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29.01.16
12:47 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: Pauschales Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer muss fallen

Nr. 14 / 29. Januar 2016



Antidiskriminierungsstelle: Pauschales Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer muss fallen
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes begrüßt die Entscheidung des saarländischen Landtages, nach der homo- und bisexuelle Männer in Sachen Blutspende nicht weiter unter Generalverdacht gestellt werden. Der saarländische Landtag hat sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, dass das bestehende Blutspendeverbot für diese Personengruppe aufgehoben werden soll. „Das ist ein starkes Signal, um die bestehende Diskriminierung zu beenden. Die sexuelle Orientierung kann niemals pauschal eine Rechtfertigung darstellen, Personen auszuschließen. Entscheidend ist, ob der jeweilige potentielle Spender geschützten Geschlechtsverkehr praktiziert oder aus anderen medizinischen Gründen ein Risiko im Rahmen der Blutspende darstellt“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Samiah El Samadoni.

Aufgrund eines Antrages der Piraten-Fraktion diskutierte der saarländische Landtag letzte Woche intensiv über dieses Thema. Die Fraktionen von CDU, SPD, Linke, Grünen und Piraten kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Situation nicht hinnehmbar sei. Die saarländische Landesregierung wurde aufgefordert, sich für die Aufhebung des Blutspendeverbots für homo- und bisexuelle Männer einzusetzen.

Aktuell ist es homo- und bisexuellen Männern in Deutschland nicht gestattet, Blut zu spenden. Sobald ein Mann ein einziges Mal mit einem anderen Mann Geschlechtsverkehr hatte, scheidet er als Spender aus. Hierbei ist unerheblich, ob der Geschlechtsverkehr geschützt oder ungeschützt war und wann der Kontakt stattgefunden hat. Auch Männer in monogamen Partnerschaften und solche, die stets Kondome benutzen, werden somit pauschal als Blutspender ausgeschlossen, während heterosexuelle Männer grundsätzlich als Spender in Frage kommen. 2

„Die Abfrage nach dem Risikoverhalten der Spender ist die einzige diskriminierungsfreie Regelung“, so El Samadoni. „Alle anderen Kriterien benachteiligen Männer, die anderen Menschen helfen wollen, dies aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht dürfen.“

In anderen Ländern hat in den letzten Monaten eine Lockerung des Blutspendeverbots für homo- und bisexuelle Männer stattgefunden. So sprechen sich u.a. die USA, Niederlande, Frankreich, Japan, Australien, Großbritannien (ohne Nordirland), Schweden, Argentinien und Brasilien dafür aus, diese Personengruppe als Blutspender zuzulassen, wenn die Betroffenen seit mindestens einem Jahr keinen gleichgeschlechtlichen Verkehr hatten. Nur sechs der 28 EU-Staaten behandeln alle Männer, unabhängig von deren sexueller Orientierung, gleich und beurteilen nur das individuelle Risikoverhalten. Hierzu zählen: Bulgarien, Italien, Lettland, Polen, Portugal und Spanien.