Petra Nicolaisen zu TOP 5: Die menschliche Würde endet nicht mit dem Tod
InnenpolitikNr. 127/16 vom 09. März 2016Petra Nicolaisen zu TOP 5: Die menschliche Würde endet nicht mit dem TodEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnWir debattieren hier heute über die Änderung des Bestattungsgesetzes. Ich gebe zu, ein schwieriges Thema, ein emotionales Thema, das jeder von uns im familiären Umfeld oder im Freundeskreis erlebt und begleitet hat.Ich persönlich brauche keinen bestimmten Ort, um zu trauern oder den Verstorbenen zu gedenken. Das kann für mich die Grabstelle sein, das kann aber auch der Strand oder die Blutbuche auf meinem Grundstück sein.Jeder sollte sich Gedanken über seine Beisetzung machen. Bereits jetzt schon erlaubt sind Erdbestattungen, Urnenbestattungen, in festgesetzten Bereichen auch Seebestattungen, es gibt Friedwälder oder Ruheforste.Ich gestehe ein, dass es ein verändertes Verhalten in Bezug auf die Bestattungsart gibt. Erdbestattungen sind rückläufig, Urnenbeisetzungen beinhalten ca. 70 Prozent der Bestattungen!Der Gesetzentwurf der Piratenfraktion beinhaltet eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes in erheblichem Umfang. Der Verstorbene kann vor seinem Tod schriftlich festlegen, dass seine Asche auf zugelassenen Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 Friedhöfen oder auf ausgewiesenen Aschefeldern verstreut wird, religiöse Traditionen sollen berücksichtigt werden. Außerdem ist es zulässig, die sterblichen Überreste eingeäscherter Verwandter für befristete Zeit mit nach Hause zu nehmen und auf dem IKEA-Regal aufzubewahren.Ich brauche die Gewissheit, dass man mit den sterblichen Überresten pietätvoll, würdevoll umgeht, auch über den Tod hinaus. Für mich ist die Urne, die für zwei Jahre auf dem Kaminsims verweilen darf, keine Alternative.Wer garantiert mir, dass die Urne nach 2 Jahren auch wirklich beigesetzt wird? Ehepartner streiten sich bei einer Scheidung um das Sorgerecht der Kinder, wer kümmert sich um die Urne auf dem Kaminsims? Was passiert mit Verwandten und Freunde, die um den Verstorbenen trauern wollen, aber mit Sohn oder Tochter, Ehemann, kein allzu gutes Verhältnis haben? Müssen sie sich auf juristischem Weg Zutritt zur Urne verschaffen? Was passiert bei einem Umzug von A nach B, nehmen Sie die Urne mit? Buddeln Sie sie aus? Ist sie überhaupt noch vorhanden oder bereits dem Hausmüll zugefügt worden? Verkommt unsere Asche zur Verfügungsmasse?Wer stellt fest, was der Würde des Menschen entspricht? Wie soll die Kontrolle erfolgen, ob der würdevolle Umgang mit den sterblichen Überresten gewährleistet ist? Wie geht der Gesetzgeber mit der geschützten Totenruhe um? Wer übernimmt die Kontrollinstanz? Es gibt also viele Fragen und weitere Dinge, die dabei zu bedenken sind.Wir verschließen uns einer weiteren Diskussion nicht, aber klar ist für mich und meine Fraktion: Die menschliche Würde endet für uns nicht mit dem Tod. Und deshalb ist es für uns ein sensibles Thema, mit dem wir auch sensibel und im christlichen Grundverständnis umgehen müssen. Seite 2/2