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03.02.16
11:53 Uhr
Landtag

Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte in Neumünster

Nr. 16 / 3. Februar 2016

Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte in Neumünster

Kiel (SHL) – Probleme bei Hartz IV, wie zum Beispiel mit der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung, mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Wohngeld oder auch mit Leistungen der Krankenkassen oder Schwierigkeiten beim Kindergeld - die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde.

Die Bürgerbeauftragte berät unabhängig und kostenlos am

Montag, 7. Januar, von 9 bis 17 Uhr

im Neuen Rathaus, Großflecken 59, Neumünster.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine telefonische Anmeldung unter 0431/988-1240 gebeten. Unter dieser Telefonnummer können Interessierte auch jederzeit telefonische Beratungstermine vereinbaren (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, Mittwoch bis 18:30 Uhr).

Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni vertritt als unabhängige Stelle die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Lande. Das spezialisierte Team im Büro der Bürgerbeauftragten bearbeitet jährlich rund 3600 Beschwerden von hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern auf dem Gebiet des Sozialrechts. Dabei geht es um die Erteilung von Auskünften, eine ausführliche Beratung zu den Leistungen, die beantragt werden können, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und auch um die Überprüfung von behördlichen Entscheidungen. Im Konfliktfall nimmt die Bürgerbeauftragte Kontakt zur Behörde auf und kann Einsicht in den Verwaltungsvorgang 2


nehmen. Wenn es gewünscht ist, kann auch die Kommunikation mit der Behörde unterstützt werden.

Als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes hilft Samiah El Samadoni auch bei Benachteiligungen im Arbeitsleben und im Zivilrecht. Auf Wunsch sucht sie das Gespräch mit diskriminierenden Arbeitgebern und Unternehmen.

Seit dem 1. Januar ist die Bürgerbeauftragte auch Beschwerdestelle für Kinder in stationären Einrichtungen sowie Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte bei Fragen zum SGB VIII sowie Problemen mit dem Jugendamt. Auch Fragen zu diesen Themen können im Rahmen der Sprechstunde vortragen werden.