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17.02.16
16:28 Uhr
FDP

Anita Klahn: Wohlfahrtsgesetz kann das klar bessere Konstrukt sein als die undurchsichtigen Sozialverträge

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 064/2016 Kiel, Mittwoch, 17. Februar 2016
Gesundheit/Wohlfahrtspflege



Anita Klahn: Wohlfahrtsgesetz kann das klar bessere



www.fdp-fraktion-sh.de Konstrukt sein als die undurchsichtigen Sozialverträge In ihrer Rede zu TOP 5 (Förderung der freien Wohlfahrtspflege) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Die Idee, den bestehenden Sozialvertrag I durch ein Wohlfahrtsgesetz ab- zulösen, besteht nun schon seit einiger Zeit. Meine Fraktion begrüßt dabei diesen Weg, da ein Gesetz für die Wohlfahrtsverbände mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit gewährleistet.
Besonders positiv bewertet meine Fraktion, dass im Gegensatz zum nieder- sächsischen Gesetz eine Verwendung der Mittel für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern V, XI und XII ausgeschlossen ist.
Das halten wir im Übrigen für eine absolute Selbstverständlichkeit, da die Mittel nicht dafür da sind, Quersubventionierungen vorzunehmen oder wie es in Niedersachsen vorgekommen ist, sogar Vorstände zu alimentieren.
Mit Interesse hat meine Fraktion dagegen die von der CDU vorgeschlagene zehnprozentige Erhöhung der Ausgaben und die vorgesehene Dynamisie- rung zur Kenntnis genommen.
Gerade wenn Verflechtungen zu den Profiteuren von Maßnahmen bestehen, gebietet es den politisch Handelnden, besondere Sorgfalt walten zu lassen und besonders wohlüberlegt das Für und Wider in der Begründung der Maß- nahmen abzuwägen.
Das gilt natürlich besonders in Zeiten knapper Ressourcen und klammer Kassen. Ich erinnere an die mahnenden Worte des finanzpolitischen Spre- chers der CDU-Fraktion, der dem Landtag – völlig zu Recht – ins Stamm- buch geschrieben hat, dass aufgrund der gravierenden finanzpolitischen Problemlage ein moderater Konsolidierungskurs in den nächsten Jahren
Dr. Klaus Web er, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Weber Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de kaum hilfreich für unser Land wäre, sondern vielmehr massive Konsolidie- rungsschritte erforderlich seien.
Ungedeckte Schecks dürften nicht mehr ausgestellt werden, so der Kollege Koch in seiner Rede vom 16. Dezember 2015, was ja noch nicht so lange her ist und für die CDU ja wohl noch Gültigkeit hat. Wie Dynamisierungen damit zusammenpassen, muss die CDU erklären.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch zwei, eigentlich vier weite- re Zahlen in den Raum stellen, die vielleicht zum Nachdenken anregen. So stellt Baden-Württemberg bei 10 Millionen Einwohnern rund 3,4 Millionen Euro den dortigen Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung und Bayern bei 12 Millionen Einwohnern 600.000 Euro.
Mir ist nicht bekannt, dass das sozial- oder bürgerschaftliche Engagement in diesen Ländern zu wünschen übrig lässt – was einen zu dem Schluss kom- men lassen könnte, dass insbesondere andere Faktoren dafür bestimmend sind.
Auch der Landesrechnungshof übt erhebliche Kritik am bisher bestehenden Sozialvertrag I. Ich fasse die entscheidenden Kritikpunkte aus dem Prüfbe- richt 1718/2013, dessen Vorlage die Landesregierung meiner Fraktion im Übrigen verweigert hat – wo wir wieder beim Thema Transparenz und Dialog wären – mal zusammen:
1. Das Sozialministerium prüft nicht, ob die im Sozialvertrag I verankerten sozialpolitischen Ziele mit den Projektangeboten erreicht wurden.
2. Die im Vertrag vorgesehenen Controllinggespräche wurden über längere Zeit nicht durchgeführt und erst nach Mahnung des LRH wieder begonnen.
3. Der finanzielle Schwerpunkt der Mittelverwendung liege in der Organisa- tions- und Strukturförderung der Wohlfahrtsverbände, die keinem unmittel- baren sozialen Zweck diene.
4. Die Wohlfahrtsverbände bewilligen sich die Mittel selbst, der Sozialver- trag stehe damit im Widerspruch zu einer bedarfsabhängigen Projektförde- rung im Sinne des Zuwendungsrechtes.
Gerade den letzten Punkt aufgreifend, sieht meine Fraktion erheblichen Nachsteuerungsbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf. Wenn das Land schon die entsprechenden Fördermittel bereitstellt, dann muss es sich auch sozialpolitischen Gestaltungsspielraum schaffen.
Das fehlt leider völlig im Gesetzentwurf.
Der Gesetzgeber sollte Leitplanken einziehen, um damit eigene Schwer- punkte definieren zu können, die dann umgesetzt werden.
So wäre es dann möglich, ein Schwerpunktjahr zum Beispiel zum Thema Flüchtlingskrise oder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu machen.
Dr. Klaus Web er, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Weber Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Richtig ist auch das im Gesetz verankerte Prüfungsrecht des Landesrech- nungshofes. Nur sollte diese Regelung keine Kann-Vorschrift sein, sondern muss eine Soll-Vorschrift werden, damit Prüfungen die Regel werden.
Ebenso sollte der Höchstanteil der Finanzhilfe, der für Verwaltungsaufgaben verwendet werden darf, direkt im Gesetz festgelegt werden.
Abschließend kann aus unserer Sicht daher ein Wohlfahrtsgesetz das klar bessere Konstrukt sein als die für die Öffentlichkeit undurchsichtigen Sozi- alverträge.
Der von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf liefert dafür eine arbeitsfähige Vorlage.“



Dr. Klaus Web er, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Weber Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de