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18.02.16
12:46 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 22: Schleswig-Holstein sollte keinen Sonderweg gehen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 18. Februar 2016


TOP 22: Differenzierten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss ermöglichen (Drs. 18/3838)



Kai Vogel:
Schleswig-Holstein sollte keinen Sonderweg gehen!


Lang erklärtes Ziel unser Bildungspolitik ist es, keinen Jugendlichen auf dem Weg zu einem anerkannten Abschluss zu verlieren. Der qualifizierte Schulabschluss ist hier ein grundlegender Schritt, damit der Einstieg in den Beruf bzw. eine weitere Qualifizierung gelingen kann.
Durchschnittlich knapp 1.000 Schülerinnen und Schüler, die den ersten allgemeinbildenden Abschluss erlangen wollten, verlassen jedes Jahr die Schulen in Schleswig-Holstein ohne Abschluss; das entspricht einem Anteil von rund drei Prozent an der Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen. Und jeder Jugendliche ohne Abschluss – darin sind wir uns sicherlich einig – ist einer zu viel.
Diesen Jugendlichen allerdings einen Schulabschluss unterhalb des ersten allgemeinbildenden Abschlusses anzubieten, finde ich schwierig. Die Gründe für ein Nichterlangen des Abschlusses sind sehr vielfältig. Häufig sind hoher Absentismus oder mangelnde Leistungsbereitschaft der Grund. Ich glaube allerdings kaum, dass hier eine Regelung des differenzierten Abschlusses sinnvoll greift. 2



Sinnvoller wäre es sicherlich zu schauen, wie es uns gelingen kann Schülerinnen und Schüler mit sehr hohen Fehlzeiten – häufig ist es Schwänzen – wieder für die Schule zu motivieren oder besser greifende Unterstützung beim Beheben von Lerndefiziten zu bieten. Ich sehe hier auch ein wenig die Gefahr, dass das Angebot eines „Hauptschulabschlusses light“ ein falsches Signal setzt und diejenigen Schüler demotiviert, die eine reale Perspektive haben, den Standard-ESA zu erreichen, wenn auch die einfachere Alternative ohne größere Anstrengungen zu erhalten ist.
Weitere 4 bis 5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf und erhalten ebenfalls keinen anerkannten Abschluss. Für diese Schülerinnen und Schüler ist es sicherlich motivierend, einen anerkannten Abschluss zu erlangen. Sie erhalten in vielen Schulen ein Zeugnis, wenn sie die Schule verlassen, doch leider kein anerkanntes. Diese Jugendlichen haben sich angestrengt, um an den Abschlussarbeiten erfolgreich teilzunehmen, doch der sonderpädagogische Förderstatus ermöglicht es ihnen nicht, ein offizielles Abschlusszeugnis zu erhalten.
Ein schwerwiegendes Problem scheint mir darin zu liegen, dass ein solcher differenzierter Schulabschluss für die Wirtschaft nicht wesentlich attraktiver ist als gar keiner. Auf jeden Fall sollte man, bevor man ein solches Modell umsetzt, sehr genau mit den Dualpartnern ausloten, in welchen Branchen und Berufsbildern eine Nachfrage nach Schülerinnen und Schülern mit einer solchen geringen Qualifikation besteht.
Ich habe zudem große Bedenken dagegen, gerade in diesem sensiblen Bereich einen schleswig-holsteinischen Sonderweg zu gehen. Die Sache läge vielleicht anders, wenn es unter den Bundesländern in der Kultusministerkonferenz einen Konsens gäbe, einen solchen Schulabschluss einzurichten. Es gibt zwar eine Arbeitsgruppe genau zu diesem Thema, doch die Ergebnisse der entsprechenden KMK-Arbeitsgruppe sind noch vollkommen offen. Nach meiner Kenntnis wird dies für den Sommer dieses Jahres erwartet.
Ich schlage deshalb folgendes Verfahren vor: Der Antrag der CDU wird in den Bildungsausschuss überwiesen und dann aufgerufen, wenn die entsprechende Meinungsbildung in der Kultusministerkonferenz stattgefunden hat. Sobald dies der Fall ist, sollte der Bildungsausschuss darüber beraten, ob er zum Antrag der CDU und eventuell ergänzenden Materialien eine schriftliche Anhörung der beteiligten Institutionen und Verbände durchführen 3



will. Dabei ist im Hinblick auf das Ende der Legislaturperiode etwas Zeitmanagement erforderlich; es wäre aber sicher auch kein Unglück, wenn wir den Antrag in der 19. Legislaturperiode neu auf die Tagesordnung nehmen. Ich hoffe, dass dies ein Verfahren ist, das für alle Seiten akzeptabel ist und bitte, entsprechend zu beschließen.