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17.02.16
16:02 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Cannabiskonsum

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Es gilt das gesprochene Wort! Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 TOP 24 – Cannabis legalisieren - Konsumenten entkrimi- Mobil: 0172 / 541 83 53 nalisieren presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Dazu sagt der Innenpolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 079.19 / 17.02.2016
Burkhard Peters:
. Unsinn endlich beenden
Meine Damen und Herren
Im Kern geht es im Antrag darum, wie das deutsche Recht auf den Konsum von Cannabis reagieren soll: To punish or not to punish? Bestrafen oder nicht bestrafen? Das ist hier die Frage.
Für uns Grüne ist schon seit langem klar: Strafe ist die falsche Antwort. Der ‚war on drugs’, ist weltweit gescheitert. Ein Viertel der erwachsenen Deutschen hat schon einmal Cannabis geraucht, 2,5 Millionen Menschen konsumieren gelegentlich. Neben Alkohol und Tabak ge- hört Cannabis zu der mit Abstand häufigsten Droge.
Jegliche Prohibition gegen Genussmittel nutzte nichts, korrumpierte die Gesellschaft nach- haltig und musste zuletzt aufgegeben werden. Prohibition von Kaffee im 18. Jahrhundert in Deutschland und von Alkohol in den USA im 20. Jahrhundert - alles wirkungslos. Der Auf- stieg der Mafia in den USA ist nicht zuletzt unmittelbar verknüpft mit der Alkoholprohibition.
Diese Erkenntnisse sind weder neu noch sensationell. 123 Strafrechts-Professorinnen und Professoren haben sich 2013 an einer Resolution an den Bundestag beteiligt, in der drin- gend die Legalisierung des Drogenkonsums gefordert wird. Darunter bekannte Schwerge- richte des deutschen Strafrechts wie BGH-Richter Thomas Fischer - den meisten Men- schen mittlerweile durch seine Zeit-Kolumne bekannt. Selbst die beiden Polizeigewerk- schaften fordern, dass dieser Unsinn endlich beendet wird.

Seite 1 von 3 Warum ist Prohibition Unsinn? 1. Cannabiskonsum ist ohne Frage gefährlich - vor allem für Kinder und Jugendliche. Dies gilt jedoch für Tabak und Alkohol mindestens gleichermaßen. Cannabisrauchen wird mit dem scharfen Schwert des Strafrechts verfolgt, aber der Konsum von Alko- hol und Tabak nicht. 2. Mit dem Verbot gibt der Staat die Kontrolle über den Jugendschutz und die Reinheit der Droge auf. Der gigantische Drogenhandel wird in den Schwarzmarkt verdrängt. Die Folgen: Fehlende Kontrolle über die Stärke des Wirkstoffs und gesundheits- schädliche Beimengungen zur Profitsteigerung. Verbraucher- und Jugendschutz gibt es auf dem Schwarzmarkt nicht. 3. Der Zweck - nämlich die Abschreckung - wird systematisch verfehlt. Alle seriösen Studien zeigen, dass es eine Kausalität zwischen Strafandrohung und Konsum nicht gibt. 4. Prohibition schadet am Schluss allen. Zum einen der Gesellschaft. Und noch viel schlimmer: Sie schadet den KonsumentInnen. Sie verhindert eine adäquate medizinische und psychotherapeutische Versorgung der KonsumentInnen, die wirklich ein Problem haben. Das Verbot kriminalisiert und stigmatisiert eine Straftat ohne Opfer. Jeder darf rau- chen wie ein Schlot oder sich zu Tode saufen. Das Verbot erzeugt Beschaffungs- und Begleitkriminalität. Es fördert organisierte Kriminalität und korrumpiert den Rechtsstaat. Ein von Millionen Menschen gezeigtes Verhalten wird zwar unter Strafe gestellt, letztlich aber mangels Ressourcen überhaupt nicht effektiv verfolgt. So ver- liert Strafrecht seine abschreckende Wirkung. 5. Prohibition produziert unsinnige Kosten. Die Mehrheit der Verfahren wird eingestellt, jährlich weit mehr als 100.000. Das verschlingt bei Polizei und Staatsanwaltschaft Personal- und Sachmittel, die sich auf Kosten in Milliardenhöhe summieren. Pro Jahr! Der Staat gibt 9 Mal so viel für Strafverfolgung wie für die die Prävention und Behandlung aus. Das darf nicht sein und muss dringend vom Kopf auf die Füße ge- stellt werden! 6. Alle „Feldversuche“ mit der Freigabe des Cannabiskonsums in den Niederlanden, Schweiz, Spanien, Portugal und Tschechien belegen: Der Konsum weitet sich nicht aus.
Meine Damen und Herren,
es kann aus meiner Sicht nur einen Schluss geben. Kriminalisierung von Drogenkonsum ist für die Prävention nicht erforderlich, sondern ungeeignet. Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Deshalb hat die Grüne Bundestagsfraktion einen ausgezeichneten Entwurf für ein Can- nabiskontrollgesetz vorgelegt. Der Entwurf verfolgt einen völlig neuen Ansatz: Er ermöglicht Volljährigen einen legalen Zugang zu Cannabis, setzt auf der anderen Seite den Kinder- und Jugendschutz konsequent um. Er reguliert Anbau und Vertrieb, berücksichtigt den Ver- braucherschutz und fördert Suchtprävention. Darüber hinaus regelt er die Besteuerung und die Folgen für das Fahrerlaubnisrecht. Der Entwurf wird in der Fachwelt wegen seiner Qua- lität und Klarheit als mustergültig bewertet.
Ich halte daher den Antrag der Piraten für richtig. Gleichzeitig ist aber zu betonen, dass wir in der Drogenpolitik in Schleswig-holstein schon eine Menge erreicht haben und auch bei der Verfolgung von Drogenkonsum im Bundesvergleich selbst nach Einschätzung des Hanfverbandes den moderatesten Kurs fahren. Das bildet unser Änderungsantrag ab. Dass wir Grüne dabei nicht stehen bleiben wollen, habe ich wohl ausreichend deutlich ge- macht.
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