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18.02.16
15:39 Uhr
SSW

Wir schaffen zukunftsfeste Bibliotheken, die jedermann und jeder Frau offen stehen

Presseinformation Kiel, den 18. Februar 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Jette Waldinger-Thiering TOP 4 Gesetz für die Bibliotheken Drs. 18/3800

,,Wir schaffen zukunftsfeste Bibliotheken, die jedermann und jeder Frau offen stehen.“

2010 legten wir als SSW-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Bibliotheken des
Landes unterstützen sollte. Die Finanzkrise hatte in vielen Kommunen zu erheblichen
Sparanstrengungen geführt, zu der auch die Bibliotheken gehörten. Damit rückte ein Ausverkauf
dieser zentralen Bildungs- und Kulturinstitutionen in greifbare Nähe. Damals sowie heute ist
unser Antrieb die Sicherung und Weiterentwicklung der Einrichtungen. Daran hat sich auch
heute nichts geändert.
Die Argumente von damals haben ihre Aktualität und Bedeutung nicht verloren: Bibliotheken
dienen der allgemeinen, kulturellen, wissenschaftlichen und schulischen Bildung, der Bewahrung
kulturellen Erbes, der Unterhaltung sowie der Verwirklichung des Rechts auf Zugang zu
Informationen und Wissen. Wer schon einmal die Internetplätze der Bibliotheken genutzt hat,
weiß, dass für viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner die kommunale Bibliotheken den einzigen, kostenfreien Zugang zum Internet bieten. Das gilt in jüngster Zeit
besonders für die Geflüchteten, die ohne den Internetzugang keinen Kontakt in die Heimat
aufrechterhalten könnten.
Bibliotheken sind Institutionen, die zu einer Gemeinde gehören wie das Rathaus und die Schule.
Es geht nicht ohne sie. Darum genießen die Bibliotheken neben den Volkshochschulen in
Schleswig-Holstein Verfassungsrang: in Artikel 13 ist festgelegt, dass das Büchereiwesen Aufgabe
des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist.



Das Bibliothekswesen wird im Land übergreifend vom Büchereiverein geleitet. Dafür erhält er
finanzielle Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz. Von daher ist es auch folgerichtig, dass der
gesetzliche Rahmen nun von der Landesregierung vorgelegt wird. So sieht echte Umsetzung aus.
Zudem hat das Land seine finanzielle Verpflichtung anerkannt, indem es Geld für Projekte der
Digitalisierung in den Bibliotheken bereitgestellt hat, insgesamt 430.000 Euro. Wir werden den
weiteren Finanzbedarf der Bibliotheken vor allem im Bereich der Folgekosten der zunehmenden
Digitalisierung im Auge behalten. Nach dem großen Erfolg der sogenannte Onleihe Zwischen
den Meeren zeigt sich, dass immer mehr Nutzer ihre Medien online anfordern und nutzen.
Digitalisierung ist nicht kostenfrei!
Der Büchereiverein ist eine Institution, die das Büchereiwesen in Schleswig-Holstein einzigartig
macht. Seine Arbeit kann man gar nicht überschätzen. Seine 130 Mitglieder sind durch die
Gremienarbeit im Verein gut vernetzt, so dass schneller als in anderen Bundesländern
Erfahrungen weitergegeben werden können und sich Erfolgsmodelle durchsetzen. Historisch ist
der Büchereiverein vor fast hundert Jahren in Flensburg aus der Nähe zur vorbildlichen dänischen
Bibliotheksarbeit erwachsen, die zeigte, dass Bibliotheken eben keine Bücherhalle sind, sondern
kulturelle Zentren der Erwachsenbildung. Dass die Bibliotheken in Schleswig-Holstein fast
genauso lang als Bildungseinrichtung arbeiten können, wurde durch diese Impulse überhaupt
ermöglicht. Aber auch die friesische Minderheit hat mit ihren Bibliotheken in Bredstedt und Alkersum wichtige Impulse gegeben, indem sie zunächst im Alleingang friesische Medien erfasst
und öffentlich zugänglich machte. Die dortigen Archive bewahren das kulturelle Erbe der
Minderheit in absolut vorbildlicher Weise und ergänzen das Angebot der Slesvigske Samling in
Flensburg, die über 50.000 Medien umfasst und der Forschungsabteilung der Dansk
Centralbibliotek. Viele persönliche Nachlässe aus den Reihen der Minderheit werden nicht nur
verwahrt, sondern auch digital erschlossen. Das ist absolut vorbildlich! Mit dem im Dezember
eröffneten Anbau des Nordfriisk Instituuts ist die Lagerung der empfindlichen Dokumente in
einem klimagesicherten Raum möglich, wie es schon seit längerem auch in Alkersum der Fall ist.
Beide Bibliotheken bieten Interessierten darüber hinaus den Zugang zu Archivalien und Medien.
Darum war es konsequent, diese Bibliotheken als wissenschaftliche Bibliotheken ausdrücklich im
Gesetz zu berücksichtigen.



Das Bibliotheksgesetz ist dem SSW ein herzliches Anliegen. Wir wollen mit dem Entwurf für die
Bibliotheken als Kulturstätte werben, die jedermann und jeder Frau offen steht. Das Gesetz trägt
dazu bei, die Bibliotheken zukunftsfest zu machen. Die Bibliotheken sind das Gedächtnis der
Menschheit, sie sind die Brücken aus der Vergangenheit in die Zukunft. Sie sind Grundlage und
Instrumente der wissenschaftlichen Forschung, sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung.



Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html