Jürgen Weber: Landesdatei über Fußballfans wirft Fragen auf
Kiel, 18. Februar 2016 Nr. /2016Jürgen Weber:Landesdatei über Fußballfans wirft Fragen auf Zur Problematik von Dateien über Fußballfans erklärt der sportpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Jürgen Weber:Nachdem in mehreren Bundesländern die Existenz von Dateien bekannt wurde, in der Daten über Fußballfans von sog. szenekundigen Beamten erhoben und gespeichert werden, und nachdem jetzt der Hamburger Datenschutzbeauftragte die Hamburger Polizeidatei „Gruppen- und Szenegewalt“ als teilweise rechtswidrig eingestuft hat, ist es an der Zeit, auch das Vorgehen der Behörden in Schleswig-Holstein kritisch unter die Lupe zu nehmen.Auf eine Kleine Anfrage von mir hat der Innenminister mitgeteilt, dass unter der Bezeichnung „Verfahren Fußball SH“ auch in Schleswig-Holstein eine solche Spezialdatei geführt wird. (vollständiger Text der Antwort siehe unten).Diese Datei geht über den in der bundesweiten Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personenkreis hinaus und umfasst 246 Personen aus Schleswig-Holstein. Die Kriterien, die zur Erfassung in der Datei führen, zielen z.B. auf Personen, gegen die Personalienfeststellungen oder Platzverweise angeordnet wurden bzw. Personen „die regelmäßig im unmittelbaren Umfeld dieses Personenkreises festgestellt werden“.Fußballfans ohne einen konkreten Vorwurf, ohne sie darüber zu informieren und nach sehr auslegbaren Kriterien zu erfassen, lässt zumindest die Frage nach Verhältnismäßigkeit, wenn nicht nach Rechtmäßigkeit aufkommen. Auch die Frage, wer alles Zugriff auf diese Datei hat, was genau im Detail gespeichert wird und wann Daten gelöscht werden, wird dadurch dringlich. 2Ich habe daher aktuell eine entsprechende weitere Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet ( Fragen siehe unten).Gewaltprävention ist zweifellos notwendig. Was bisher über die Datei „Verfahren Fußball SH“ bekannt ist, nährt allerdings die Vermutung, dass über das Ziel hinausgeschossen wird und die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Polizei, Fanprojekten, Sicherheitsverantwortlichen der Vereine, Fanorganisationen etc. unterlaufen wird. Wenn alle Fakten über Umfang und Anwendung der Datei vorliegen, bedarf es dringend eines öffentlichen Dialoges aller, die an einem friedlichen und respektvollen Umgang im Bereich der Fußballfanszene und der Polizei interessiert sind.Hintergrund: Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Weber und Antwort der Landesregierung: Erhebung und Speicherung von Daten über Fußballfans von Szenekundigen Beamten (SKB Vorbemerkung des Fragestellers: Am 14.12.2015 berichtete der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in der Sendung „Sport Inside“ über die Existenz von sogenannten SKB-Dateien. Diese sollen laut TV-Bericht u.a. in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz geführt werden. In diesen Dateien sollen deutlich mehr Daten von und über Fußballfans gesammelt werden als in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. 1. Wird im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung eine nicht öffentlich zugänglich Datei über Fußballfans geführt, die auf Informationen von Szenekundigen Beamten (SKB) zurückgeht und über den in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personenkreis hinausgeht? Antwort: Ja, Verfahren „Fußball SH“. 2. Wenn ja, wie viele Personen sind in ihr geführt und nach welchen Kriterien erfolgt die Erfassung? Antwort: Es werden hier 246 Personen geführt. Die Rechtsgrundlage bildet das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein mit den einschlägigen Vorschriften über die Voraussetzungen der Datenerhebung, Grundsätze der Speicherung, Veränderung und Nutzung von personenbezogenen Daten gem. §§ 188 Abs. 1 i.V.m. 179 Abs. 1 LVwG SH. Kriterien: Soweit dies zum Zwecke des Verfahrens geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, werden die Daten folgender Personen aufgenommen: 3 , die verdächtigt werden, anlassbezogene Straftaten oder bedeutende Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben (Verdächtige / Betroffene).„Gewalttäter Sport“ oder anlassbezogener bedeutender Ordnungswidrigkeiten eingeleitet wurde (Beschuldigte / Betroffene). hrsamnahmen oder ähnliche Maßnahmen zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten oder bedeutender Ordnungswidrigkeiten angeordnet wurden bzw. die regel-mäßig im unmittelbaren Umfeld dieses Personenkreises festgestellt werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich diese Personen auch zukünftig an anlassbezogenen Straftaten oder bedeutenden Ordnungswidrigkeiten beteiligen werden (Störer / Verantwortliche). 3. Wenn nein, ist die Schaffung einer entsprechenden Datei geplant? Antwort: Entfällt. 4. Wenn ja: Welche sind die konkreten Gründe/Anlässe dafür? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Zu welchem Zweck werden die Daten erhoben und wer hat unter welchen Voraus- setzungen darauf Zugriff? Antwort: Zweck des Verfahrens ist die systematische Erfassung von Sachverhalten mit Gefahrenrelevanz einschließlich personenbezogener Daten, auch unterhalb der Speichermöglichkeit in der Bundesdatei „Gewalttäter Sport“ mit dem Ziel, Tatsachenerkenntnisse für eine Prognoseentscheidung zur Gefahrenabwehr in einem strukturierten Verfahren abrufbar vorzuhalten. Das Verfahren dient mit Schwerpunkt der Vorbereitung gezielter Gefahrenabwehrmaßnahmen im Vorfeld von Einsatzmaßnahmen. Zugriff auf das Verfahren haben nur an der konkreten Sachbearbeitung beteiligte Mitarbeiter der Landespolizei. Mitarbeiter/innen der Landesinformationsstelle für Sporteinsätze Szenekundige Beamte (SKB) und Beauftragte der Polizeidirektionen mit Fußball- spielbetrieb ab Regionalligaebene Administratoren der Polizeidirektionen mit Fußballspielbetrieb ab Regionalligaebene Mitarbeiter der Sachgebiete 1.1 (Einsatzplanung) der zuständigen Polizeidirektionen Grundlage hierfür: siehe Antwort zu Frage 2. 6. Wie viele Personen aus Schleswig-Holstein, die als Fans schleswig-holsteinischen Vereinen zugeordnet werden, sind in der Datei „Gewalttäter Sport“ zur Zeit gespeichert? Antwort: 220 Personen. 4 7. Wie viele Personen aus Schleswig-Holstein, die als Fans nicht-schleswig-holsteinischen Vereinen zugeordnet werden, sind in der Datei „Gewalttäter Sport“ zur Zeit gespeichert? Antwort: 83 Personen. 8. Bestehen darüber hinaus weitere Dateien im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung, in denen Informationen von Fußballfans gespeichert werden? Wenn ja, bitte mit Anzahl der erfassten Personen aufführen. Antwort: Nein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zweite Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Weber: Erhebung und Speicherung von Daten über Fußballfans von Szenekundigen Beamten (SKB) - Nachfrage Vorbemerkung: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drs. 18/3709 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass im Bereich des Ministers für Inneres und Bundesangelegenheiten eine nicht öffentlich zugängliche Datei mit der Bezeichnung „Verfahren ’Fußball SH‘ ” geführt wird, die einen Personenkreis umfasst, der über den in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ erfassten Personenkreis hinausgeht. Ich frage die Landesregierung ergänzend zu dieser Datei: 1. Seit wann existiert „Verfahren ’Fußball SH’”?2. Können die erfassten 246 Personen (Fußballfans) Vereinen zugeordnet werden? Wenn ja, um welche Vereine handelt es sich und wie verteilen sich die Personen auf diese?3. Welche personenbezogenen Informationen und Daten werden erfasst?4. Werden die Daten zwischen den Bundesländern bzw. den jeweils für Polizeieinsätze zuständigen Behörden der Bundesländer ausgetauscht? Wenn ja: a) Wer entscheidet darüber? b) Welche grundsätzlichen und welche anlassbezogenen Voraussetzungen sind dafür erforderlich?5. Nach welchen Fristen wird überprüft, ob die Speicherung der jeweiligen personenbezogenen Daten weiterhin für erforderlich gehalten wird bzw. nach welchen Fristen werden die Daten gelöscht? 56. Die Mitarbeiter/innen der Landesinformationsstelle für Sporteinsätze haben Zugriff auf die Datei „Verfahren ’Fußball SH’”. (s. Antwort auf Frage 5. Drs. 18/3709): Werden die Daten aus dieser Datei im Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze erfasst?