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18.02.16
15:33 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 4 (Bibliotheksgesetz): Bibliotheksgesetz will etwas regeln, was es selbst nicht regeln kann

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubick i, MdL Kubicki Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 071/2016 Kiel, Donnerstag, 18. Februar 2016
Kultur/Bibliotheken



Anita Klahn: Bibliotheksgesetz will etwas regeln, was es



www.fdp-fraktion-sh.de selbst nicht regeln kann In ihrer Rede zu TOP 4 (Bibliotheksgesetz) erklärt die kulturpolitische Spre- cherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„In der 17. Wahlperiode hat die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk schon einmal einen Entwurf für ein Bibliotheksgesetz in den Landtag eingebracht. Wir können mit einem gewissen Abstand feststellen, dass der damalige Entwurf deutlich mutiger war als das, was uns die Ministerin Spoorendonk jetzt vorlegt.
Eine wichtige Gemeinsamkeit haben jedoch beide Gesetzentwürfe: Sie ha- dern mit der Konnexitätsverpflichtung aus der Landesverfassung.
Im Gegensatz zur damaligen SSW-Initiative ist der vorliegende Entwurf aller- dings so von der Konnexitätsfurcht getrieben, dass er den Koalitionären am Ende kulturpolitisch vielleicht ein gutes Gefühl gibt, aber eigentlich nieman- den inhaltlich voranbringt. Am wenigsten die Bibliotheken selbst.
Denn alles gesetzliche Bestreben zielt nur auf Absichtserklärungen und Handlungsanleitungen. So gibt die Landesregierung in ihrer Begründung selbst unumwunden zu, dass mitunter ‚bewusst unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet [wurden], um den Bibliotheksträgern Spielräume zu ermöglichen und keine zusätzlichen Kosten zu verursachen‘‘.
Ich sage es ganz deutlich: Wer den Bibliotheksträgern Spielräume geben will, muss das nicht extra in ein Gesetz schreiben. Er kann den Trägern ein- fach die Spielräume lassen, und verzichtet auf entsprechende gesetzliche Vorgaben.
Auch den Hinweis in der Gesetzesbegründung, der auf die Fahrbibliotheken abstellt, können Sie sich in Ihr Bürokratie-Poesiealbum eintragen. Hier er- klärt die Landesregierung, dass allein die Erwähnung der Fahrbibliotheken Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de im Gesetzestext ‚deren besondere Bedeutung gerade für den ländlichen Raum bestärken‘ soll.
Liebe Frau Ministerin, das ist leider extrem weltfremd. Denn entweder ist das Geld da, um Fahrbibliotheken zu unterhalten, oder das Geld ist nicht da. Und bei Letzterem ist es dann ziemlich egal, ob die Fahrbibliotheken dann im Gesetzestext stehen oder nicht.
Es ist aber schon bemerkenswert, wie Sie die Illusion aufrechterhalten wol- len, dass Ihr Gesetz da in irgendeiner Form Abhilfe schaffen kann. Ich sage Ihnen, dass kann es nicht.
Aber den Höhepunkt der kulturpolitischen Vorspiegelung erleben wir im Ge- setzestext unter § 3 Absatz 2, in dem es um die Fachkräfte geht. Hier heißt es unter Rückgriff auf eine Soll-Vorschrift: ‚Öffentliche Bibliotheken sollen hauptamtlich von bibliothekarischen Fachkräften geführt werden.‘
In der Begründung zu diesem Punkt steht dann aber: ‚Absatz 2 sichert durch hauptamtliche bibliothekarische Fachkräfte (…) kompetenten Service wie beispielsweise Beratung.‘
Diese Begründung ist zumindest irreführend. Denn im Zweifel könnte der jeweilige Träger sich immer darauf berufen, dass mangelnde finanzielle Möglichkeiten den Einsatz von entsprechenden Fachkräften verhindern. Oder Öffnungszeiten müssen drastisch reduziert werden, weil das Fachper- sonal nicht bereitgestellt werden kann.
Und weil das Land im Zweifel aus Gründen der Konnexität nicht gewillt ist, die Ausgleichskosten zu tragen, ist dieser Passus kein Beitrag zur Qualitäts- sicherung, sondern ein Beitrag zur Kostenvermeidung für das Land.
Dieser Gesetzentwurf ist deshalb vollkommen überflüssig, weil er etwas re- geln will, was er selbst aber nicht regeln kann – wenn das Land nicht bereit ist, für den Konnexitätsausgleich Geld in die Hand zu nehmen.
Deshalb sehen wir diese Initiative äußerst kritisch. Wir freuen uns trotzdem auf die Beratungen im Ausschuss.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de