Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.02.16
16:13 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner zu TOP 29: Body-Cams sinnvoll und überlegt einsetzen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 18. Februar 2016



TOP 29, Body-Cams unverzüglich einsetzen (Drs. 18/3849)



Dr. Kai Dolgner:
Body-Cams sinnvoll und überlegt einsetzen!


Spätestens seitdem in den USA Body-Cams eine weite Verbreitung gefunden haben, wird ihr Einsatz unter vielen Aspekten diskutiert. Es gibt nicht nur diverse Modellversuche in verschiedenen Bundesländern, sondern auch in unserem Innen- und Rechtsausschuss wurde ihr Einsatz schon diskutiert.
Klar, als Opposition kann man es sich einfach machen und schnell mal den unverzüglichen(!) Einsatz von Body-Cams fordern, ohne sich mit den zu klärenden Fragen tiefer zu beschäftigen. Wer in die entsprechenden Berichte u.a. der Arbeitsgruppe der IMK guckt, der stellt aber fest, dass in den unterschiedlichen Pilotversuchen ganz verschiedene Fragestellungen geklärt werden.
Bei dem Einsatz von Body-Cams muss man beantworten: Wer filmt? Wie erkennt das das Gegenüber und Unbeteiligte? An welchen Orten? Zu welchen Anlässen? Mit Ton? Die ganze Zeit? Mit und ohne Vorlaufschleife? Wer hat Lesezugriff? Wer darf löschen? Müssen Unbeteiligte benachrichtigt werden? Usw. 2



Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da eine Body-Cam ein weiterreichender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung auch Unbeteiligter ist, stellt sich zunächst die Frage nach der Geeignetheit. Die Body-Cam soll deeskalierend auf das polizeiliche Gegenüber wirken und damit die Zahl der Widerstandshandlungen und Angriffe auf Polizeibeamte reduzieren.
Ja, wir benehmen uns anders, wenn wir gefilmt werden. Diese Wirkung ist ausdrücklich erwünscht und die Auswertung der Modellversuche zeigt, dass zumindest in kriminalgeographischen Schwerpunkten der erhebliche Mehraufwand den Nutzen rechtfertigt. Für die Kollegen der CDU scheint die Sache damit erledigt zu sein. Es ist geeignet, Gewalt gegen Polizeibeamte zu reduzieren, also machen wir es unverzüglich. Sicher ist die Eignung ein notwendiges, aber kein hinreichendes Kriterium.
Da wir in Deutschland im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten allerdings erheblich höhere Datenschutzanforderungen haben, wäre es mit dem Minimierungsgebot schlecht vereinbar, wenn jetzt jeder Polizeibeamter 24 Stunden eine Kamera laufen hat. Auch die Angemessenheit muss natürlich gegeben sein. Was in öffentlichen Räumen bei entsprechender Schwerpunktsetzung angemessen sein kann, dürfte bei Einsätzen in Privatwohnungen, die für Polizeibeamte auch hochgefährlich sein können, nicht zulässig sein.
Neben der direkten Videoaufnahme müssen wir auch über Vorlaufschleifen und Audioaufnahmen diskutieren. Denn nur wenn auch dauerhaft festgehalten werden kann, wie es überhaupt zu der Situation gekommen ist und zur Beurteilung des Verlaufes nicht nur ein Stummfilm zur Verfügung steht, können die Aufnahmen zur Aufklärung der Tathergänge sinnvoll beitragen.
Ich jedenfalls habe noch Zweifel, ob eine zusätzliche Tonaufnahme so stark zusätzlich deeskalierend wirkt, dass sie sich ihr Einsatz alleine aus der Eigensicherung rechtfertigen würde. Dann würden wir aber die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen zur Gefahrenabwehr verlassen und uns auf das Gebiet der Beweissicherung begeben.
Um es zum Schluss deutlich zu sagen. Meine Fraktion spricht sich grundsätzlich für den Einsatz von Body-Cams aus; auch wenn wir sie nicht für ein Allheilmittel halten, so dürften sich z.B. Betrunkene kaum beeindrucken lassen. Aber die Abwägung, welche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte für welchen polizeilichen Nutzen, insbesondere die Eigensicherung, 3



gerechtfertigt sind, sollten wir schon selbst treffen, deshalb sollten wir uns als selbstbewusste Parlamentarier im Ausschuss intensiv damit beschäftigen und nicht einfach eine Auftragsarbeit bei der Landesregierung anfordern.