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10.02.16
16:14 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: Kabinettsentwurf zur SGB II-Rechtsvereinfachung setzt wesentliche Reformvorschläge nicht um

Nr. 22 / 10. Februar 2016



Bürgerbeauftragte: Kabinettsentwurf zur SGB II-Rechtsvereinfachung setzt wesentliche Reformvorschläge nicht um
Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte begrüßt grundsätzlich den Reformwillen der Bundesregierung zur Rechtsvereinfachung beim Sozialgesetzbuch II (SGB II). Die im Kabinettsentwurf beschlossenen Maßnahmen seien allerdings nicht ausreichend. „Wichtige Anregungen und Vorschläge wurden nicht aufgegriffen und fehlen im Entwurf“, sagte Samiah El Samadoni heute in Kiel.

Das Bundeskabinett hatte in seiner Sitzung am 3. Februar den Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II (Rechtsvereinfachung) beschlossen. Er enthält im Wesentlichen die Umsetzung von Vorschlägen zur Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrecht des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, welche durch die eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet wurden. Das Gesetz soll nach der Zeitplanung am 1. August in Kraft treten.

Positiv zu bewerten sei, so die Bürgerbeauftragte, dass die Leistungen nach dem SGB II künftig für zwölf anstatt bisher sechs Monate bewilligt werden sollen. Das entlaste sowohl die Leistungsempfangenden als auch die Verwaltung. Auch die grundsätzliche Möglichkeit im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung, eine Gesamtangemessenheitsgrenze (Brutto-Warmmiete) zu bilden, begrüßte die Bürgerbeauftragte.

„Durch eine Gesamtangemessenheitsgrenze kann die Suche nach angemessenem Wohnraum für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger flexibler gestaltet werden, vorausgesetzt es ist überhaupt ausreichend preisgünstiger Wohnraum vorhanden“, sagte El Samadoni und appellierte an die Politik auf allen Ebenen im Land, sich verstärkt für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum einzusetzen. Da die Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten und die darauf beruhende Erstellung eines 2

nach der Rechtsprechung schlüssigen Konzeptes den Kommunen oftmals Schwierigkeiten bereiteten, solle der Gesetzgeber zusätzlich klare Vorgaben zu der Art und Weise der Ermittlungen und der Aufstellung eines Konzeptes schaffen.

Die Forderung nach einer Entschärfung der Sanktionen bei den unter 25 Jährigen sei nicht umgesetzt worden, bemängelte El Samadoni. Diese würden weiterhin härter bei Pflichtverletzungen bestraft als die über 25 Jährigen. „Diese Ungleichbehandlung muss abgeschafft werden, eine härtere Sanktionierung junger Erwachsener ist weder zielführend noch gerechtfertigt“, sagte die Bürgerbeauftragte. Auch die generell bestehende Möglichkeit bei Pflichtverletzungen in die Kosten der Unterkunft zu sanktionieren, „muss gestrichen werden, um die Gefahr einer Obdachlosigkeit zu vermeiden“.

Die Bürgerbeauftragte regte zudem die Schaffung eines Mehrbedarfs bei der sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft an. Diese sei im Gesetz nicht geregelt. Nach der Rechtsprechung des BSG könnten umgangsberechtigte Elternteile für die Zeiten der besuchsweisen Aufenthalte der Kinder Leistungen für diese beantragen. Beziehe der betreuende Elternteil ebenfalls Leistungen nach dem SGB II, werde das Sozialgeld um diese Tage beim umgangsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft mit dem betreuenden Elternteil gekürzt.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass in der oft schwierigen Situation, in der sich Trennungskinder oft befinden, die Besuche nicht stattfinden, weil die finanziellen Mittel nicht ausreichen oder der betreuende Elternteil aus Angst vor einer Minderung der Leistungen versucht, die Besuche zu verhindern“, sagte El Samadoni.