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17.02.16
15:08 Uhr
Piratenpartei

Wolfgang Dudda: Neue Obergenze bei Cannabis wichtiger und besser als Bargeldobergrenze! #6Piraten

Mario Tants Pressemiteilung Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Pressesprecher Kiel, 17. Februar 2016 Tel.: 04 31 - 9 88 1603 Fax: 04 31 - 530 04 1603 mario.tants@piratenfraktion-sh.de



Wolfgang Dudda: Neue Obergenze bei Cannabis wichtiger und besser als Bargeldobergrenze!
Zur Landtagsdebatte "Cannabis legalisieren - Konsumenten entkriminalisieren" erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Piratenfraktion, Wolfgang Dudda: "Der Schleswig- Holsteinische Landtag hat heute auf Initiative der Piratenfraktion erneut einen Vorstoß zur Legalisierung von Cannabis für Erwachsene diskutiert. Dabei geht es darum, endlich einen Paradigmenwechsel von einem gescheiterten Drogenkrieg hin zu einer seriösen Suchtpolitik zu vollziehen.
Es gibt von Expertenseite viele gute Argumente für die Legalisierung von Cannabis, wenn es um erwachsene Konsumenten geht. Vom Schildower Kreis über den Bund Deutscher Kriminalbamter bis zum Verband Sucht e.V. wissen alle: Das leidige "Haschisch-ist-die- Einstiegsdroge-Argument-für-harte Drogen" entbehrt jeder sachlichen Begründung. Ein regulierter Markt mit einer einhergehenden Entkriminalisierung der Konsumenten ist das Ziel, das die Piraten erreichen wollen.
"Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hat überhaupt keinen inhaltlichen Bezug zum Cannabis-Thema", so Wolfgang Dudda, "Darum passt der Antrag nicht in die Tüte der Piraten, sondern gehört in die Fachdiskussion über die perspektivische Absicherung der Suchthilfe. Diese wird - ebenfalls auf Vorstoß der Piraten - diskutiert. Schade, dass die Koalition nichts zur Cannabislegalisierung zu sagen hat!"
Die Rede im Volltext: Cannabis legalisieren – Konsumenten entkriminalisieren Drucksache 18/3844

Piratenfraktion im Pressestelle: http://www.piratenfraktion-sh.de Schleswig-Holsteinischen Landtag Tel.: 0431 – 988 1603 fraktion@piratenfraktion-sh.de Düsternbrooker Weg 70 Twitter: @fraktionsh 24105 Kiel Tel.: 0431 – 988 1337

Seite 1 / 4 (Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Antrag meiner Fraktion zur Entkriminalisierung „breiter Massen“ ist alles andere als eine vom Gebrauch der Substanz, über die wir hier reden, getrübte Idee. Ich beginne meine Rede mit dieser Feststellung, weil ich mir ja sehr sicher sein kann, dass nahezu alle anderen Kolleginnen und Kollegen ihn hier in der Luft zerreißen werden. Bevor Sie das jedoch tun, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollen Sie wissen, dass wir Piraten uns mit unserem Antrag in bester Gesellschaft befinden. Und die Angehörigen dieser „besten Gesellschaft“ gehören wahrlich nicht zum Kreis derer, die verdächtig wären, sich als Konsumenten lediglich um ihre eigenen Interessen zu kümmern. Die 123 Strafrechtsprofessoren des „Schildower Kreises“, die sich in ihrer Resolution „Notwendigkeit der Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes“ an die Abgeordneten des Bundestages gewendet haben, sind eher unverdächtig, an den Spätfolgen eines übermäßigen Cannabiskonsums zu leiden. Gleiches gilt wohl auch für André Schulz, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter.
Professor Lorenz Böllinger, der Sprecher des „Schildower Kreises“ bezeichnet das geltende Betäubungsmittelgesetz sogar als verfassungswidrig, weil die Bestrafung von Cannabis- Konsum unverhältnismäßig ist. Das Gesetz erschwert die Prävention und ist ein „opferloses Delikt“, sagte er am Rande einer Fachtagung in Frankfurt im Herbst 2014 der „Frankfurter Allgemeinen“. Der Konsument, so führte er aus, schädige nur sich selbst - wenn überhaupt. Auf der gleichen Veranstaltung führte Dirk Peglow vom BDK aus, dass 145.000 der insgesamt 250.000 Drogendelikte auf Cannabis entfielen. Häufig würden die Verfahren wegen geringer Mengen eingestellt.
Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, sagt: „Es sollte eine Diskussion über alle Rauschmittel von Alkohol über Tabak und Cannabis bis hin zu harten Drogen geführt werden“, sagt André Schulz. Es muss neu bewertet werden, wie gefährlich harte, aber auch vermeintlich harmlose legale Drogen sind. Dann muss man abwägen, ob ein regulierter Markt – für Cannabis oder auch andere Substanzen – eine Alternative sein kann.“
Die Zahl der 145.000 Cannabisdelikte aus dem Jahr 2013 überrascht nicht. Laut

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Seite 2 / 4 Suchtforscher Heino Stöver (FH Frankfurt) haben 12 Prozent der Deutschen 2013 Cannabis konsumiert, nur drei Prozent seien aber Gewohnheitskonsumenten. Der Dauergebrauch sei „auf niedrigem Niveau stabil“ und werde - wie der Vergleich mit anderen Ländern zeige - durch rechtliche Änderungen kaum verändert.
Damit kann dann auch das leidige „Haschisch-ist-die-Einstiegsdroge-Argument“ auch abgehakt werden. Ja, fast alle Konsumenten so genannter „harter Drogen“ haben am Anfang Haschisch geraucht. Von diesen gibt es in Deutschland laut der Studie des Fachverbandes Sucht e.V. 319.000. (Quelle:„Epidemiologischer Suchtsurvey 2012 (Welt Kompakt, 10.1.2014, S. 28, Fachverband Sucht e.V.: Verbrauch, Missbrauch, Abhängigkeit - Zahlen und Fakten, 2012) von den etwa 9,84 Millionen Cannabis-Konsumenten im Jahr 2013 sind etwa 2,46 Millionen Gewohnheitskonsumenten. Mit anderen Worten: Mehr als 98 Prozent der Cannabiskonsumenten sind eben nicht den „harten Drogen“ verfallen!
Ähnliche Erkenntnisse haben 23 US-Bundesstaaten bewogen, ihre Cannabis-Politik zu liberalisieren bis hin zur Freigabe für Erwachsene, so wie es das zweitgrößte Land der Erde, Kanada, jetzt auch betreibt. Weltweit hat aktuell (z.B. Uruguay seit 2013 mit Freigabe des Anbaus von sechs Pflanzen, Portugal legt den Schwerpunkt auf Prävention statt Repression) also ein Umdenken eingesetzt.
Neben der anfangs von mir genannten Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabisdelikten möchte ich auch das Argument anführen, dass es diese absolut nicht mehr zeitgemäße Verbotspolitik ist, die der Mafia und auch dem Terrorismus die exorbitanten Schattengeschäfte ermöglicht und ihnen die Taschen füllt. Ein staatlich kontrollierter Vertrieb wäre diese Leute ein echter Schlag ins Kontor. Die durch eine solche Politik frei werdenden Kapazitäten bei Polizei und Justiz könnten sich endlich wichtigeren Dingen zuwenden als der formellen Abarbeitung von im Grammbereich befindlichen und meist zur Einstellung führenden Konsumentendelikten.


Es ist doch absolut unglaubwürdig, einen verschärften Kampf gegen die Einbruchskriminalität zu fordern und den nicht führen zu können, weil sich Polizei und Justiz mit ihren Ressourcen bei Cannabiskleindelikten verzetteln!Die 9,84 Millionen Deutschen, die 2013 Cannabis konsumierten, haben nach ihrem Konsum tatsächlich nichts auf den Straßen als Fahrzeugführer verloren. Genau so wenig gehören sie allerdings auch in die Kriminalitätsstatistiken und polizeilichen Datenbanken.

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Seite 3 / 4 Genau dem trägt unser Antrag Rechnung. Lassen Sie uns mit ihm den ersten Schritt machen auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Suchtpolitik und weg von einem nachweislich nicht zu gewinnenden Krieg gegen Drogen, der redliche Menschen in unverhältnismäßiger Weise kriminalisiert. Wichtiger als „Bargeldobergrenzen“ sind deshalb neue, zeitgemäße Obergrenzen bei den Mengen, die harmlose Cannabiskonsumenten zu Kriminellen machen. Wenigstens das kann auch hier auf Landesebene umgesetzt durch entsprechende Anweisungen der Generalstaatsanwaltschaft.
Für meine Fraktion beantrage ich die Abstimmung in der Sache.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ansprechpartner: Wolfgang Dudda, MdL, Tel: +49 431 988 1637



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