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17.02.16
16:17 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 5: Dieses abgeschriebene Gesetz ist untauglich!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 17. Februar 2016


TOP 5, Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein (Drs. 18/3809 und 18/3877)



Wolfgang Baasch:
Dieses abgeschriebene Gesetz ist untauglich!


Die rasante Ökonomisierung aller Lebensbereiche hat in den vergangenen Jahrzehnten natürlich auch die soziale Arbeit erfasst und stellt damit auch die Wohlfahrtspflege vor immer neue Herausforderungen.
Die Wohlfahrtsverbände als Anbieter zahlreicher sozialer Dienstleistungen müssen sich diesen Herausforderungen zukunftsorientiert stellen. Die Wohlfahrtsverbände sind dabei sozialpolitische Aktivisten. Sie sind aber auch eine große soziale Bewegung in Deutschland mit vielen Millionen Mitgliedern und ehrenamtlich Aktiven. Außerdem sind sie moderne Dienstleistungsunternehmen mit tausenden von Einrichtungen und Diensten. Die Wohlfahrtsverbände leisten hier eine großartige Arbeit – gerade auch die vielen ehrenamtlich Tätigen!
Die Wohlfahrtsverbände warnen seit vielen Jahren vor der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland. Dieses Auseinanderdriften in unserer Gesellschaft ist gefährlich. Nach wie vor gibt es eine hohe Kinderarmut: Etwa 2,5 Millionen Kinder sind in Deutschland davon 2



betroffen. Dies ist ein Skandal und gesellschaftlicher Sprengstoff. Der Kampf gegen Armut und Ausgrenzung muss endlich eine höhere politische Priorität erhalten. Es ist aber auch nicht länger hinzunehmen, dass in Deutschland Millionen Menschen in Mini-Teilzeit und Leiharbeitsverhältnissen arbeiten. Der gesetzliche Mindestlohn, auch das Schleswig- Holsteinische Landesmindestlohngesetz, sind hier erste Maßnahmen, mit denen gegengesteuert wird. Denn wir wissen seit langem: Lohnarmut führt zu Kinderarmut und mündet in Altersarmut. Allein mit dieser Begründung lässt sich eine Stärkung der Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein inhaltlich begründen.
Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege will die CDU-Fraktion genau diese Diskussion aufgreifen. Das ist gut, aber – und genau dieses „Aber“ ist notwendig auszuführen – durch einen untauglichen bzw. schlecht abgeschriebenen Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf gleicht im Wesentlichen dem niedersächsischen Gesetz zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Dabei scheint die Autorin übersehen zu haben, dass gegen das niedersächsische Gesetz durch einen privaten Pflegedienstleister ein Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission eingeleitet worden ist. Gegenstand der Beschwerde ist der Vorwurf des Verstoßes gegen europarechtliche Beihilfevorschriften. Dieses Verfahren hat die EU-Kommission dazu veranlasst, ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Das heißt, mit diesem Gesetzentwurf, der im Wesentlichen dem niedersächsischen Gesetz gleicht, leisten wir der Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein eher einen Bärendienst. In den folgenden Ausschussberatungen sollten wir daher sehr genau darauf achten, in Schleswig- Holstein kein europarechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg zu bringen.
Die Daseinsvorsorge ist der zentrale Begriff für alle sozialen Dienste, die den Menschen vor Ort ein Zusammenleben ermöglichen. Soziale Dienstleistungen gehören hier genauso dazu wie die Bereiche Gesundheit, Bildung, Verkehrsinfrastruktur, Kultur, Energie- und Wasserversorgung, Naherholung, Müllentsorgung oder Telekommunikation. Gerade der Bedarf an sozialen Dienstleistungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Gleichzeitig hat aber die Sparpolitik in diesem Bereich dazu geführt, dass massiv gekürzt wurde. Dazu hat auch die Sparpolitik von CDU und FDP in ihrer kurzen Regierungszeit beigetragen. Das Beschneiden der sozialen Dienste trifft junge Menschen, Langzeitarbeitslose, Ältere, aber auch Migrantinnen sowie Menschen mit Behinderung besonders hart. 3



Wer dieser Entwicklung entschieden begegnen will, muss die richtigen Schlussfolgerungen ziehen und da wäre ein Gesetz zur Förderung der Wohlfahrtspflege durchaus geeignet. Ein Gesetz zur Förderung der Wohlfahrtspflege, das die sozialen Dienste der Wohlfahrtsverbände stärkt und damit die Angebote für die Menschen in unserem Land verstetigt. Aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die CDU-Fraktion die Leistungen der Wohlfahrtsverbände um 200.000 Euro stärken. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die CDU-geführte Vorgängerregierung die Leistungen der Wohlfahrtsverbände um jährlich 15 Prozent gekürzt hat: Erst brutal kürzen und dann mit weißer Salbe helfen wollen!
Zusammengefasst: Die Abschrift des niedersächsischen Gesetzes zur Förderung der Wohlfahrtspflege ist europarechtlich bedenklich. Es ist finanziell vollkommen unzureichend und damit untauglich. Mit der Fortschreibung des Sozialvertrages I ist die Arbeit der Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein gesichert.