein ist das Energiewendeland. Wir sind bundesweit Spitze beim Ausbau der Windkraft. Unser Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 300 % zu steigern, haben wir fest im Blick. Damit übernehmen wir einen aktiven Part bei der Umsetzung des nationalen Klimaziels. Wir nehmen das ernst und sind uns unserer Verantwortung bewusst.
Ebenso bewusst ist uns, dass die Energiewende nur mit den Menschen möglich ist. Nur wenn es gelingt, die Balance zwischen Natur, Umwelt, Wirtschaft und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, wird der erforderliche Ausbau der Windkraft gelingen. Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 hat daher Bürgerentscheide und Voten von Gemeindevertretungen ohne weitere Abwägung mit anderen Kriterien als Ausschlusskriterium betrachtet.
Am 20.Januar 2015 hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung 2



unwirksam ist. Begründet wurde dies unter anderem auch mit erheblichen Abwägungsmängeln. So wurden bisher Bürgerentscheide und Voten von Gemeindevertretungen ohne weitere Abwägung gegen andere Kriterien als Ausschlusskriterium für Windeignungsflächen betrachtet. Nach Auffassung des Gerichts hat es daher keine hinreichende Abwägung zwischen harten und weichen Kriterien bei der Ausweisung von Tabuzonen für den Bau von Windkraftanlagen gegeben.
Die Entscheidung des OVG hat uns vor eine große Herausforderung gestellt. Wie soll die Energiewende mit Bürgerinnen und Bürgern gestaltet werden, wenn der erklärte Wille der Kommune nicht als Kriterium für die Entscheidung herangezogen werden kann?
Der Gesetzentwurf der Piraten versucht nun, den Abwägungsmangel zu beheben und zugleich dem Bürgerwillen bzw. dem Willen der Gemeinde Rechnung zu tragen. Der vorliegende Entwurf wirft aber durchaus noch Fragen auf, auf die Diskussion in den Ausschüssen dürfen wir gespannt sein.
Hier ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass das gestartete Verfahren zur Teilfortschreibung der Regionalpläne durchaus breiten Raum für Beteiligung bietet. Nach dem OVG-Urteil haben wir die nötige Änderung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg gebracht, damit es in Schleswig-Holstein nicht zu einem Wildwuchs, zu einer Verspargelung der Landschaft kommt. Mit der Gesetzesänderung haben wir sichergestellt, dass die Gemeinden nicht alleine dastehen und gegen ihren Willen Windenergieanlagen errichtet werden können. Und gleichzeitig wurde sichergestellt, dass es nicht zu einem Stillstand beim Ausbau der Windenergie kommt.
Das gesamte Verfahren wurde durch die Windenergiegespräche beim Ministerpräsidenten sehr transparent und in einem offenen Dialog begleitet. Sie erinnern sich, bereits während des Anhörungsverfahrens wurde der Kriterienkatalog aufgestellt und mit den kommunalen Landesverbänden, den Naturschutzverbänden, Vertretern der Windenergie und weiteren Institutionen und Vereinigungen diskutiert und im Juni veröffentlicht.
Und die Kartendarstellung, in der die Flächen, die nach den Tabukriterien nicht geeignet sind bzw. bei denen weiter abgewogen werden muss, wurde bereits Anfang des Jahres veröffentlicht. Das bringt in einem so frühen Stand des Aufstellungsverfahrens verdammt viel Klarheit. 3



Am 12.01.2016 fand eine sehr gut besuchte Informations- und Diskussionsveranstaltung mit dem Ministerpräsidenten zur Teilfortschreibung der Regionalpläne statt. Jetzt im März sind vier Regionalveranstaltungen terminiert, in denen die Landesregierung über die Neuausrichtung der Windenergieplanung und die Teilaufstellungen neuer Regionalpläne informieren wird. Jeder, der Interesse an dem Planungsprozess hat, der sich mit seinen Fragen, Anregungen und Sorgen einbringen will, ist eingeladen, das zu tun!
In den Regionalveranstaltungen wird das Konzept vorgestellt, über rechtliche Hintergründe informiert und aufgezeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Verbände und Initiativen an der Entwicklung der Regionalpläne beteiligen können. Die Landesregierung macht ernst mit dem Dialog, das Verfahren ist sehr transparent, die Möglichkeiten zur Beteiligung sind vielfältig!
Die Energiewende ist eine Herausforderung für das ganze Land, die Regionalplanung hat die Planungsräume insgesamt im Blick, jetzt muss noch ein verlässlicher Weg gefunden werden, um die demokratische Willensbildung vor Ort, in der Kommune in den Planungen abzubilden. So wird die Energiewende gelingen!