Lars Harms: Wir wollen eine auskömmliche Förderung der freien Wohlfahrtspflege
Presseinformation Kiel, den 17.02.2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 5 Gesetz zur freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein Drs. 18/3809 „Wir wollen eine auskömmliche Förderung der freien Wohlfahrtspflege, die unsere Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit zum Ausdruck bringt.“Eins will ich hier gleich zu Beginn deutlich machen: Ich habe höchsten Respekt vor dem, was dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohlfahrtspflege Tag für Tag für unser Gemeinwohlleisten. Egal ob Paritätischer, AWO, Diakonie oder Deutsches Rotes Kreuz: Diese und andereVerbände und die in diesem Bereich Beschäftigten eint das Ziel, Menschen in Not mitunterschiedlichen Angeboten zu helfen. Über 80.000 Haupt- und deutlich mehr Ehrenamtlermachen mit ihrer Arbeit in der Pflege, der Kinder- und Jugendhilfe, in derMigrationssozialberatung und in vielen anderen Bereichen das Leben der Betroffenenlebenswerter. Wie wichtig dieser Einsatz auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist,lässt sich nur erahnen. Für den SSW steht völlig außer Frage, dass diese Arbeit unsereWertschätzung und Anerkennung verdient. 2Man könnte meinen, dass es selbstverständlich und vielleicht sogar überflüssig ist, aber einHinweis ist mir hier doch sehr wichtig: Diese Wertschätzung und Anerkennung gilt für michund meine Partei uneingeschränkt und damit unabhängig von politischen Mehrheiten oderirgendwelchen Zwängen im Rahmen von Haushaltsaufstellungen. Das sage ich ganz bewusst,weil in der Vergangenheit leider auch Einschnitte bei der Förderung dieser wichtigen Arbeitgemacht wurden. Für uns dagegen ist eins völlig klar: Unabhängig von der Frage, ob einevertragliche oder gesetzliche Lösung die bessere ist, muss das Land diese Arbeit zunächsteinmal verlässlich unterstützen. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit unseren rot-grünen Partnern darauf verständigt, die Kürzungen unserer Vorgänger in diesem Bereichauszugleichen.Man muss hier gar nicht das Argument der erheblichen Folgekosten durch Kürzungen imSozialbereich bemühen, um den Sinn dieser Ausgabe zu verdeutlichen. Natürlich ist es auchnicht immer einfach, den Wert der sozialen Arbeit in nackten Zahlen oder sonstigenVergleichseinheiten zu messen. Doch selbst demjenigen, der hier nur die finanzielle Seite sieht,muss eins klar sein: Ohne unsere Wohlfahrtsverbände und ohne das Engagement der Haupt-und Nebenamtler würden große Teile der Daseinsvorsorge schlicht und einfach in sichzusammenbrechen. Und selbst wenn das Land all diese sozialstaatlichen Aufgaben selbstwahrnehmen könnte, wäre das mit Sicherheit um ein vielfaches teurer.Ich möchte gerne glauben, dass die CDU ihre Haltung gegenüber der freien Wohlfahrtsarbeitund der sozialen Infrastruktur insgesamt überdacht hat, und mittlerweile zu neuen Schlüssenkommt. Angesichts so mancher Entscheidung in Regierungsverantwortung wäre das ein echterGewinn. Aber losgelöst von der Frage, ob man hier aus Überzeugung oder aus Kalkül handelt,ist eins klar: Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet durchaus gute Ansätze. Natürlich ist esganz grundsätzlich wünschenswert, die Finanzierung dieser Arbeit langfristig abzusichern. 3Selbstverständlich müssen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege dauerhaft leistungsfähigbleiben. Und zugegeben: Der Weg über eine gesetzliche Regelung wirkt charmant. Aber einesolche Umstellung der Förderung hat weitreichende Konsequenzen und sollte nicht übers Kniegebrochen werden.Aus Sicht des SSW ist die detaillierte Aufgabenbeschreibung und eine transparente undgebündelte Förderung absolut sinnvoll. Durch eine gesetzliche Regelung kann nicht nurBürokratie gespart werden. Auch die Hürden, diese Förderung zu Konsolidierungszwecken zukürzen, wären deutlich höher. Und nicht zuletzt könnte auf diesem Weg neuer Schwung in dieDiskussion um Art und Umfang des umstrittenen Prüfrechts kommen. Wir würden eineKlarstellung und Ausweitung der Rechte des Rechnungshofs jedenfalls begrüßen, weil dadurchein Beitrag zu mehr Transparenz geleistet werden könnte.Doch wie gesagt: Diese Entscheidungen sind weitreichend und wollen wohl überlegt sein. Wiewir wissen, steht derzeit ein nahezu gleichlautendes Gesetz in Niedersachsen in der Kritik. Hierhat die EU-Kommission ganz erhebliche Zweifel daran angemeldet, ob die gewährteFinanzhilfe an die Wohlfahrtsverbände mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Im schlimmstenFall könnte diese Unterstützung des Landes also für unzulässig erklärt und sogar verbotenwerden. Das wiederum wäre für die Verbände sehr schnell existenzgefährdend. Vor diesemHintergrund halte ich es für besonders wichtig, dass wir hier sehr gründlich arbeiten. Denn nurso können wir erreichen, was wir ja im Grunde alle wollen: Eine auskömmliche Förderung derfreien Wohlfahrtspflege, die unsere Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit zum Ausdruckbringt und den Akteuren Planungssicherheit gibt.Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html