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17.02.16
16:57 Uhr
SSW

Lars Harms: Eine Anpassung der Verordnung ist sicherlich nicht schädlich

Presseinformation Kiel, den 17. Februar 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 11 Europäische Dimension der Juristenausbildung Drs. 18/3736

,, Eine Anpassung der Verordnung ist sicherlich nicht schädlich.“

Über die klassische Juristenausbildung kann man wirklich sehr ausführlich diskutieren. Auch
darüber, in wieweit diese konkurrenzfähig, zeitgemäß oder gar europafreundlich ist. Die FDP hat
in diesem Zusammenhang einen Antrag formuliert, der die Juristenausbildungsverordnung in
Schleswig-Holstein internationaler machen soll. Das ist sicherlich nicht verkehrt. Denn schließlich
leben wir in einem supranationalen Zusammenschluss souveräner Staaten. Und nationales Recht
ist zunehmend vor dem Hintergrund internationalem Rechts zu betrachten. In dem Antrag geht
es nun darum, Möglichkeiten für Stationen in Europa und wohl auch anderswo zu schaffen. Das
könnte zum Beispiel EU-Organisationen sein oder Kanzleien im Ausland. So eine Möglichkeit
kann man aus politischer Sicht natürlich nur begrüßen. Von daher ist eine Anpassung der
Verordnung sicherlich nicht schädlich. Natürlich sollten in diesem Fall gewährleistet sein, dass
die Studenten auch die entsprechenden examensrelevanten Themen vermittelt bekommen.
Schließlich soll das Ganze der Prüfungsvorbereitung dienen. Nur so ergibt sich ein Gewinn für beide Seiten. Zum einen für die Institution, die sich junge und lernfreudige Menschen ins Haus
holen kann und zum anderen für die Studentin oder den Studenten, der sich auch im Ausland auf
seine Prüfungen vorbereiten kann und so auch mal den Blick über den Tellerrand wagen kann.
Vielleicht kann man sogar seine Sprachkenntnisse ausweiten. Jedenfalls ist so eine Möglichkeit
auch ein gewisser Motivationsfaktor, für den gesamten Verlauf der Ausbildung. Schließlich
freuen viele Referendarinnen und Referendare sich besonders darauf, einmal im Ausland Station
zu machen. Alles in allem ist so ein „Auslandsstop“ sicherlich ein hilfreiches Element in Bezug auf
die Ausbildung von schleswig-holsteinischen Juristen. Zumal die Entfernung von hier aus
gesehen nach Brüssel nicht weiter ist, als die ins fränkische Nürnberg. Zusammenfassend
können wir aus Sicht des SSW also festhalten, dass man über den hier debattierten Vorschlag
durchaus reden kann.



Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html