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15.02.16
16:52 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Asylpakete, Integration, Cannabis, Krankenhausfinanzierung und Landespressegesetz

Nr. 24 / 15. Februar 2016



Themen der Plenarsitzung: Asylpakete, Integration, Cannabis, Krankenhausfinanzierung und Landespressegesetz
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 17. Februar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Asylpakete auf Bundesebene, die Integrationspolitik, das Eintreten gegen rechtspopulistische Hetze, die Krankenhausfinanzierung und die mögliche Änderung des Landespressegesetzes.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 17. Februar, 10 bis 18 Uhr
TOP 20 und 21 Anträge zum Asylpaket I und II, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3836), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3837), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Tagelang hatte zuletzt das Asylpaket II auf Bundesebene für Ärger bei Schwarz-Rot gesorgt. In der letzten Woche räumten Union und Sozialdemokraten den koalitionsinternen Krach um den Nachzug der Eltern von minderjährigen Flüchtlingen aus – das neue Asylpaket scheint unter Dach und Fach. In Kiel ziehen die Piraten jetzt mit der Forderung an die Landesregierung zu Felde, das Asylpaket II „in jeder Hinsicht“ abzulehnen. Die CDU begrüßt dagegen die Einigung der Großen Koalition in Berlin und fordert, „die in den Asylpaketen I und II vereinbarten Maßnahmen in Schleswig-Holstein „konsequent umzusetzen“. 2

Insbesondere die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer um die Staaten Tunesien, Algerien und Marokko heben Piraten und Union in ihren jeweiligen Anträgen hervor. Während die Union das klar unterstützt, sehen die Piraten in diesen Staaten die Gefahr von politischer Verfolgung für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen. Dies belegten Berichte über gravierende Verstöße gegen die Pressefreiheit, die Meinung- und Versammlungsfreiheit. Und in Marokko stehe, so die Piraten, zudem die Homosexualität unter Strafe.

Bereits Anfang November 2015 hatte sich die Große Koalition in Berlin auf die Eckpunkte des zweiten Asyl-Gesetzespakets verständigt. Dann folgte ein wochenlanger Streit über Details, den die Spitzen von CDU/CSU und SPD in der Nacht vom 11. Auf den 12. Februar beendeten. Die Kernpunkte des Asylpakets II:
 Bestimmte Flüchtlingsgruppen – unter anderem Asylbewerber aus “sicheren Herkunftsstaaten“ – sollen künftig in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, wo ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden.
 Während ihres Aufenthalts dort soll für die Flüchtlinge eine strenge Residenzpflicht gelten: Das heißt, sie dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde, in der ihre Aufnahmeeinrichtung liegt, nicht verlassen. Tun sie das doch, werden Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht.
 Für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe soll der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Es geht um Menschen, für die nur „subsidiärer Schutz“ in Deutschland gilt. Das sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen. Nach dem Streit um den Nachzug der Eltern von minderjährigen Flüchtlingen stellten die Koalitionäre klar, dass die Aussetzung des Familiennachzugs nicht die Aufnahme von Familienmitgliedern aus humanitären Gründen ausschließe – so ergebe sich eine Härtefall- Option. Über das Vorliegen eines Härtefalls „bei dringenden humanitären Gründen“ entscheide das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Innenressort.
 Über einen Umweg sollen aber auch “subsidiär Geschützte“, vor allem aus Syrien, Angehörige nachholen können: Ihre Partner oder Kinder, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind, sollen vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden. Solche Kontingente müssen aber noch auf EU-Ebene mit diesen Ländern vereinbart werden.
 Wer als Asylbewerber Zugang zu Integrationskursen bekommt, soll einen Teil der Kosten dafür – zehn Euro monatlich – selbst tragen.
 Abschiebungen sollen erleichtert werden - auch bei gesundheitlichen Problemen der Betroffenen. Nur schwere Erkrankungen sollen ein Hinderungsgrund sein. Auch bei der Beschaffung von Papieren für abgelehnte Asylbewerber will der Bund mehr tun. Abschiebungen scheitern bislang oft an fehlenden Ausweisdokumenten. 3

TOP 15 und 45 Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3817), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3540), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3715), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Rund ein Drittel der im Land ankommenden Flüchtlinge sind Jugendliche und Kinder. Vor diesem Hintergrund stellen sich auch Fragen zur Beschulung, die der Landtag diskutiert. Die CDU hat einen Antrag zur Altersgrenze bei der Schulpflicht vorgelegt, und Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) wird einen von der FDP beantragten Regierungsbericht „zur Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem“ erläutern.

Die CDU-Fraktion will Asylbewerbern und Flüchtlingen bis 25 Jahren einen Schulbesuch ermöglichen, sofern sie noch keinen Abschluss haben. Derzeit sind junge Menschen nur bis 18 Jahre schulpflichtig. Die Anhebung der Altersgrenze soll die Integrationschancen verbessern. In Ausnahmefällen soll die Grenze auf 27 Jahre ausgeweitet werden können. Es sei in den vergangenen Monaten deutlich geworden, so die CDU-Bildungspolitikerin Heike Franzen, dass vielfach die Voraussetzung für eine unmittelbare Arbeitsaufnahme fehle. Altersgrenzen der Schulgesetze verhinderten, dass Flüchtlinge und Asylbewerber an den Schulen und Berufsschulen des Landes für den Einstieg in eine Berufsausbildung fit gemacht werden, sagte sie bei Vorstellung des Antrages. Die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber fielen in die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen.

In ihrem Bericht zur Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem hebt die Landesregierung hervor, dass die steigende Zahl von Flüchtlingen eine große Herausforderung darstellt und von allen Beteiligten sehr viel Flexibilität verlangt – „insbesondere die Bereitschaft, für einen nicht absehbaren Zeitraum Lösungen zu schaffen, die fortwährend überdacht und angepasst werden müssen“. Dazu gehöre auch, dass „Umfang, Bedarfe und damit nicht zuletzt die finanziellen Folgen dieser Situation zum jetzigen Zeitpunkt für die Zukunft nicht verlässlich zu beschreiben sind“.

Grundsätzlich sei das Recht auf Bildung nicht an den Geburtsort gebunden: „Die im Schulgesetz verankerte Schulpflicht gilt auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche“, heißt es in dem Papier aus dem Bildungsministerium, und zwar „unabhängig von der Frage, wie lange ihr tatsächlicher Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise Schleswig-Holstein sein wird“.

Grundvoraussetzung für die Integration ist der Spracherwerb. Sowohl an den allgemeinbildenden Schulen als auch an den berufsbildenden Schulen liegt so der Schwerpunkt im Bereich “Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ). Zu Jahresbeginn gab es laut dem Bericht landesweit 122 DaZ-Zentren mit 367 Klassen. Über 400 Lehrkräfte kümmerten sich um mehr als 8.000 Schüler mit DaZ-Bedarf – 5.019 dieser Schüler besuchten allgemeinbildende Schulen und 3.121 berufsbildende Schulen. Weitere Planstellen sollen bei Bedarf hinzukommen. DaZ-Zentren sind einer Schule angegliedert und nicht nur für die eigenen Schüler zuständig, sondern jeweils für eine Region. 4

In der Regel beginnt die Sprachförderung schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Aktuell sind dort die Lehrerplanstellen für das schulische Angebot auf 33 erhöht worden. Die Auswahl- und Besetzungsverfahren für zusätzliche Stellen will die Landesregierung zeitnah abschließen und die Lehrkräfte entsprechend bedarfsgerecht einsetzen.

Ergänzend dazu hat das Land 2015 erstmals Mittel im Umfang von 1,5 Millionen Euro für einen “Sprachförderungs- und Integrationsvertrag“ mit den Freien Wohlfahrtsverbänden bereitgestellt. Schwerpunkt ist hier die außerschulische und integrative Begleitung. So konnten Regierungsangaben zufolge bereits mehr als 100 Projekte in allen Teilen des Landes unterstützt werden, und zwar insbesondere an den Nachmittagen und in den Ferien.

Neben der Sprachförderung ist die interkulturelle Bildung und Erziehung als Querschnittsaufgabe in den Lehrplänen sowie in den Fachanforderungen aller Schularten verankert. „Sie trägt insbesondere dazu bei, die eigene Wahrnehmung zu erweitern, fremde Sichtweisen zu begreifen und zu verstehen und so die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken“, heißt es in dem Bericht.

Aus Bundesmitteln zur Entlastung bei den Flüchtlingskosten für die Jahre 2015 und 2016 wurden zum Sommer vergangenen Jahres laut Landesregierung 240 neue Lehrerplanstellen eingerichtet. Am 1. Februar dieses Jahres sollten bis zu 280 weitere Lehrer angestellt werden, und ab 1. August seien 50 neue Planstellen im Vorbereitungsdienst vorgesehen, um den zukünftigen Lehrerbedarf besser decken zu können.

Den berufsbildenden Schulen werden den Angaben zufolge unter anderem zusätzlich 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Unterstützungslehrkräfte befristet einstellen zu können. Vor wenigen Tagen sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner, es würden noch eine Menge mehr Lehrer gebraucht. Zu den wichtigsten Zielen gehöre eine Unterrichtsversorgung von 100 Prozent.

Das Bildungsministerium vermerkt in dem Bericht: „Mit diesem Aufwuchs an Lehrerplanstellen kann die stabile Unterrichtsversorgung aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet und wie beabsichtigt kontinuierlich verbessert werden.“ So sei trotz des starken Anstiegs der Zahl an schulpflichtigen Flüchtlingen im Schuljahr 2014/15 an den allgemeinbildenden Schulen eine Unterrichtsversorgung von 97 Prozent erreicht worden. Im Durchschnitt aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schularten sei sie gegenüber den Vorjahren konstant bei rund 94 Prozent geblieben.

Außer bei den Sporthallen, die vereinzelt kurzfristig zu Notunterkünften umfunktioniert wurden, nennt die Landesregierung keinen Raummangel an den Schulen. Gemeinsam mit den Schulträgern vor Ort sei es gelungen, „den Raumbedarfen für mehr und/oder größere DaZ-Zentren gerecht zu werden“. An den berufsbildenden Schulen werde der zusätzliche Raumbedarf durch die DaZ-Klassen teilweise über Nachmittagsunterricht abgedeckt. 5

TOP 5 Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/3809), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion will die Freie Wohlfahrtspflege künftig auf gesetzlicher Grundlage fördern. Ab 2017 sollen 2,2 Millionen Euro Finanzhilfe an die in der Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen sieben Verbände fließen. Derzeit wird die Finanzierung in einem “Sozialvertrag“ für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren geregelt.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die CDU die Freie Wohlfahrtspflege besser absichern. „Damit soll nicht nur die Wertschätzung der Arbeit zum Ausdruck gebracht, sondern auch Planungssicherheit für die Verbände sowie eine möglichst unbürokratische Abwicklung der Förderung sichergestellt werden“, heißt es zur Begründung.

Zu den Verbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gehören die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, die Jüdische Gemeinschaft, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband. Mit rund 83.000 hauptamtlich Beschäftigten und 97.000 ehrenamtlichen Kräften betreiben sie mehr als 2.000 gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen.

Der Gesetzentwurf sieht ein Prüfrecht des Landesrechnungshofes über die Verwendung der Finanzhilfen vor. Zugleich will die Union auch die Verwendung der Mittel aus der Eingliederungshilfe – derzeit knapp 700 Millionen Euro – durch den Rechnungshof prüfen lassen.


TOP 24 Cannabis legalisieren – Konsumenten entkriminalisieren, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3844), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten-Fraktion will die Grenze für den Besitz von weichen Drogen wie Haschisch anheben. Derzeit können “Gelegenheitskiffer“ in Schleswig-Holstein bis sechs Gramm Cannabis zum Eigengebrauch besitzen. Das fällt laut Betäubungsmittelgesetz in den Bereich der „geringen Menge“. In diesem Fall kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Bundesweit werden die „geringen Mengen“ allerdings unterschiedlich definiert, in Berlin liegt die Höchstmenge beispielsweise bei 10 bis 15 Gramm.

In ihrem Antrag fordern die Piraten eine Bundesratsinitiative für eine bundeseinheitliche Regelung, „die den Cannabis-Konsum für Erwachsene legalisiert und entkriminalisiert“. Als Sofortmaßnahme soll die Landesregierung die Eigenverbrauchsgrenzen für die „geringen Mengen“ in Schleswig- Holstein anheben. Damit werde „die Suchtpolitik in Schleswig-Holstein modernisiert und der Lebenswirklichkeit angepasst“, so die Piraten. In ihrem Antrag werden jedoch keine Angaben für neue „geringe Mengen“ gemacht. 6

Zuletzt hatte der Kieler Landtagsabgeordnete und Verkehrspolitiker der Grünen, Andreas Tietze, öffentlich vorgeschlagen, Haschisch zu legalisieren. Die Steuereinnahmen sollten für die Sanierung maroder Straßen verwendet werden, ließ er Ende Januar wissen. Ähnlich wie die Piraten sehen die Grünen in Cannabis eine Alltagsdroge und fordern auf Bundesebene schon länger die Legalisierung.

Auf Bundesebene wird in Regierungskreisen derzeit diskutiert, den Anbau und Handel von Cannabis für schmerztherapeutische Behandlungen über eine staatliche Stelle zu regeln. Cannabis auf Kassenrezept soll Schwerkranken den Zugang zu dem Betäubungsmittel erleichtern. Dieser Vorschlag findet sich in einem Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium. Derzeit dürfen bereits etwa 450 Patienten in Deutschland legal Cannabis zu medizinischen Zwecken beziehen.

Cannabis-Produkte sind in Deutschland illegale Suchtmittel. Besitz, Anbau und Handel sind verboten. Das Betäubungsmittelgesetz sieht Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft vor. Beim Umgang mit „nicht geringen Mengen“ liegt die Höchststrafe bei bis zu 15 Jahren Haft. „Nicht geringe Mengen“ sind bei Haschisch und Marihuana 500 Konsumeinheiten mit je 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC). Für den gelegentlichen Joint erkennt das Gesetz die Untergrenze der „geringen Menge“ zum Eigenverbrauch an. Die Staatsanwaltschaft kann dann von einer Strafverfolgung absehen.

In Deutschland ist die Zahl der jungen Cannabis-Konsumenten stark gestiegen. Das geht aus einer im Herbst letzten Jahres vorgestellten Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hervor, für die bundesweit 7.000 junge Erwachsene bis 25 Jahren repräsentativ befragt wurden. Demnach hat sich der Konsum in diesen Altersgruppen seit 2008 etwa verdoppelt. So gaben 17,7 Prozent der jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben.


TOP 8 Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3850), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Hinter den Kulissen wird seit Monaten um die Kameradschaftskassen der knapp 1.400 Freiwilligen Feuerwehren im Land diskutiert. Bislang waren diese Kassen in Eigenregie und weitgehend ohne unabhängige Kontrolle geführt worden. Dies, so das Problem, bewege sich im rechtsfreien Raum, da jede Wehr – anders als Vereine – ein mit hoheitlichen Aufgaben ausgestatteter Teil einer Gemeinde sei. Die Feuerwehren wiederum fürchten um ihre Autonomie. Nun legt die Koalition dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes vor, der mit dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt sei. 7

Demnach sollen die Kameradschaftskassen künftig als Sondervermögen nach den Regeln der Gemeindehaushaltsordnung geführt werden. Die Wehren müssen Einnahmen- und Ausgaberechnungen führen, die von den Mitgliedern beschlossen werden. Noch offen ist dem Vernehmen nach allerdings, ob die Gemeindevertretungen die Pläne abschließend beschließen oder nur zur Kenntnis nehmen müssen. Dies soll bis zur Zweiten Lesung erörtert werden. Die CDU will einem Pressebericht zufolge den wissenschaftlichen Dienst des Landtages mit dieser Frage betrauen.


TOP 11 Europäische Dimension der Juristenausbildung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/3736), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will die Landesverordnung über die Ausbildung der Juristen ändern. Wenn eine Tätigkeit bei der EU-Kommission oder anderen internationalen Organisationen beziehungsweise diplomatischen Vertretungen im Rahmen der sogenannten Wahlstation nicht ermöglicht werden kann, soll „eine Unterbrechung der Rechtsanwaltsstation ausnahmsweise zugelassen werden“.

Die Liberalen verweisen darauf, dass im Vorbereitungsdienst auf europäischer Ebene zu bestimmten Zeiten nicht immer ein Platz für die Ausbildung während der Wahlstation angeboten werden kann. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel Hamburg, würden deshalb eine Unterbrechung der Rechtsanwaltsstation bereits gestatten.

TOP 14 und 28 Anträge zur Unterstützung der Landwirte und zur Begegnung der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/3816, 18/3848), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die rund 77.000 Milchbauern in Deutschland leiden darunter, dass der Milchpreis in den vergangenen Monaten von rund 40 Cent pro Kilo Rohmilch auf unter 30 Cent gesunken ist. Der Preisverfall ist Folge eines Überangebots von Milch, da Russland wegen der Ukraine-Krise ein Einfuhrverbot für europäische Agrarprodukte verhängt hat, die Nachfrage aus China gesunken ist und die EU-Milchquote im Frühjahr 2015 abgeschafft wurde. Jetzt fordert die CDU-Fraktion eine gemeinsame Vermarktungs-Plattform für Molkereien, um den Dumpingpreisen des Einzelhandels die Stirn bieten zu können.

Die fünf Abnehmergruppen Edeka, Rewe, Lidl, Aldi und Metro würden 85 Prozent des Absatzes bei den Molkereiprodukten bündeln, heißt es zur Begründung in dem Antrag der Union. Die Discounter übten einen „erheblichen Druck auf die Molkereien aus, entgegen der eigentlichen Marktlage unter dem Preisniveau der bisherigen Preisabschlüsse zu verkaufen“. Vor diesem Hintergrund, so die CDU, sei eine stärkere Bündelung der Verkaufsmengen in einer eigenen Vermarktungsplattform sinnvoll. Kartellrechtlich sehe das Agrarmarktstrukturgesetz Freistellungen für landwirtschaftliche Erzeugerorganisationen und Vereinigungen vor. 8

In einem weiteren Antrag der CDU wird die Landesregierung aufgefordert, den Landwirten in Schleswig-Holstein zu Beginn der neuen Förderperiode bei Startschwierigkeiten Hilfe zu gewähren. Zur Unterstützung bei fallenden Einnahmen erhalten Deutschlands Bauern 69,2 Millionen Euro an EU-Hilfsgeldern – aus einem EU-Topf mit 500 Millionen Euro. Die nationalen Regierungen können das Geld flexibel unter den betroffenen Gruppen in ihrem Land verteilen, also zum Beispiel mehr oder weniger Geld an Milchbauern oder Schweinezüchter geben.

Auf der Grundlage der neuen EU-Vorgaben hat das Land Schleswig-Holstein im Herbst 2015 neue Förderbedingungen für die Ausgleichszulage festgelegt. Danach wird die Förderung künftig nach den beiden Bewirtschaftungssystemen “Grünland mit Tierhaltung“ und “Ackerbau/ Marktfrucht“ differenziert.

Weiterhin fordert die Union mehr Verständnis und Unterstützung für „die im internationalen Wettbewerb hochangesehene schleswig-holsteinische Landwirtschaft“. 17 Prozent der Arbeitsausfälle auf Höfen seien inzwischen auf seelische Erkrankungen zurückzuführen. Neben finanziellen Sorgen spiele auch „die öffentliche Verunglimpfung des ganzen Berufsstandes, immer mehr Gesetze und Verordnungen sowie Arbeitsüberlastung eine herausragende Rolle“, schreibt die Union.

In Schleswig-Holstein gibt es etwa 4.500 Betriebe, die knapp 390.000 Milchkühe halten. Im Durchschnitt hat ein Milchbetrieb etwa 90 Kühe. Im Vergleich der westdeutschen Bundesländer ist dies der höchste Bestand. Bundesweit gilt Schleswig-Holstein als Spitzenreiter bei der Weidelandhaltung.


Donnerstag, 18. Februar, 10 bis 18 Uhr
TOP 16 Rechtem Populismus und rechter Hetze entschlossen entgegentreten, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3827), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Die Koalitionsfraktionen sorgen sich um rechtsextreme Tendenzen in der Gesellschaft und rufen alle Fraktionen im Landtag auf, „den enormen Anstieg rechtspopulistischer Hetze in der Gesellschaft und den in Teilen großen Zuspruch zu Feinden der Demokratie“ zu verurteilen. Mit Blick auf die „auch in Schleswig-Holstein verübten Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und körperlichen Angriffe auf Menschen ausländischen Aussehens“ wird in der vorgelegten Resolution jede Form ausländerfeindlicher Straftaten verurteilt. Rassistisch motivierten Straftaten seien im vergangenen Jahr „in nicht hinnehmbarer Weise gestiegen und reichen weit über das extremistische Milieu hinein in die Mitte der Gesellschaft“, heißt es weiter.

Die Hetze von Rechtsradikalen und Rechtspopulisten richte sich auch gegen den demokratischen und sozialen Rechtsstaat. „Unsere Demokratie und unser tolerantes Miteinander verteidigen wir 9

mit aller Entschlossenheit gegen jede Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“, schreiben SPD, Grünen und SSW.

Namentlich werden in der Resolution NPD, Pegida und AfD genannt. Sie würden „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in all ihren Ausprägungen“ fördern. „Es ist erschreckend, dass rechte Hetze wieder salonfähig gemacht werden soll. Der Schleswig-Holsteinische Landtag sieht darin einen Nährboden für rechte Gewalt“, lautet es in der Resolution, in der auch dazu aufgerufen wird, die Präventionsarbeit gegen Rechtsradikalismus und Intoleranz zu intensivieren.

Berechtigte Sorgen der Menschen seien ernst zu nehmen. Politisch andere Positionen zu vertreten legitimiere jedoch nicht, Ressentiments zu bedienen. „Rechtspopulismus lässt sich nicht dadurch bekämpfen, dass demokratische Parteien sich in ihrem Handeln oder ihrer Programmatik rechtspopulistischen Positionen anpassen“, heißt es am Ende des Papiers.


TOP 19 Stand und Fortführung der Exzellenz-Initiative, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3835), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalitionsfraktionen wollen von Wissenschaftsministerin Kristin Alheit (SPD) wissen, wie sie die Exzellenz-Initiative für Spitzenforschung auf Grundlage des sogenannten Imboden-Gutachtens bewertet und was sich daraus für Perspektiven im Land ergeben. Eine von Bund und Ländern eingesetzte internationale Expertenkommission unter Leitung von Dieter Imboden hatte die Exzellenz-Initiative näher beleuchtet und Ende Januar ihr Ergebnis vorgestellt. Fazit: Das vor zehn Jahren gestartete, 4,6 Milliarden Euro teure Förderprogramm habe neue Dynamik an die deutschen Hochschulen gebracht. Es wird empfohlen, die Exzellenz-Initiative mit verbessertem Zuschnitt in einer dritten Periode fortzusetzen.

Das jetzige Programm für Spitzenforschung läuft Ende 2017 aus, ein neues soll sich bis 2028 anschließen. Die große Koalition in Berlin plant mindestens vier Milliarden Euro ein sowie eine Milliarde für bessere Karrierewege jüngerer Wissenschaftler. Auch die Länder dürften einige hundert Millionen Euro zur nächsten Exzellenz-Initiative beisteuern, Details sollen auf Basis des Gutachtens verhandelt werden.

Um „auf Augenhöhe mit den Besten“ etwa in Großbritannien oder den USA zu gelangen, sei eine Verstetigung des Förderprogramms notwendig, sagte Imboden. Als Anreiz brachte er frei verwendbare jährliche Exzellenz-Prämien von je 15 Millionen Euro für die zehn besten Unis nach einem Ranking ins Spiel. Für eine Fortsetzung der Exzellenz-Initiative ab 2018 im jährlichen Umfang von „mindestens“ 500 Millionen Euro solle den Hochschulen genügend Zeit gegeben werden. Imboden schlug daher vor, die Laufzeit aller Projekte des aktuellen Programms um zwei Jahre bis Ende 2019 zu verlängern. 10

Dies unterstrich Schleswig-Holsteins Wissenschaftsministerin Alheit in einer ersten Stellungnahme zu dem Gutachten. „Für Schleswig-Holstein begrüße ich insbesondere den Vorschlag, dass es eine Übergangsphase zwischen der bisherigen und der sich anschließenden Runde geben sollte“, sagte Alheit. Das verschaffe den Hochschulen, die ihre Anträge ausarbeiten müssen, den notwendigen Spielraum. Grundsätzlich verdeutliche das Gutachten, „dass die Hochschulen und ihre Partner in Schleswig-Holstein auf dem richtigen Weg sind“. Die von Imboden bestätigte Möglichkeit von Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen liege „genau auf unserer Linie“, so Alheit.

Die Exzellenz-Initiative ist ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern, das 2006 aufgelegt wurde. Es soll den Wissenschaftsstandort Deutschland stärken, die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Spitzenforschung im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer machen. Für die beiden Förderperioden 2006/2007 bis 2012 und 2012 bis 2017 haben Bund und Länder insgesamt 4,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen 25 Prozent auf die Länder.

Die Förderung erfolgt in drei Förderlinien: Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte. In der ersten Förderphase der Exzellenz-Initiative von 2006 bis 2012 hatten nach Angaben der Landesregierung vier Projekte aus Schleswig-Holstein eine Förderung erhalten:

 Exzellenzcluster „Future Ocean“. Sprecherhochschule: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; weitere Beteiligte: Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR), Muthesius Kunsthochschule, Institut für Weltwirtschaft;

 Exzellenzcluster „“Inflammation at Interfaces“. Sprecherhochschule: Christian-Albrechts- Universität zu Kiel; weitere Beteiligte: Universität zu Lübeck, Forschungszentrum Borstel (Leibniz-Zentrum für Medizin und Biowissenschaften), Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein;

 Graduiertenschule “Human Development in Landscapes”. Sprecherhochschule: Christian- Albrechts-Universität zu Kiel; weitere Beteiligte: Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Stiftung Schloss Gottorf, IPN – Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik;

 Graduiertenschule “Computing in Medicine and Life Sciences“. Sprecherhochschule: Universität zu Lübeck.

Bis auf die Lübecker Graduiertenschule konnten sich alle Projekte auch für die zweite Phase 2012 bis 2017 im Wettbewerb durchsetzen. Für diese Projekte sind von 2006 bis 2017 insgesamt 160 Millionen Euro bewilligt worden, von denen das Land 25 Prozent als Kofinanzierung zur Verfügung gestellt hat. 11

TOP 22 Differenzierten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss ermöglichen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3838), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion beklagt, dass in Schleswig-Holstein zu viele Schüler ohne Abschluss von der Schule gehen. Um auch Lernschwächeren einen leichteren Weg in die Berufswelt zu ermöglichen, fordert die Union einen „differenzierten“ Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss. Er soll individuelle Fertigkeiten und Kompetenzen berücksichtigen, wenn der Schüler nicht in der Lage ist, das Niveau der in der Konferenz der Kultusminister (KMK) vereinbarten Bildungsstandards für den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss zu erreichen.

„Ein Schulabschluss ist nicht nur für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wichtig, sondern er stärkt auch das Selbstwertgefühl jedes einzelnen“, heißt es in der Begründung des vorgelegten Antrags. Der „differenzierte“ Abschluss soll Defizite schildern, inwieweit von den Anforderungen des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss im jeweiligen Fall abgewichen wurde.

Die Landesregierung wird von der CDU aufgefordert, für den „differenzierten“ Allgemeinbildenden Schulabschluss eine schulgesetzliche Basis mit entsprechenden Verordnungen zu schaffen und in der KMK darauf hinzuwirken, dass dort bundesweit einheitliche Vorgaben erarbeitet werden.

Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität aller schulischen Abschlüsse wurden in Schleswig-Holstein schrittweise zentrale Abschlussprüfungen eingeführt. An Schulen aller Schularten, die den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss und den mittleren Schulabschluss vergeben, werden seit Mai 2009 Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben erarbeiten Fachkommissionen, die sich aus Lehrkräften, Fachberatern und empirischen Wissenschaftlern zusammensetzen.


TOP 4 Gesetz für die Bibliotheken und zur Änderung des Landespressegesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3800), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will mit einem eigenen Gesetz das Bibliothekswesen im Land stärken und auf eine eigenständige Grundlage stellen. Ein von Kulturministerin Anke Spoorendonk (SSW) vorgelegter Entwurf eines Bibliotheksgesetzes sieht vor, zur Bestandssicherung die Funktionen des Systems näher zu beschreiben und zu regeln sowie die bestehenden Aufgaben als Bildungs- und Kultureinrichtungen zu definieren. Unter anderem werde die Landesbibliothek als Landesoberbehörde benannt und damit „die Gleichrangigkeit zu den Landesoberbehörden des Denkmalschutzes und Archivwesens herausgestellt“, hieß es bei der Vorstellung des Entwurfs Anfang Februar. 12

Das Gesetz soll den 160 öffentlichen Bibliotheken und 13 Fahrbüchereien dabei helfen, ihre Bedeutung für die kulturelle Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein zu betonen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die gesetzlichen Regelungen zu den Pflichtexemplaren aus dem Landespressegesetz in das Bibliotheksgesetz zu überführen und zu novellieren.


TOP 26 Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3846), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten

Die Piratenfraktion will eine laufende Ausschussberatung zu einem Gesetzentwurf zur Einführung einer Karenzzeit für Minister beenden und ohne Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses sofort in Zweiter Lesung abstimmen lassen. Es geht um Wechsel von Regierungsmitgliedern von der Politik in die Wirtschaft. In solchen müsse es für sie eine Zwangspause von drei Jahren geben, hatten die Piraten im Oktober 2014 per Gesetzentwurf gefordert.

In der vergangenen Woche sperrten sich die Spitzen der anderen Landtagsfraktionen und des SSW gegen dieses Vorhaben. Doch die Piraten beharrten auf ihren vorgelegten Antrag und werden voraussichtlich als einzige ans Mikrofon treten, um ihren Vorstoß zu begründen.

Konkreten Anlass zu den Diskussionen hatte der ehemalige Innenminister Andreas Breitner (SPD) gegeben. Er war Ende September 2014 von seinem Ministeramt zurückgetreten und trat im Frühjahr 2015 beim Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen einen Direktorposten an. Der Bereich Wohnungsbau gehörte vorher zu seinem Ressort. Den Wechsel hatte Breitner noch während seiner Amtszeit vorbereitet. Zurückgetreten war er mit der Aussage, mehr Zeit für die Familie haben zu wollen.

Auf Bundesebene wurde bereits im vergangenen Jahr ein Karenzzeit-Gesetz verabschiedet. Seitdem müssen Mitglieder der Bundesregierung, die einen neuen Job in der freien Wirtschaft annehmen wollen, gegebenenfalls mit einer Sperrzeit rechnen. Der geplante Berufswechsel muss der Bundesregierung schriftlich mitgeteilt werden. Sollten sich problematische Überschneidungen mit dem bisherigen Aufgabengebiet des Ministers oder Staatssekretärs ergeben, kann ihm für den Jobwechsel eine Karenzzeit von einem Jahr auferlegt werden. In Ausnahmefällen kann die Sperrzeit auch 18 Monate dauern.

Im Landtag gingen im Oktober 2014 bei der Ersten Lesung die Überlegungen mehrheitlich in die gleiche Richtung wie in Berlin. Die Piraten pochten jedoch auf eine dreijährige Karenzzeit- Regelung. Nur die Grünen zeigten sich damals offen für den Vorstoß der Piraten. 13

TOP 29 Body-Cams unverzüglich einsetzen, Antrag der Fraktion der CDU (Dr. 18/3849), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Fraktion will Polizisten hierzulande mit Schulterkameras ausstatten – ein Modellversuch mit den sogenannten Body-Cams solle „unverzüglich“ starten. Parallel seien landesrechtliche Vorgaben für den Einsatz zu prüfen und in Gesetzentwürfen zu verankern. Ein einjähriger Test in Frankfurt verlief 2013 so positiv, dass Hessens Polizei inzwischen landesweit mit Schulterkameras auf Streife geht. Hamburg hat im vergangenen Jahr einen solchen Feldversuch gestartet.

„Aggressivität und Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei haben in den letzten Jahren zugenommen“, begründet die Union ihren Antrag. Der Kamera-Einsatz sei notwendig, um Polizisten besser vor Übergriffen zu schützen. Dass die “Body-Cams“ potenzielle Gewalttäter abschrecken und zur Deeskalation von Kontrollmaßnahmen beitragen, bestätigte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). Deswegen darf Hessens Polizei inzwischen gesetzlich legitimiert Schulterkameras einsetzen, die neben dem Bild auch den Ton aufzeichnen.

Das entsprechende Gesetz wurde im September vergangenen Jahres von den Wiesbadener Regierungsfraktionen CDU und Grüne gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Kritiker aus den Reihen der SPD monierten eine Beeinträchtigung der Rechte von Dritten. Die Linke sprach von einer „verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung“ durch permanente Tonaufzeichnungen. Das Gesetz habe keine präventive Wirkung und schieße weit übers Ziel hinaus, meinte die FDP.


TOP 46 Bericht zur schulischen Qualitätsentwicklung, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3719), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) will die Qualität der Bildungspolitik mit einem Gesamtkonzept verbessern und dabei „singuläre“ Bausteine verstärkt miteinander vernetzen. Insbesondere ein alle zwei Jahre erscheinender Bildungsbericht sowie eine externe Evaluation der Schulen sollen den Weg zu besserem Unterricht pflastern. Dies gibt Ministerin Ernst als Ziel in ihrem “Bericht zur schulischen Qualitätsentwicklung“ aus, der nun im Plenum diskutiert wird.

In der Diskussion steht vor allem die Wiederbelebung der in Schleswig-Holstein vor einigen Jahren abgeschafften externen Bewertung von Schulen. Die umgangssprachlich als “Schul-TÜV“ bezeichnete Begutachtung soll im Februar starten – allerdings lediglich auf freiwilliger Basis. Sieben der gut 800 Schulen hätten Interesse an einer Teilnahme bekundet, teilte Ernst vor gut zwei Wochen mit.

Auf die Frage nach der bisher geringen Resonanz bescheinigte die Ministerin den Teilnehmern eine „mutige Pionierleistung“. Die Freiwilligkeit begründete sie mit dem Ziel, dass dieses 14

Instrument an den Schulen auch akzeptiert werde. Die Bewertung der Schulen sollen zwei Experten vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) vornehmen. Ziel sei es, einer Schule über den Blick von außen eine fundierte Einschätzung zur Qualität ihrer Arbeit zu geben, sagte Ernst. Zuletzt war der Norden das einzige Bundesland ohne externe Evaluation. Zum Verfahren gehören Online-Befragungen von Lehrern, Schülern und Eltern, Schulbesuche, Interviews und ein Abschlussgespräch mit der Schulaufsicht über Konsequenzen. Beteiligt ist außer dem Evaluator vom IQSH auch ein „kritischer Freund“, zum Beispiel der Leiter einer anderen Schule.

Die Strategie der Ministerin zur Verbesserung der Unterrichtsqualität sieht unter anderem auch vor, an den Schulen die für die 3. und 8. Klasse vorgenommenen Leistungstests (“Vera“) auf die 6. Klasse auszudehnen. Hier wird die Zahl der teilnehmenden Schulen auf 100 beziffert. Der erste Landesbildungsbericht soll im Herbst dieses Jahres vorliegen. „Seriöse Bildungspolitik muss sich auf gefestigte Erkenntnisse, auf eine gute Grundlage von Zahlen, Daten und objektiven Informationen stützen können“, sagte Ernst.

Grundsätzlich will die Landesregierung laut dem in dieser Tagung vorliegenden Bericht bei der Qualitätsentwicklung „auch künftig auf einen engen Dialog“ mit Schulen Schulaufsicht, Schüler- und Elternvertretungen, sowie Verbänden setzen“.

Inzwischen haben das Bildungsministerium und die Deutsche Schulakademie einen Kooperationsvertrag zur Etablierung des “Netzwerks Schulentwicklung Schleswig-Holstein“ unterzeichnet. Acht bereits beim Deutschen Schulpreis erfolgreiche Schulen haben das Projekt initiiert und sind jetzt das „Projektteam“.

Sie hätten sich laut Bildungsministerium zum Ziel gesetzt, über einen Zeitraum von drei Jahren interessierte Schulen in einem so genannten „Peer-to-Peer-Verfahren“ bei ihrer Entwicklung zu begleiten und neue Impulse für ihre eigene Schulentwicklung zu bekommen. Das aktuelle Projekt soll bis 2018 laufen und wird mit 75.000 Euro vom Land gefördert.


TOP 51 Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3729), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3791), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Einem Bericht der Landesregierung zufolge überschritten in Schleswig-Holstein seit 2009 eine bis drei Proben pro Jahr die zulässige Höchstmenge von Pflanzenschutzmittelrückständen in pflanzlichen Lebensmitteln. Bei insgesamt 14 Befunden in sieben Jahren handele es sich aber lediglich „um Einzelfälle“. Seit Abschluss der Harmonisierungen der Höchstgehalte auf EU-Ebene Ende 2008 sei diese Rückstandssituation mit einem Prozent der Beanstandungen, das heißt einer rechtssicheren Überschreitung der zulässigen Höchstmenge, sowie mit einem rückstandsfreien 15

Anteil von 45 bis 50 Prozent relativ konstant. Proben mit Rückständen enthalten im Durchschnitt 3,3 Wirkstoffe.

Betroffen von der Höchstmengenüberschreitung waren hierzulande laut Bericht Proben von Gojibeere, Feldsalat, Brombeeren, Kumquats, Rhabarber, Spinat, Petersilie, Paprika, Paprikagewürz, Chiligewürz, Kopfsalat, Süßkirsche, Tee und Majoran.

Untersucht werden jährlich im Landeslabor in Neumünster unverarbeitete Obst-, Gemüse- und Getreidesorten, aber auch Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Tee, Gewürze und Babynahrung. Der Bericht erstreckt sich überwiegend auf Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs. Als Pestizide werden dabei Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln verstanden, die beim Anbau pflanzlicher Lebensmittel zum Einsatz kommen und daher zu Rückständen führen können. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind im Vergleich zu pflanzlichen Lebensmitteln die Voraussetzungen für eine Rückstandsbildung aktueller Wirkstoffe nicht gegeben.

 Folgende Sorten können laut Landesregierung als rückstandsarm bezeichnet werden. Es findet sich hier ein überwiegender Anteil rückstandsfreier Proben, Mehrfachrückstände (zwei oder mehr Wirkstoffe) sind selten: Babynahrung, Getreide, Kartoffeln, Weißkohl, Blumenkohl, Spargel, Kohlrabi, Möhren, Nüsse, Kürbis und Zwiebeln.

 Bei den Sorten mit mittleren Gehalten liegt der rückstandsfreie Anteil bei etwa einem Drittel der Proben, Mehrfachrückstände bleiben noch deutlich unter 50 Prozent: Bananen, Bohnen (mit Hülsen), Auberginen, Birnen, Brombeeren, Heidelbeeren, Grünkohl, Gurken, Pflaumen, Paprika, Porree, Rosenkohl, Spinat und Tomaten.

 Bei den Sorten mit ausgeprägten Rückständen liegt der rückstandsfreie Anteil bei etwa zehn Prozent, Mehrfachrückstände finden sich bei zwei Drittel oder mehr: Äpfel, Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Trauben, Zitrusfrüchte, Blattsalate, frische Kräuter, Pfirsiche und Aprikosen.

 In der Zusammenfassung, die alle EU-weiten Kontrollberichte berücksichtigt, heißt es in dem Bericht: „Die Bewertung der Verbraucherexposition zeigt, dass die langfristige Belastung der Konsumenten durch Rückstände sehr gering ist. Bei konservativer Betrachtung der kurzzeitigen Aufnahme kann in etwa einem Prozent der Fälle eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung auf Grundlage von Rechenmodellen nicht sicher ausgeschlossen werden.“ 16

Freitag, 19. Februar, 10 bis 13 Uhr

TOP 6 und 13 Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und Antrag zum Krankenhausbau, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/3810), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3808). geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

CDU und FDP wollen den Investitionsstau bei den Krankenhäusern im Land schneller abbauen und dazu das Ausführungsgesetz zur Krankenhausfinanzierung ändern. Laut dem jüngsten Infrastrukturbericht (Drucksache 18/2558) besteht bei den Krankenhaus-Investitionen von 2015 bis 2024 eine Deckungslücke von 554 Millionen Euro. 324 Millionen Euro entfallen dabei auf bereits vorliegende Anträge, die aber nicht in der Finanzplanung berücksichtigt wurden.

Die CDU will bereits 2016 zusätzliche Investitionen in die Krankenhäuser aus dem Sondervermögen Impuls 2030 ermöglichen, indem das Land bei der Kofinanzierung in Vorleistung geht. Es könne sich den Förderanteil der Kommunen zu einem späteren Zeitpunkt erstatten lassen, heißt es in einem Antrag. Der kommunale Anteil von 50 Prozent muss nach aktueller Gesetzeslage im gleichen Jahr fließen wie die Landesmittel. Die abgeschlossene Haushaltsaufstellung 2016 und knappe Finanzen erschweren aber kommunale Investitionen noch in diesem Jahr.

Eine weitere Forderung der Union: Damit auch finanzschwache Gemeinden bei der Krankenhaus- Sanierung vorankommen, soll die Landesregierung die Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsfonds auch für den Krankenhausbau freigeben. Das Geld steht bisher Kitas und Schulen zur Verfügung.

Die FDP will zum Abbau des Sanierungsstaus die anteilige Finanzierung der Kommunen ganz kippen. „Kein anderer Bereich des Impuls-Programms setzt eine solche Kofinanizerung zwingend voraus“, heißt es zur Begründung in ihrem Gesetzentwurf. Das Land soll jährlich mindestens 25 Millionen Euro für Investitionen für die Krankenhäuser zur Verfügung stellen und damit Planungssicherheit schafft.


TOP 41 Übernahme der Schulden des UKSH durch das Land, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1967), Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2043), Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2046), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/3843), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Land Schleswig-Holstein will 100 Millionen Euro Schulden des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) übernehmen und die Klinik so langfristig auf Kurs bringen. Eine Zustimmung des Landtages zeichnet sich ab. Finanz-, Bildungs- und Sozialausschuss gaben 17

Anfang Februar grünes Licht: CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW stimmten für ein zinsloses Darlehen ab 2018 zur Ablösung fälliger Kredite. Bedingung: Die Unikliniken in Kiel und Lübeck müssen in absehbarer Zeit kostendeckend arbeiten. Die Piraten lehnen das Hilfspaket ab. Sie sehen viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten.

Das UKSH ist mit knapp 300 Millionen Euro verschuldet. Bis zum Jahr 2020 muss das Klinikum Kredite von 100 Millionen Euro ablösen. Ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen mit Ausnahme der Piraten sieht vor, dem angeschlagenen UKSH über eine Umschuldung unter die Arme zu greifen: Schleswig-Holstein soll 2018 und 2019 mit jeweils 40 Millionen Euro sowie 2020 mit weiteren 20 Millionen Euro einzuspringen. Dadurch könnte sich ab 2021 eine Zinsersparnis von bis zu drei Millionen Euro jährlich ergeben.

Ziel ist es zudem laut Antrag, auf die Tilgung des zinslosen Darlehens zu verzichten. Der Schuldenberg des USKH würde folglich um 100 Millionen Euro abschmelzen. Damit das Hilfspaket aber überhaupt kommt, muss das UKSH zeitnah „positive operative Ergebnisse“ erzielen – das heißt eine schwarze Null schreiben, ohne Berücksichtigung etwa von Schuldzinsen. Zudem wird „soweit wie möglich ausgeschlossen“, dass die Uniklinik künftig „negative operative Ergebnisse“ erzielt, heißt es in dem Fünf-Fraktionen-Papier.

Vorgaben aus einem früheren FDP-Antrag flossen ebenfalls ein: keine weitere Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten und Top-Qualität bei Forschung, Lehre und Patientenversorgung. Und: Das UKSH soll auflisten, viel Geld es in diesen Teilbereichen einnimmt und ausgibt.

Die Piraten tragen die Schulden-Übernahme „zum aktuellen Zeitpunkt“ nicht mit. Es gebe „Unwägbarkeiten und zahlreiche Unsicherheiten“, heißt es in einem Antrag. Uli König sprach in der gemeinsamen Sitzung von Finanz-, Bildungs- und Sozialausschuss im Februar von einer „Schrottlösung", die etwa mit Blick auf die privaten Partner, die im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) in die maroden Klinikgebäude investieren sollen, „zu wackelig gebaut" sei. Auch der Landesrechnungshof hält eine Entscheidung über die Hilfsaktion für verfrüht und rät, weitere Zahlen und Entwicklungen abzuwarten.

Das Uniklinikum selbst sieht sich auf einem guten Weg, die Bedingungen aus dem Fünf- Fraktionen-Antrag zu erfüllen. Vorstandsvorsitzender Jens Scholz sagte im Ausschuss, er sei zuversichtlich, die „operative Null 2017 zu erreichen“.

Das UKSH hatte Ende 2014 rund 286 Millionen Euro Kreditverpflichtungen und musste 2,5 Millionen Euro Zinsen zahlen. Es beschäftigt nach eigenen Angaben an seinen beiden Standorten Kiel und Lübeck mehr als 12.400 Mitarbeiter an 80 Kliniken und Instituten und betreut jährlich 400.000 Patienten. Das Uniklinikum ist eine Anstalt öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Landes sowie der größte Arbeitgeber in Schleswig-Holstein. 18

TOP 52 Ergänzung des Hochschulvertrags und der Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2014 bis 2019, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/3818), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mehr Geld für Schleswig-Holsteins Hochschulen: Die Landesregierung will die Grundfinanzierung der Hochschulen dauerhaft und schrittweise erhöhen. In diesem Jahr sollen zusätzlich zehn Millionen Euro fließen, von 2017 bis 2019 jährlich weitere fünf Millionen Euro.

Ziel ist es, den Hochschulen Planungssicherheit zu geben, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und „die bestehende Unterfinanzierung im Bundesvergleich deutlich zu verringern“, heißt es aus dem Wissenschaftsministerium. Es legt zum Februar-Plenum einen Bericht mit zwei sogenannten Ergänzungsvereinbarungen vor, dem der Landtag zustimmen soll.

Zum einen muss der Hochschulvertrag erweitert werden, damit das Geld fließen kann. Er bündelt Vereinbarungen, die für alle Hochschulen in gleicher Weise gültig sind. Zum anderen hat das Land individuelle Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen bis 2018 abgeschlossen, die nun bis 2019 verlängert werden sollen.

Die zusätzlichen Mittel sollen die neun staatlichen Unis und Fachhochschulen in Schleswig- Holstein in die Qualität von Lehre und Forschung investieren. Bessere Betreuungsrelationen und ausreichend Master-Studienplätze stehen beispielsweise im Fokus. Für 2016 gibt es zudem 1,5 Millionen Euro für Aufgaben der Integration, wie beispielweise im Bereich der Sprachförderung.
Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 19

Reihenfolge der Beratung der 40. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 17. Februar 2016 20 + 21 Anträge zum Asylpaket I und II 70 10:00 15 + 45 Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem 35 11:10 5 Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege 35 11:45
24 Cannabis legalisieren – Konsumenten entkriminalisieren 35 15:00 8 Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung 35 15:35 11 Europäische Dimension der Juristenausbildung 35 16:10 14 + 28 Anträge zur Unterstützung der Landwirte und zur Begegnung der 35 16:45 Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels Donnerstag, 18. Februar 2016 16 Rechtem Populismus und rechter Hetze entschlossen 70 10:00 entgegentreten 19 Stand und Fortführung der Exzellenz-Initiative 35 11:10 22 Differenzierten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss 35 11:45 ermöglichen
4 Gesetz für die Bibliotheken und zur Änderung des 35 15:00 Landespressegesetzes 26 Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister 5 15:35 29 Body-Cams unverzüglich einsetzen 35 15:40 46 Bericht zur schulischen Qualitätsentwicklung 35 16:15 51 Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 35 16:50 Freitag, 19. Februar 2016 6 + 13 Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 35 10:00 und Antrag zum Krankenhausbau 41 Übernahme der Schulden des UKSH durch das Land 35 10:35 52 Ergänzung des Hochschulvertrags und der Ziel- und 35 11:10 Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2014 bis 2019 20

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 27 Bericht zur aktuellen Wohnraumsituation


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/3854):

TOP 2 Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 3 Gesetzentwurf zur Änderung berufsrechtlicher Vorschriften zu ausländischen Berufsqualifikationen 7 Gesetz zur Änderung des Landesmeldegesetzes 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes 17 Durchführung der Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts 18 Durchführung der Wahl ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht 23 Umsetzung der industriepolitischen Eckpunkte 30 Volksfest- und Marktkultur in Schleswig-Holstein bewahren 31 Einführung von jährlichen Generationenbilanzen 32 Grenzübergreifende kulturelle Teilhabe: Minderheiten schützen, Geoblocking im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen 33 Passkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze 34 Verfassungsbeschwerde gegen das Landesplanungsgesetz 35 Industriestandort Unterelbe stärken und weiterentwickeln 36 Baumaßnahmen des Bundes planungsrechtlich schneller absichern 37 Keine Bundesautobahngesellschaft - Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen und die Bundesstraßen durch die Länder beibehalten 38 Nur Integration schafft Perspektiven 39 Keine Separierung von Asylbewerbern aus „Sicheren Herkunftsländern“ 42 Allen Formen des Extremismus durch Prävention entgegen wirken 43 Fürsorgepflicht des Dienstherrn wahrnehmen - Justizvollzugsbedienstete nicht allein lassen 48 Personalstruktur- und -managementbericht des Landes Schleswig-Holstein einführen 50 Die Zukunft des Forschungszentrums Borstel


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
10 + 44 Große Anfrage "Digitale Infrastruktur" und Bericht zum Breitbandausbau 12 Schleswig-Holstein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht 25 Generellen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende aufheben 40 Zukunft der Städte und des ländlichen Raumes 47 Regionalisierungsmittel und GVFG 49 Umsetzung des Digitalen Lernens