Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
22.01.16
10:35 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Öffentlichkeitsbeteiligung muss sein

Presseinformation Kiel, den 22.01.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 23 + 25 Baumaßnahmen des Bundes planungsrechtlich schneller absichern / Verkehrswegebeschleunigungsgesetz Drs. 18/3737 + 18/3739

„Öffentlichkeitsbeteiligung muss sein“

Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier im Landtag darüber debattieren, wie große
Infrastrukturmaßnahmen zügiger geplant werden können, um sie schneller der baureife
zuführen zu können, damit die Bagger endlich anrollen können. Angesichts der teilweise langen
Planungszeiten ist es durchaus nachvollziehbar, wenn gefordert wird, Planungsverfahren zu
beschleunigen, um Projekte voran zu bringen. Die Frage ist aber, wie sollen die
Verfahrensbeschleuniger aussehen? Welchen Weg wollen und können wir gehen? Schließlich
handelt es sich hierbei nicht ausschließlich um Landesrecht. Viele der rechtlichen Grundlagen
sind Bundes- oder EU-Vorgaben. 2
Forderungen die Entscheidungswege zu beschleunigen, die Planfeststellungsverfahren zu
optimieren, den Rechtsweg zu straffen oder bei kleineren Maßnahmen wohlmöglich gänzlich
auf Planungsschritte zu verzichten, sind plakativ und sie hören sich so schön einfach an.
Die bestehenden rechtlichen Vorgaben sind aber nicht einfach vom Himmel gefallen. Sie
gründen auf politischen Mehrheitsbeschlüssen, die durchaus ihre Berechtigung haben.
Wenn man aber eine Änderung bestehender Gesetze wünscht, dann müssen sie auf den
politischen und rechtlichen Prüfstand. Dies wäre aus Sicht des SSW ein aufrichtiger Umgang mit
bestehenden Gesetzen.
In diesem Kontext sehe ich den Vorstoß von Minister Meyer, herauszufinden welche
Maßnahmen ergriffen werden können, um bei der Umsetzung größerer Infrastrukturprojekte
wieder schneller zu werden. Dabei halte ich es durchaus für angemessen, die bestehenden
Standards mit Standards aus anderen Ländern zu vergleichen.



Ich möchte aber deutlich sagen, dass es dabei nicht darum gehen kann, das Klagerecht
einzudampfen. Öffentlichkeitsbeteiligung muss sein. Öffentlichkeitsbeteiligung in einem
Planfeststellungsverfahren ist das A und O in einem solchen Verfahren. Nur so wird
gewährleistet, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger sich frühzeitig einbringen können, um
entsprechend Gehör zu finden. Und dazu gehört dann auch das Recht zu Klagen.
Da wir wissen, wie umfangreich Großprojekte sind, hat der einzelne Bürger hier kaum eine
Möglichkeit die Materie komplett zu bearbeiten. Daher halte ich es für richtig, dass es auch das
Verbandsklagerecht gibt. Diese Rechte zu beschneiden halte ich daher für den falschen Weg.
Nur durch die frühzeitige Beteiligung können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger
einbringen, um entsprechend Gehör zu finden. Dass diese Beteiligungsmöglichkeit genutzt wird,
macht deutlich, wie unterschiedlich die Interessen des Gemeinwohls gesehen werden können.
Ich halte es aber auch aus dem Grund für notwendig, weil der Bürgerwille wichtig ist für die
Akzeptanz von Großprojekten. Vorgehensweisen wie beim Dialogforum zur Festen 3
Fehmarnbeltquerung, machen deutlich, dass solche neuen Wege durchaus ein Weg sein können,
die Bevölkerung vor Ort besser, schneller und effektiver mitzunehmen. Auch wenn Klagen damit
nicht verhindert werden, können solche Maßnahmen aber dazu beitragen, sie zu verringern.



Unterm Strich kann ich sagen, Gerichtsverfahren sind eine legitime Kontrolle der Verwaltung.
Wenn Planfeststellungsbeschlüsse von Gerichten aufgehoben werden, dann liegt dies nicht am
Kläger, sondern an der Sturheit derer, die an rechtswidrigen Plänen festgehalten haben.
Um eine hohe Akzeptanz von Planungen zu erreichen, sind neben der frühzeitigen Beteiligung
von Bürgern und Verbänden, auch transparente Verfahren und eine Offenheit hinsichtlich der
Alternativen zur Lösung der Verkehrs- und Umweltprobleme notwendig.



Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html