Beate Raudies zu TOP 4: Das Gesetz stärkt die Bibliotheken
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 18. Februar 2016TOP 4: Gesetz für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Landespressegesetzes (Drs. 18/3800)Beate Raudies:Das Gesetz stärkt die BibliothekenSchon vor neun Jahren hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Lage der Kultur in Deutschland angeregt, die Aufgaben und die Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen der Länder zu regeln. Das trifft sich mit Artikel 13 Absatz 3 unserer Landesverfassung, wo es heißt: „Die Förderung der Kultur einschließlich … des Büchereiwesens ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“Nach Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz ist Schleswig-Holstein nun das fünfte Bundesland, das ein Bibliotheksgesetz bekommt. Es ist nicht so, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung der erste Anlauf zu diesem Ziel wäre. Bereits die Große Koalition in der 16. Legislaturperiode hat über ein solches Gesetz nachgedacht. Daraus wurde dann wegen der vorgezogenen Neuwahl nichts. In der darauffolgenden Legislaturperiode hat sich die Koalition aus CDU und FDP in vornehmer Zurückhaltung geübt und es dem SSW überlassen, einen Entwurf vorzulegen. Dieser wurde in der 2Ausschussanhörung intensiv beraten, um dann kurz vor der erneut vorgezogenen Neuwahl im Ausschuss und im Plenum abgelehnt zu werden.Frau Ministerin Spoorendonk setzt wie die gesamte Küstenkoalition auf den Grundsatz, Reformen auf der Grundlage einer möglichst breiten öffentlichen Diskussion einzuleiten. So sind diesem Gesetzentwurf vier Regionalkonferenzen im ganzen Land vorausgegangen. Dieses Verfahren schließt auch die Bereitschaft ein, eigene grundsätzliche Überlegungen in Frage zu stellen und gegebenenfalls auf ihre Umsetzung zu verzichten.Auch darum ist der heute vorliegende Entwurf nicht identisch mit dem 2011 beratenen Entwurf, den der SSW vorgelegt hatte, sondern sehr viel schlanker. Vieles, was für die praktische Umsetzung des Gesetzes erforderlich ist, kann besser in entsprechenden Ausführungsverordnungen geregelt werden.Aus meiner Sicht sind in dem Entwurf folgende Elemente besonders wichtig: 1. Das Gesetz verankert das Medienwerk als Gegenstand der Bibliotheksarbeit und stellt klar, dass Bibliotheken heute weit mehr zu leisten haben, als Bücher zu sammeln und zu katalogisieren. 2. Das Gesetz definiert trennscharf die verschiedenen Arten von öffentlichen und nicht öffentlichen bzw. wissenschaftlichen Bibliotheken. 3. Das Gesetz schreibt die zentrale Rolle des Büchereivereins und der von ihm unterhaltenen Büchereizentrale als Dienstleistungsagentur für die Bibliotheken fest, ohne eine Pflichtmitgliedschaft der öffentlichen Bibliotheken im Büchereiverein zu verankern. 4. Das Gesetz definiert die Förderung der Bibliotheken über den Kommunalen Finanzausgleich als Pflichtaufgabe des Landes. 5. Das Gesetz stärkt die zentralen öffentlichen Bibliotheken, besonders die Universitätsbibliothek Kiel und die Landesbibliothek, durch die Regelungen zur Anbietungspflicht.Das Gesetz definiert keine grundsätzlich neuen Aufgaben, die den Ruf nach Konnexität auslösen könnten. Es schafft weder für das Land noch für Städte und Gemeinden zusätzliche finanzielle Herausforderungen, die gerade in der jetzigen Zeit schwer zu bewältigen wären. 3Wir sind uns darüber im Klaren, dass es von Seiten der vielen Menschen in unserem Land, die sich für ein Mehr an Kultur einsetzen, weitergehende Forderungen gegeben hat. Wir werden darüber wie immer offen in der schriftlichen und sicher auch mündlichen Anhörung des Bildungsausschusses diskutieren und noch in diesem Jahr das neue Gesetz verabschieden.Ich bitte um Überweisung in den Bildungsausschuss.