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20.01.16
17:08 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 4 (Änderung der Lehrkräftebesoldung): Bei gleicher Ausbildung ist die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsklassen nicht begründbar

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 019/2016 Kiel, Mittwoch, 20. Januar 2016
Bildung/Lehrerbesoldung



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Bei gleicher Ausbildung ist die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsklassen nicht begründbar In ihrer Rede zu TOP 4 (Änderung der Lehrkräftebesoldung) erklärt die bil- dungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn Klahn:
„Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir nicht zustimmen. Es ist ei- gentlich ein Treppenwitz: Sie beklagen permanent die gehaltsmäßige Un- gleichbehandlung von Frauen und jetzt legen sie einen Gesetzentwurf vor, der genau das bewirkt.
In der Grundschule sind überwiegend weibliche Lehrkräfte tätig und die werden sie trotz gleicher Ausbildung mit einer ganzen Gehaltsstufe schlech- ter besolden.
Die Regierungskoalition ist nur in zwei Sachen gut. Sie setzen die völlig fal- schen Prioritäten und sie denken Sachen einfach nicht zu Ende. Das ist bei den Schulassistenten so, das vorliegende Besoldungsgesetz ist ein weiteres Paradebeispiel.
Es ist die Folge eines völlig verkorksten Lehrkräftebildungsgesetzes.
Schon bei der Debatte um das Lehrkräftebildungsgesetz haben wir aus der Opposition frühzeitig und deutlich darauf hingewiesen, dass die von der Re- gierungskoalition gewollten Änderungen in der Lehrerausbildung zwangs- weise eine Anpassung der Besoldungsstruktur nach sich ziehen muss.
Und wir haben die Finanzierung angemahnt. Erhebliche Belastungen von über 32 Millionen Euro für den Landeshaushalt stehen – nach vorsichtigen Berechnungen des Landesrechnungshofes – damit im Raum.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Alle Mahnungen wurden von der Regierungskoalition in den Wind geschos- sen, ihr Dialog diente eher dem Wohlfühlfaktor, als erhellender Erkenntnis.
Und wenn die Kollegen Habersaat und Erdmann auch noch so sehr in die rhetorische Trickkiste greifen, es gibt keinen haltbaren Grund für die Be- nachteiligung der Grundschullehrkräfte.
Ich möchte ihnen die Problemlage noch einmal erklären: Betrachten wir die Studiengänge der Universität Flensburg. Wir haben den Master ‚Lehramt an Grundschulen’, der mit 120 Leistungspunkten zu Buche schlägt. Gleiches gilt für den Master ‚Lehramt an Sekundarschulen’, der ebenfalls mit 120 Leistungspunkten veranschlagt ist.
Beides baut auf den Bachelorstudiengang ‚Bildungswissenschaften‘ auf, der wiederum mit 180 Leistungspunkten veranschlagt ist.
Also: Egal, welches Lehramt man studiert, man hat 300 Leistungspunkte nachzuweisen und dabei die gleiche Studiendauer von zehn Semestern.
Bei gleicher Ausbildung ist die Eingruppierung in unterschiedliche Besol- dungsklassen nicht begründbar. GEW, Lehrerverbände, aber auch der Lan- desrechnungshof mahnen das an.
Wenig nachvollziehbar ist auch die Begründung der Regierung für die unter- schiedliche Besoldungseinstufung von Grundschullehrern zu den künftigen Sekundarschullehrern. Der Hinweis, das eine sei eine mehr pädagogische ausgerichtete Tätigkeit, während das andere fachwissenschaftlich sei, kann nicht überzeugen.
Erstens plädieren sie doch permanent dafür, genau diese pädagogischen Berufe besser zu bezahlen, und zweitens erinnere ich gern daran, dass es gerade Redner der Regierungsfraktionen waren, die bei der Debatte um die unterschiedliche Schwerpunktsetzung bei der Lehrerausbildung zwischen den Universitäten Kiel und Flensburg hervorgehoben haben, dass Flensburg einen pädagogischen und Kiel einen fachwissenschaftlichen Schwerpunkt habe, beides aber völlig gleichwertig nebeneinander stehe.
Wenn das für die Ausbildung gilt, kann ja wohl selbstverständlich nichts an- deres für die Ausübung der Tätigkeit gelten.
Besonders bitter ist es, dass diese Politik von Rot-Grün-Blau zum ganz we- sentlichen Teil Frauen trifft. Und durch diese unehrliche Politik werden sich bestimmt nicht mehr Männer für das Grundschullehramt begeistern.
Und es passt zu einem weiteren Punkt, wo sie auch die Lehrer hängen las- sen. Wir hatten beantragt, dass endlich die Arbeitszeit von Lehrern wissen- schaftlich begutachtet wird, was sowieso aufgrund des Urteils in Nieder- sachsen notwendig werden könnte.
Sie haben das damals mit dem Hinweis abgetan, dass ein solches Gutach- ten viel zu teuer werde. Interessanterweise konnten wir nun auf Grund einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Rickers erfahren, dass die Landesregie- rung für die Evaluation ihrer Kompetenzrasterzeugnisse bereit ist, sogar Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de zwei Gutachten zu veranlassen. Ergebnis: Gesamtkosten von 88.493,49 Eu- ro.
Das ist eine klare Schwerpunktsetzung. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus.
Eine Klage gegen das Lehrkräftebesoldungsgesetz ist durch die Lehrerver- bände angekündigt. Sehenden Auges wird die Regierungskoalition vor Ge- richt Schiffbruch erleiden.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de