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19.02.16
10:58 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: Diskriminierung von stillenden Müttern in der Öffentlichkeit muss beendet werden

Nr. 26 / 19. Februar 2016



Antidiskriminierungsstelle: Diskriminierung von stillenden Müttern in der Öffentlichkeit muss beendet werden
In Berlin wurde einer Mutter in einem Café untersagt, ihr Kind zu stillen. Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein sieht hierin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. „Eine Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft darf es nicht geben“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Samiah El Samadoni, heute in Kiel.

Die junge Mutter wollte ihren drei Monate alten Sohn in einem Berliner Café stillen. Die Kellnerin habe entgegnet, dass im Lokal nicht gestillt werden dürfe und der Chef keine Lust hätte, das zu diskutieren. Man habe ihr angeboten, das Geld für die Getränke zu erstatten, wenn sie das Lokal verlassen würde, um woanders zu stillen. Der Betreiber des Kaffeegeschäftes ließ ausrichten, dass es bei ihm kein Stillverbot geben würde, allerdings untersage man offenes Stillen. Hierfür seien im hinteren Bereich des Geschäfts Möglichkeiten vorhanden. Das Café hatte nach einem Bericht der Berliner Morgenpost bereits 2012 Poller aufgestellt, um Kinderwagen auszusperren.

„Auch wenn man den Betreibern grundsätzlich ein Ermessen im Rahmen ihres Hausrechts zugesteht, wen Sie als Gast begrüßen möchten, finden sich bereits heute klare Grenzen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“, so El Samadoni. „Ist, wie in diesem Fall mittelbar, das Geschlecht ursächlich für eine Benachteiligung, gibt es nur einen gewissen Spielraum für die Betreiber, die die Ungleichbehandlung zulassen würde“. Fühlten sich andere Gäste bei dem Anblick einer stillenden Mutter gestört, könne nicht die Folge sein, dass die Mutter sich mit Ihrem Kind auf die Toilette zurückziehen müsse. Auch könne von Müttern nicht verlangen werden, „im Vorwege potentielle Lokale abzutelefonieren, um zu erfahren ob und wo ein Stillen in den Räumlichkeiten erlaubt sei. Wenn es zulässig ist, dass in Werbung und Filmen nackte Brüste gezeigt werden, ist es doch paradox, wenn das Stillen eines Kindes anders behandelt werden soll. In Großbritannien 2

beispielsweise gibt es mit dem Equality Act 2010 bereits ein Gesetz, dass es Unternehmen verbietet, eine Mutter, die ihrem Kind die Brust gibt, zu diskriminieren“, sagte El Samadoni.

Die junge Mutter hat inzwischen eine Petition für das Stillen in der Öffentlichkeit gestartet.