Lars Harms: In Sachen Body-Cams müssen iele Fragen und Probleme erst geklärt werden
Presseinformation Kiel, den 18. Februar 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 29 Body-Cams unverzüglich einsetzen Drs. 18/3849 ,,Es gibt Fragen über Fragen und Probleme über Probleme, die erst einmal geklärt werden sollten.“Polizisten werden nicht selten angegriffen. Laut CDU sollen nun Mini-Schulter-Kameras bei derLandespolizei eingesetzt werden, um Polizistinnen und Polizisten besser vor Übergriffen zuschützen. In Hamburg und Hessen hat man diese bereits eingesetzt und sammelt ersteErfahrungswerte. Gleiches gilt für die Bundespolizei, dort werden Body-Cams in einigen Gebietenbereits eingesetzt und getestet. Laut Union gibt es keinen Grund, der gegen eine Einführung vonso-genannten Body-Cams spricht.Dann will ich ihnen an dieser Stelle mal einige Gründe nennen. Im Innen- und Rechtsausschussdurften wir uns bereits einen ein-minütigen Ausschnitt von der Räumung des Flensburger„Luftschlosses“ ansehen. Da wurde sehr schnell deutlich, wie schwer es sein kann, eine 2Bewertung dieses Videoausschnittes vorzunehmen. Die Krux ist doch, die Geschehnisse vor undnach der Aufnahme bleiben völlig unbekannt. Diese können jedoch entscheidend sein imTatverlauf. Vor allem was den Aspekt der Handlungen vor dem Einschalten der Kamera betrifft.Ob jemand bewusst oder unbewusst provoziert wurde, bleibt völlig unbekannt. Im vorhineinabgesprochene Verhaltensweisen bleiben unbekannt. Zudem ist das Blickfeld sehr eingeschränktund kann eine größere Gruppe von Menschen nicht berücksichtigen. Gleiches gilt für dasGeschehen an anderen, benachbarten Schauplätzen, die dennoch für das Verhalten von Seitendes Bürgers sowie der Polizei relevant sind. Eine solche Aufnahme bleibt nichts Weiteres als einPuzzleteil, das mühsam ins große Ganze eingefügt werden muss. Zumal diedatenschutzrechtlichen Fragen noch beleuchtet werden müssten. Wie sieht es mit denSpeicherfristen aus? Wie sieht es mit dem Nutzungsrecht des Bürgers aus? Wie hoch ist der zuerwartende Verwaltungsaufwand? Müssen diese Videosequenzen öffentlich zugänglich sein, umRechte Dritter zu wahren?Ein anderer Aspekt ist das Ankündigen vom Einschalten der Kamera. Dazu müssen die Polizistendementsprechend geschult werden. Zumal sich eine solche Situation naturgemäß beiEntscheidungen und Handlungen innerhalb von Sekunden nicht immer möglich ist. Zudemergeben sich weitere Hindernisse, wie etwa das Vergessen des Einschaltens der Kamera, odereben das bewusste Nichteinschalten. Alle diese Tätigkeiten oder eben auch das Unterlassen desEinschaltens kann in der juristischen Bewertung einer Situation eine Rolle spielen. Wie wäre eszum Beispiel, wenn eine unterlassene Einschaltung einer Kamera dergestalt gedeutet werdenwürde, dass ein Polizist beispielsweise eine Handlung bewusst nicht filmen wollte. Dann stehtwomöglich irgendwann ein Polizist in der Rechtfertigungspflicht. Das wäre etwas, was wireigentlich verhindern sollten. In den USA ist man jedenfalls auch deshalb schon dazuübergegangen, die Kameras dauerhaft bei Außeneinsätzen einzuschalten. Das allerdingsbedeutet, dass immer alles und jeder gefilmt wird. Ob wir das wirklich wollen, ist zumindest 3fraglich. Man sieht, hier entstehen Fragen über Fragen und Probleme über Probleme, die ersteinmal geklärt werden sollten.Apropos Selbstschutz: Das ist ja auch eine Argumentation pro Body-Cams. Unsere Landespolizeiweiß sehr wohl, sich selbst zu schützen. Dies ist regulärer Teil ihrer Ausbildung. Ich würde sogarvermuten, dass im Einsatz ein Polizeigriff nicht weniger effektiv ist, als eine Mini-Schulterkamera. Die Frage ist doch, ob eine Kamera die Gewaltspirale tatsächlich durchbrechenkann. Es mag möglich sein, dass im Einzelfall sich jemand von Gewalthandlungen abhalten lässt.Aber im Regelfall wird das, glaube ich, eher nicht der Fall sein. Und wenn, dann ist die Polizeiauch so gut vorbereitet.Der einzige wirkliche mögliche Wert solcher Body-Cams liegt wahrscheinlich in derDokumentation vor Vorgängen, die aber mit den gerade beschriebenen Problemen behaftet sind.Insgesamt sind gibt es aus Sicht des SSW deshalb noch erheblichen Beratungsbedarf. Eine ganzeReihe von Fragestellungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Über dieseFragestellungen sollte man sich im zuständigen Ausschuss erst einmal unterhalten.Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html