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09.03.16
11:52 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 5: Das Recht auf ein würdiges Begräbnis gilt für alle Menschen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 9. März 2016


TOP 5, Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes (Drs. 18/3934)



Wolfgang Baasch:
Das Recht auf ein würdiges Begräbnis gilt für alle Menschen


Ein Bestattungsgesetz muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Seit 2005 gilt in Schleswig-Holstein ein umfassendes und modernes Bestattungsgesetz. Ein Bestattungsgesetz, das die Anliegen der Verstorbenen und ihre Würde vorrangig berücksichtigt. Menschen sollen entsprechend ihrer weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen und Wünsche über die Art ihrer Bestattung entscheiden. Es ist aber auch sinnvoll – nach über 10 Jahren – zu überprüfen, ob einzelne Bestimmungen des Bestattungsgesetzes mit der gesellschaftlichen Realität noch übereinstimmen. Das Anliegen der Fraktion der Piraten, das schleswig-holsteinische Bestattungsgesetz zu ändern, würde ich dabei als eine generelle Überprüfung des Bestattungsgesetzes einordnen. Denn Veränderungen in der Bestattungskultur betreffen nicht nur den Einzelnen, sondern sie prägen auch den Umgang einer ganzen Gesellschaft mit dem Thema Tod. Das Recht auf ein würdiges Begräbnis gilt für alle Menschen. Das gebietet uns der Respekt gegenüber den Verstorbenen und gegenüber ihren Angehörigen. 2



Daher sollten wir den Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten gründlich im Ausschuss beraten, um offene Fragen zu klären. Fragen, wie:
Wie wird die unterschiedliche Form der Trauer von Hinterbliebenen gewürdigt?
Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf die Form von Sozialbestattungen?
Denn der Grundsatz eines würde- und achtungsvollen Umgangs mit Leichen und der Asche Verstorbener gilt auch für Sozialbestattungen – um nur zwei nicht ganz unwesentliche Punkte zu benennen.
Zusammengefasst: Das Recht auf ein würdiges Begräbnis gilt für alle Menschen.
Schließen möchte ich mit einem Zitat der Dichterin Mascha Kaléko: Zitat: „Den eigenen Tod stirbt man nur, doch mit dem Tod anderer muss man leben.“