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18.02.16
17:39 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Wir sind auf einem guten Weg, aber den Blick auf Alternativen sollten wir nicht verlieren

Presseinformation Kiel, den 18.02.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 51 Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln Drs. 18/3791

Die im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte zweite Nationale Verzehrstudie belegt,
dass Lebensmittel allgemein als Sicher eingestuft werden. Gleichwohl sind rund 80% der
Befragten der Meinung, dass Pestizidrückstände zu den größten Lebensmittelrisiken gehören.
Inwieweit diese Befürchtungen wissenschaftlich begründet sind oder ob es sich dabei um ein
Bauchgefühl handelt, lasse ich dahingestellt. Diese Wahrnehmung gilt es ernst zu nehmen.



Rückstände von Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln sind gewiss nicht
gesundheitsförderlich. Das ist klar. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit die Rückstände
gesundheitsschädlich sind.
Zur Ehrlichkeit gehört, eine Landwirtschaft flächendeckend ohne Pflanzenschutzmittel wird es
wohl nicht mehr geben. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den behandelten
Kulturen macht, dass Rückstände häufig unvermeidbar sind. Daher gilt es, Vorkehrungen zu
treffen, die ein Gesundheitsrisiko ausschließen. 2
Aus dem Bericht geht hervor auf welchen Rechtsgrundlagen die Rückstandshöchstgehalte
geregelt sind und welche Kontrollinstrumente es gibt. Es gibt Zulassungsverfahren, in denen
festgelegt wird, wie hoch die Rückstände bei praxismäßiger Anwendung sein dürfen. Das
Bundesinstitut für Risikobewertung beurteilt die toxikologischen Eigenschaften des Wirkstoffs.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz erarbeitet Vorschläge für Rückstandshöchstgehalte und
reicht sie bei der EU-Kommission ein, die sie dann nach Konsultation der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit in der EU verbindlich vorschreibt. Dabei bewerten die EU-Berichte
nicht nur die Höchstgehalte, sondern nehmen auch Bezug auch auf eine mögliche
gesundheitliche Auswirkung auf die Konsumenten. Zudem wird auf nationaler Ebene ein
zusätzliches Untersuchungsprogramm durchgeführt. Im Rahmen der amtlichen
Lebensmittelüberwachung führen die zuständigen Landesbehörden die
Rückstandsuntersuchungen durch. Wir haben ein dichtes Netz von Regelungen und
Untersuchungen, die dafür sorgen, dass Rückstände kein Risiko für Verbraucher darstellen.
In der Praxis muss jeder Landwirt, der Pflanzenschutzmittel anwendet, sachkundig sein und
darf nur geprüfte Pflanzenschutzgeräte verwenden. Landwirte müssen auch hier die
Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz einhalten und jede Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln dokumentieren.



Es ist festzustellen, dass dieses dichte Netz an Bestimmungen und Untersuchungen seine
Wirkung zeigt. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Untersuchungen im Landeslabor, einen
positiven Trend aufweisen. Soll heißen, der Prozentsatz an Proben ohne Rückstände ist in den
letzten Jahren immer weiter gestiegen. Dieser positive Trend ist auch bundesweit zu
verzeichnen. Wir sind hier also durchaus auf dem richtigen Weg.



Gleichwohl sollten wir nicht nachlassen weiter daran zu arbeiten, den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln zu senken. Pflanzenschutzmittel sind nicht ohne Nebenwirkungen für 3
die Umwelt. Der Einsatz von Pestiziden ist einer der Hauptgründe für den Verlust der
biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Eine komplette Nullnutzung von
Pflanzenschutzmittel wird es nicht geben. Aber den Blick auf Alternativen sollten wir nicht
verlieren.



Hinweis: Diese Rede kann ab dem Folgetag hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html