Antidiskriminierungsstelle: 15 Jahre eingetragene Lebenspartnerschaft
Nr. 23 / 15. Februar 2016Antidiskriminierungsstelle: 15 Jahre eingetragene LebenspartnerschaftVor 15 Jahren, am 16. Februar 2001, wurde das „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften“ verabschiedet. Es trat zum 1. August 2001 in Kraft und sollte Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare abbauen. „Was damals als Meilenstein wahrgenommen und als erster Schritt gewürdigt worden war, entpuppt sich inzwischen leider als Dauerlösung“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes, Samiah El Samadoni, heute in Kiel.„Während andere Länder innerhalb und außerhalb der EU die Ehe für alle und teilweise auch ein gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare einführten, treten wir hier auf der Stelle.“ Der Text des damaligen Gesetzentwurfs war deutlich: „Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare soll abgebaut werden. Gleichgeschlechtlichen Paaren soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.“ 15 Jahre später ist die Ehe für Schwule und Lesben noch immer in weiter Ferne. Zwar gäbe es, so El Samadoni, immer wieder mehr oder weniger nachhaltige Forderungen in der Politik, den Status quo zu ändern, aber bis heute gilt: Ehe nur für Mann und Frau.„In den letzten 15 Jahren ist gesellschaftlich viel passiert. Die Akzeptanz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren ist Umfragen zufolge so hoch wie nie“, sagte El Samadoni. „Jetzt ist es an der Zeit, diese Stimmung und das Meinungsbild auch endlich umzusetzen. Es kann nicht sein, dass Lesben und Schwule noch immer gegenüber der klassischen Ehe benachteiligt werden. Wenn sich bereits Teile der Kirche dieser Verbindung zwischen zwei Menschen öffnet und Paare segnet, sollte auch sonst niemand im Weg stehen.“