Flemming Meyer: Wir sind auf einem guten Weg, aber den Blick auf Alternativen sollten wir nicht verlieren
Presseinformation Kiel, den 18.02.2016Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 51 Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln Drs. 18/3791Die im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte zweite Nationale Verzehrstudie belegt,dass Lebensmittel allgemein als Sicher eingestuft werden. Gleichwohl sind rund 80% derBefragten der Meinung, dass Pestizidrückstände zu den größten Lebensmittelrisiken gehören.Inwieweit diese Befürchtungen wissenschaftlich begründet sind oder ob es sich dabei um einBauchgefühl handelt, lasse ich dahingestellt. Diese Wahrnehmung gilt es ernst zu nehmen.Rückstände von Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln sind gewiss nichtgesundheitsförderlich. Das ist klar. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit die Rückständegesundheitsschädlich sind.Zur Ehrlichkeit gehört, eine Landwirtschaft flächendeckend ohne Pflanzenschutzmittel wird eswohl nicht mehr geben. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den behandeltenKulturen macht, dass Rückstände häufig unvermeidbar sind. Daher gilt es, Vorkehrungen zutreffen, die ein Gesundheitsrisiko ausschließen. 2Aus dem Bericht geht hervor auf welchen Rechtsgrundlagen die Rückstandshöchstgehaltegeregelt sind und welche Kontrollinstrumente es gibt. Es gibt Zulassungsverfahren, in denenfestgelegt wird, wie hoch die Rückstände bei praxismäßiger Anwendung sein dürfen. DasBundesinstitut für Risikobewertung beurteilt die toxikologischen Eigenschaften des Wirkstoffs.Das Bundesamt für Verbraucherschutz erarbeitet Vorschläge für Rückstandshöchstgehalte undreicht sie bei der EU-Kommission ein, die sie dann nach Konsultation der Europäischen Behördefür Lebensmittelsicherheit in der EU verbindlich vorschreibt. Dabei bewerten die EU-Berichtenicht nur die Höchstgehalte, sondern nehmen auch Bezug auch auf eine möglichegesundheitliche Auswirkung auf die Konsumenten. Zudem wird auf nationaler Ebene einzusätzliches Untersuchungsprogramm durchgeführt. Im Rahmen der amtlichenLebensmittelüberwachung führen die zuständigen Landesbehörden dieRückstandsuntersuchungen durch. Wir haben ein dichtes Netz von Regelungen undUntersuchungen, die dafür sorgen, dass Rückstände kein Risiko für Verbraucher darstellen.In der Praxis muss jeder Landwirt, der Pflanzenschutzmittel anwendet, sachkundig sein unddarf nur geprüfte Pflanzenschutzgeräte verwenden. Landwirte müssen auch hier dieGrundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz einhalten und jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln dokumentieren.Es ist festzustellen, dass dieses dichte Netz an Bestimmungen und Untersuchungen seineWirkung zeigt. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Untersuchungen im Landeslabor, einenpositiven Trend aufweisen. Soll heißen, der Prozentsatz an Proben ohne Rückstände ist in denletzten Jahren immer weiter gestiegen. Dieser positive Trend ist auch bundesweit zuverzeichnen. Wir sind hier also durchaus auf dem richtigen Weg.Gleichwohl sollten wir nicht nachlassen weiter daran zu arbeiten, den Einsatz vonPflanzenschutzmitteln zu senken. Pflanzenschutzmittel sind nicht ohne Nebenwirkungen für 3die Umwelt. Der Einsatz von Pestiziden ist einer der Hauptgründe für den Verlust derbiologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Eine komplette Nullnutzung vonPflanzenschutzmittel wird es nicht geben. Aber den Blick auf Alternativen sollten wir nichtverlieren.Hinweis: Diese Rede kann ab dem Folgetag hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html