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21.01.16
10:39 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 16, 18 und 40 (Einbruchskriminalität): Wir brauchen eine personelle Stärkung der Polizei

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 022/2016 Kiel, Donnerstag, 21. Januar 2016
Innen/Einbruchskriminalität



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Wir brauchen eine personelle Stärkung der Polizei In seiner Rede zu TOP 16, 18 und 40 (Einbruchskriminalität) erklärt der Vor- sitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang K u bicki Kubicki:
„Schon allein die Tatsache, dass wir in diesem Hohen Hause schon wieder über die Einbruchskriminalität in unserem Land reden, bezeugt das Ausmaß dieses Problems.
Und das Eine hat der von meiner Fraktion erbetene Bericht gezeigt: Die Si- tuation hat sich im vergangenen Jahr nochmal dramatisch verschärft. Im Jahr 2015 erwartet der Innenminister eine Annäherung der Fallzahlen auf 8.500 Fälle. Sollte sich das bewahrheiten, dann haben wir in Schleswig- Holstein bei den Wohnungseinbruchdiebstählen eine Steigerung von fast 15 Prozent.
Und diese Zahlen sind umso alarmierender, wenn man bedenkt, dass die Aufklärungsquote im 1. Halbjahr 2015 auf 8,8 Prozent abgerutscht ist - ei- nen der niedrigsten Werte aller Zeiten! Im Kreis Stormarn lag die Aufklä- rungsquote im Jahr 2014 sogar nur knapp über 5 Prozent – das ist Platz 388 im Vergleich aller 402 Landkreise in Deutschland.
Dabei ist die offizielle Aufklärungsquote sogar noch geschönt, da ein Ein- bruch bereits als aufgeklärt gilt, wenn ein Tatverdächtiger nur ermittelt wur- de - unabhängig davon, ob er danach überführt wird. Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen liegen die Aufklä- rungsquoten gemessen an der Zahl der Verurteilungen nur bei 2,6 Prozent. Mit anderen Worten: Nicht einmal jeder 38. Einbruch wird geahndet.
Das, meine Damen und Herren, ist die Lage in unserem Land.


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Vor ungefähr einem Jahr hat der Innenminister im Rahmen der Landtagsde- batte zu dem ebenso von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Bericht über die Entwicklung der Einbruchskriminalität noch von ersten Erfolgen des neuen Kriminalitätsbekämpfungskonzeptes für diesen Bereich gesprochen. Er bilanzierte stolz:
‚Das Konzept ist erfolgreich.‘
Heute wissen wir: Diese Aussage lässt sich so nicht mehr halten. Das Ge- genteil ist der Fall. Und dafür, Herr Studt, tragen Sie die politische Verant- wortung. Eines ist jedenfalls offensichtlich: Es besteht akuter Handlungsbe- darf.
Denn: Besonders Wohnungseinbruchdiebstähle beeinträchtigen das Sicher- heitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Und sollte das Vertrauen der Men- schen in den Rechtsstaat und dessen Handlungsfähigkeit weiter schwinden, dann wird uns das allen hier vor die Füße fallen. Die Menschen haben das Recht, von der Politik Antworten auf dieses Problem zu bekommen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, so sehr ich verstehen kann, dass Sie Ihr innenpolitisches Profil schärfen wollen, um verlorenge- gangene Reputation zurückzugewinnen: Ihr Antrag erfüllt diesen Zweck in wesentlichen Teilen leider nicht.
Auch wenn man die Forderung, Wohnungseinbruchdiebstahl in den Katalog der schweren Straftaten aufzunehmen, um zur Verfolgung eine Telekommu- nikationsüberwachung zu ermöglichen, ständig wiederholt, wird sie dadurch nicht sinnvoll.
Das ist blinder Aktionismus – ohne jegliche fachliche Grundlage. Zum einen steht der in dieser Frage vor allem relevante Bandendiebstahl bereits im Ka- talog des § 100 a StPO. Zum anderen ist auch bei einfachem Einbruchdieb- stahl schon eine Verkehrsdatenabfrage möglich.
Und auch Ihr Argument, wenn wir keine ordentliche Aufklärungsquote ha- ben, machen wir uns einfach Maßnahmen aus der Strafprozessordnung zu eigen, die dafür eigentlich gar nicht gedacht sind, ist nicht schlüssig.
Eine angebliche Erleichterung der Strafverfolgung macht doch die Straftat weder schwerer noch schwerer ermittelbar – und das sind die Anforderun- gen des Bundesverfassungsgerichts an eine Aufnahme in den Anlasstaten- katalog des § 100 a StPO.
Was wir wirklich brauchen – das haben wir schon häufiger gefordert und in- soweit freue ich mich, dass die Union das mit ihrem Antrag auch so sieht. Erhöhung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit durch mehr Polizisten vor Ort.
Wenn die Einbrecher in einigen Landstrichen in Schleswig-Holstein damit rechnen können, dass sie bis zu 45 Minuten Zeit haben, bis die erste Poli- zeistreife eintrifft, dann machen wir es den Verbrechern schlicht zu leicht.
Deshalb kann die Antwort auf die alarmierende Entwicklung nur sein: Mehr Polizei in der Fläche. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Das lässt sich schon an einem einfachen Zahlenbespiel nachvollziehen: In Bayern kommen auf 100.000 Einwohner 326 Polizisten. Schleswig-Holstein dagegen weist mit 2,7 Polizeibeamten auf 1.000 Einwohner die drittnied- rigste Polizeipräsenz im Bundesvergleich auf.
Gemessen an der Einwohnerzahl gibt Schleswig-Holstein damit im Vergleich zu allen Bundesländern mit am wenigsten für die Polizei aus: 121 € je Ein- wohner im Jahr.
In Bayern gab es 2014 bei einer Bevölkerungszahl von fast 13 Millionen ent- sprechend auch ‚nur‘ 8.500 Einbrüche. In Schleswig-Holstein waren dies hingegen rund 7.500 im selben Jahr! Und das bei einer Einwohnerzahl von unter 3 Millionen.
Noch deutlicher wird es, wenn wir nach Nordrhein-Westfalen mit 50.000 Ta- ten bei 17 Millionen Einwohnern und nur 228 Polizisten pro 100.000 Ein- wohner schauen.
Das zeigt doch nur allzu klar: Das Konzept ‚Mehr Polizei in der Fläche‘ scheint offenbar zu wirken. Und, was mindestens genauso entscheidend ist, es führt zu einem besseren Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung.
Die Menschen empfinden die Polizei nämlich nicht als bedrohlich oder for- dern eine stärkere Kontrolle. Wenn die Bürgerinnen und Bürger etwas Sor- gen bereitet, dann die unzulängliche Präsenz der Polizei auf den Straßen sowie der zunehmende Rückzug aus der Fläche. Die in vielen Orten entste- henden Bürgerwehren sind deshalb nicht auf ein Versagen der Polizei zu- rückzuführen. Bürgerwehren bilden sich, weil die Politik versagt hat!
Die Schlussfolgerung ist offensichtlich: Mehr Vertrauensbildung erreichen wir nicht durch mehr Kontrolle, sondern durch eine personelle Stärkung der Polizei.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de