Flemming Meyer: Öffentlichkeitsbeteiligung muss sein
Presseinformation Kiel, den 22.01.2016Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 23 + 25 Baumaßnahmen des Bundes planungsrechtlich schneller absichern / Verkehrswegebeschleunigungsgesetz Drs. 18/3737 + 18/3739 „Öffentlichkeitsbeteiligung muss sein“Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier im Landtag darüber debattieren, wie großeInfrastrukturmaßnahmen zügiger geplant werden können, um sie schneller der baureifezuführen zu können, damit die Bagger endlich anrollen können. Angesichts der teilweise langenPlanungszeiten ist es durchaus nachvollziehbar, wenn gefordert wird, Planungsverfahren zubeschleunigen, um Projekte voran zu bringen. Die Frage ist aber, wie sollen dieVerfahrensbeschleuniger aussehen? Welchen Weg wollen und können wir gehen? Schließlichhandelt es sich hierbei nicht ausschließlich um Landesrecht. Viele der rechtlichen Grundlagensind Bundes- oder EU-Vorgaben. 2Forderungen die Entscheidungswege zu beschleunigen, die Planfeststellungsverfahren zuoptimieren, den Rechtsweg zu straffen oder bei kleineren Maßnahmen wohlmöglich gänzlichauf Planungsschritte zu verzichten, sind plakativ und sie hören sich so schön einfach an.Die bestehenden rechtlichen Vorgaben sind aber nicht einfach vom Himmel gefallen. Siegründen auf politischen Mehrheitsbeschlüssen, die durchaus ihre Berechtigung haben.Wenn man aber eine Änderung bestehender Gesetze wünscht, dann müssen sie auf denpolitischen und rechtlichen Prüfstand. Dies wäre aus Sicht des SSW ein aufrichtiger Umgang mitbestehenden Gesetzen.In diesem Kontext sehe ich den Vorstoß von Minister Meyer, herauszufinden welcheMaßnahmen ergriffen werden können, um bei der Umsetzung größerer Infrastrukturprojektewieder schneller zu werden. Dabei halte ich es durchaus für angemessen, die bestehendenStandards mit Standards aus anderen Ländern zu vergleichen.Ich möchte aber deutlich sagen, dass es dabei nicht darum gehen kann, das Klagerechteinzudampfen. Öffentlichkeitsbeteiligung muss sein. Öffentlichkeitsbeteiligung in einemPlanfeststellungsverfahren ist das A und O in einem solchen Verfahren. Nur so wirdgewährleistet, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger sich frühzeitig einbringen können, umentsprechend Gehör zu finden. Und dazu gehört dann auch das Recht zu Klagen.Da wir wissen, wie umfangreich Großprojekte sind, hat der einzelne Bürger hier kaum eineMöglichkeit die Materie komplett zu bearbeiten. Daher halte ich es für richtig, dass es auch dasVerbandsklagerecht gibt. Diese Rechte zu beschneiden halte ich daher für den falschen Weg.Nur durch die frühzeitige Beteiligung können sich betroffene Bürgerinnen und Bürgereinbringen, um entsprechend Gehör zu finden. Dass diese Beteiligungsmöglichkeit genutzt wird,macht deutlich, wie unterschiedlich die Interessen des Gemeinwohls gesehen werden können.Ich halte es aber auch aus dem Grund für notwendig, weil der Bürgerwille wichtig ist für dieAkzeptanz von Großprojekten. Vorgehensweisen wie beim Dialogforum zur Festen 3Fehmarnbeltquerung, machen deutlich, dass solche neuen Wege durchaus ein Weg sein können,die Bevölkerung vor Ort besser, schneller und effektiver mitzunehmen. Auch wenn Klagen damitnicht verhindert werden, können solche Maßnahmen aber dazu beitragen, sie zu verringern.Unterm Strich kann ich sagen, Gerichtsverfahren sind eine legitime Kontrolle der Verwaltung.Wenn Planfeststellungsbeschlüsse von Gerichten aufgehoben werden, dann liegt dies nicht amKläger, sondern an der Sturheit derer, die an rechtswidrigen Plänen festgehalten haben.Um eine hohe Akzeptanz von Planungen zu erreichen, sind neben der frühzeitigen Beteiligungvon Bürgern und Verbänden, auch transparente Verfahren und eine Offenheit hinsichtlich derAlternativen zur Lösung der Verkehrs- und Umweltprobleme notwendig.Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html